12.07.2018

Gold Plating: Änderung am Urlaubsanspruch doch möglich?

Die Diskussion um geplante und mögliche Änderungen am Arbeitszeitgesetz bzw. Urlaubsanspruch wurde kürzlich neu entfacht. Regierung und Wirtschaftskammer verteidigen sich gegen die Vorwürfe, laut EU-Recht gar keine Kürzung am Urlaubsanspruch in Österreich vornehmen zu dürfen. Ein EU-Rechtsexperte behauptet nun das Gegenteil.
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Gold Plating
(c) fotolia/Forenius. Was bezwecken Regierung und Wirtschaftskammer mit der Gold Plating-Liste?

Seit einiger Zeit tobt die angeheizte Debatte, ob es sich bei der beschlossenen Arbeitszeitflexibilisierung um eine Verbesserung für DienstnehmerInnen in Österreich handelt oder nicht. Das eine Lager argumentiert, sowohl Wirtschaft als auch Arbeitende profitierten von der neuen Regelung. Das andere Lager befürchtet hingegen eine Aushöhlung des ArbeitnehmerInnenschutzes durch Scheinfreiwilligkeit und zu hohe Belastung.

Fünfte Urlaubswoche verursache „Mehrkosten“

Nun wird ein weiteres Thema medial kontrovers und emotional diskutiert. Es ist eine Liste des Wirtschaftskammer aufgetaucht, die ca. 500 Fälle von sogenanntem Gold Plating (Übererfüllung) dokumentiere. Es handelt sich dabei um Gesetze und Richtlinien, mit denen Österreich die vorgeschriebenen Mindeststandards der EU überschreitet. Auf jener Liste findet sich folgender Vermerk zum Thema fünfte Urlaubswoche: „Mehrkosten; die Unternehmen sind verpflichtet die Dienstnehmer trotz Abwesenheit zu bezahlen“.

Politische Schlammschlacht um Gold Plating

Seitens Gewerkschaften und SPÖ befürchtet man Schlimmes. Schritt für Schritt werde daran gearbeitet, die höheren österreichischen Standards auf das vorgeschriebene EU-Minimum abzusenken. Die Gold Plating-Liste der Wirtschaftskammer nennt neben der fünften Urlaubswoche so zum Beispiel auch den Kündigungsschutz für Mütter eine „unnötige Einschränkung des Kündigungsrechts“. Wirtschaftskammer und Regierung dementierten unterdessen, an Mutterschutz und fünfter Urlaubswoche etwas ändern zu wollen. Seitens FPÖ spricht man von „Lügenpropaganda“ und „Armutszeugnis“, derartige Vorhaben zu unterstellen. Gegenüber kleinezeitung.at beteuerte auch Martin Gleitsmann, Leiter der Sozialpolitischen Abteilung der WKÖ: „Niemand in der WKÖ denkt daran, die fünfte Urlaubswoche infrage zu stellen.“ Dennoch bleibt die Frage im Raum, welchen Zweck die Gold Plating-Liste erfüllen soll.

Absenkung des Urlaubsanspruchs möglich oder nicht?

Zu ihrer Verteidigung ziehen Wirtschaftskammer und Regierung außerdem ein EU-Gesetz heran, nach der sie bestehende Standards, die schon vor dem EU-Beitritt galten, nicht absenken dürften. Es handelt sich dabei um die „Rücktrittsklausel“ im Artikel 23 der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Selbst wenn man wolle, könne man die fünfte Urlaubswoche nicht streichen, heißt es. Zu dieser Aussage nahm nun der Europarechtsexperte Walter Obwexer (Universität Innsbruck) Stellung. „Artikel 23 der Richtlinie nimmt den Mitgliedstaaten keineswegs das Recht, ein neues Gesetz zu machen. Es sind dabei nur die Mindestvorschriften der EU-Arbeitszeitrichtlinie einzuhalten“, so Obwexer. Die österreichische Regierung könne demnach theoretisch sehr wohl ein Gesetz anordnen, das eine Änderung des Anspruchs von fünf auf vier Wochen beschließt. Wichtig dabei sei lediglich, dass die EU-Vorgabe von mindestens 4 Wochen nicht unterschritten und die Absenkung nicht mit dem schlechteren EU-Standard begründet werde.

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Majourny
© Majourny - Severin Bergsmann und Fabian Pischinger.

Es begann mit einer App, die KI zur automatischen Routenerstellung nutzte. Basierend auf ihren Interessen bekamen Nutzer:innen Empfehlungen für Hotels, Restaurants und Aktivitäten in der ausgewählten Stadt. Die Routen konnten dann in einem Feed geteilt werden, um Vertrauen zu schaffen und die App von rein algorithmischen Planern zu unterscheiden. Das Ziel der beiden Gründer Fabian Pischinger und Severin Bergsmann war es, als B2C-Reiseplaner Endkund:innen zu erreichen. Doch dann sprach man mit den Hotels.

Majourny-Founder: „Haben nicht im Office überlegt“

„Je mehr wir mit Hotels gesprochen haben, desto klarer wurde: Die Gäste sind längst digital, die Betriebe dahinter oft noch nicht. Dort geht jeden Tag enorm viel Zeit für Telefonate, Zettel und Nachfragen verloren“, sagt Pischinger. Also pivotierte man und versteht sich jetzt als B2B-Plattform für Hotels. Das Wissen über die Erwartungen digitaler Gäste nahm das Team mit. „Die Gen Z will ihre Anliegen digital erledigen, zu jeder Uhrzeit. Gleichzeitig hat das Personal schlicht keine Kapazität mehr, alles händisch abzufangen.“

Seit Ende 2025 entsteht die Software direkt im Hotelalltag, gemeinsam mit dem Stift Schlägl und dem Boutiquehotel Königswieserhof im Bezirk Freistadt. Als dritter Pilotbetrieb kamen die ARVE Chalets auf der Turracher Höhe dazu.

„Wir haben nicht im Büro überlegt, was Hotels brauchen könnten. Wir waren im Betrieb und haben gesehen, wo jeden Tag Zeit verloren geht“, ergänzt Pischinger. Unterstützt wird die Entwicklung durch ein FFG-Kleinprojekt, das Projektvolumen beläuft sich auf 150.000 €. Das Ziel des Projektes ist es, Hotels autonomer zu gestalten und Abläufe mittels KI-Agenten zu vereinfachen.

Daten automatisch ins System

Majourny wird an das bestehende Property-Management-System (PMS) des Hotels angebunden. Anreisen, Zimmernummern und Aufenthaltsdaten fließen somit automatisch ins System, eine zusätzliche Insellösung entstehe nicht. Der TeamHub bündelt Aufgaben, Übergaben und Kommunikation zwischen Rezeption, Housekeeping, Haustechnik und Küche. Eine KI-Wissensdatenbank soll auch neuen oder saisonalen Mitarbeiter:innen Antworten zum Haus liefern, und über einen digitalen Concierge erreichen Gäste das Hotel rund um die Uhr.

Zielgruppe sind der Aussendung zufolge Boutiquehotels, inhabergeführte Hotels und Chalets, also Betriebe, in denen wenige Menschen viele Rollen übernehmen und für eine eigene IT-Abteilung kein Platz ist.

Mit Version 1.0 startete im September auch der Vertrieb. Langfristig sollen KI-Agenten einen großen Teil der Back-Office-Arbeit in Hotels selbstständig erledigen. Die Verantwortung bleibe dabei beim Menschen: Entscheidungen über Preise, Kulanz oder Beschwerden treffe weiterhin das Hotel. „Die KI soll niemanden ersetzen“, so die Founder. „Sie soll die Arbeit übernehmen, die keiner gerne macht, damit wieder mehr Zeit für die Gäste bleibt.“

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