09.06.2021

Gold-Experte: „Begriff ‚digitales Gold‘ für Bitcoin nicht angebracht“

Christian Brenner, Managing Director des Edelmetallhändlers philoro, spricht im brutkasten-Interview über die Parallelen zwischen Gold und Kryptowährungen, den Gold-Sparplan des Unternehmens - und warum er nicht empfehlen würde, seine gesamten Ersparnisse in Gold zu investieren.
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Christian Brenner von Philoro
Christian Brenner von Philoro | Foto: Philoro

Nicht unbedingt ein Zahlungsmittel, sondern eher „digitales Gold“ – diese Sichtweise auf Bitcoin hat in den vergangenenen Jahren an Popularität gewonnen. Speziell seit dem Vorjahr mehren sich die Anzeichen, dass die Kryptowährung auch für institutionelle Anleger immer interessanter wird. Wird Bitcoin damit zur Konkurrenz von Gold? Und wie betrachtet man das in der Edelmetallbranche? Darüber und über einige andere Themen haben wir mit Christian Brenner, dem Managing Director des Edelmetallhändlers philoro, gesprochen.

Viele sehen Bitcoin mittlerweile weniger als Zahlungsmittel – und eher als „digitales Gold“. Wie beurteilen Sie dies? Sehen Sie Parallelen?

Es gibt Parallelen. Sowohl Bitcoin als auch Geld sind nicht beliebig vermehrbar. Gold kann zumindest jetzt noch anonym gekauft werden und bei Kryptowährungen ist es zum Teil ähnlich gelagert. Bei Bitcoin steckt im Gegensatz zu Gold jedoch ein virtueller Wert dahinter. Damit bin ich auch schon beim wichtigsten Unterscheidungsmerkmal: Gold ist physisch real, ich kann es anfassen und daher habe ich einen emotionalen Bezug dahinter. Den Begriff „digitales Gold“ für Bitcoin finde ich nicht angebracht. Marketingtechnisch und um das Thema für die Leute einfacher aufzubereiten, mag das besser klingen. Aber es sind einfach zwei unterschiedliche Anlageformen.

Allerdings etabliert sich Bitcoin zunehmend als Assetklasse. Könnte dies auch dazu führen, dass Gelder, die sonst vielleicht in Gold gesteckt werden, in Bitcoin fließen – nicht unbedingt nur bei Privatkunden, sondern auch bei institutionellen Investoren?

Wenn etwas eine weltweit anerkannte und handelbare Währung sein soll, wie es bei Gold der Fall ist, dann muss diese stabil sein. Solange die extrem hohe Volatilität bei Kryptowährungen aber immanent ist, wird es sehr schwierig, diese auch als zuverlässig zu betrachten. Die Preisschwankungen von Bitcoin sind ein Wahnsinn. Das ist auch nicht jedermanns Sache. Da ist Gold deutlich stabiler. Und die Eigenschaft der Stabilität hat Gold über die letzten Jahrzehnte, Jahrhunderte mehrfach unter Beweis stellen können. Ich sehe Bitcoin daher nicht als Gefahr für Gold, sondern – wenn überhaupt – als Ergänzung.

Gold steht für Beständigkeit, ist vielleicht das analoge Asset schlechthin. Polemisch gefragt: Ist Gold im Zeitalter der Digitalisierung, des rasanten technologischen Fortschritts, noch zeitgemäß?

Zu unserer Kundschaft gehören sowohl institutionelle Investoren als auch Privatanleger. Wir sind in vielen Ländern vertreten, in der DACH-Region sind wir Marktführer. Ich persönlich habe über 20.000 Kundengespräche geführt. Und ich teile diese Einschätzung nicht, dass Gold altmodisch oder von gestern ist. Teilweise wird man ja auch als naiv betrachtet. Aber man muss diese Begriffe näher beleuchten: Was heißt zum Beispiel naiv? Das bedeutet für mich, dass jemand unkritisch ist. Das ist bei Goldkäufern definitiv nicht der Fall. Wenn jemand langfristig investiert und den aktuellen geldpolitischen Experimenten kritisch gegenüber eingestellt ist, ist das nicht naiv.

Daneben muss man auch das Gegenparteienrisiko betrachten, das beispielweise 2008 bei der Pleite von Lehman Brothers schlagend geworden ist. Die Bank hatte 158 Jahre Unternehmensgeschichte aufzuweisen, aber es hat genau drei Monate gedauert, bis das Vertrauen der Menschen in dieses Unternehmen verloren ging. In der dadurch ausgelösten Schockwelle musste das gesamte Finanzsystem und jede Gegenpartei hinterfragt werden.

Auf den Punkt gebracht: Aktien, Anleihen und Bankguthaben haben immer ein Gegenparteienrisiko – und Gold nicht. Daher würde ich den Begriff „naiv“ eher durch „kritisch“ ersetzen. Und wenn jemand sagt, dass Gold von gestern sei, würde ich das als Kompliment verstehen – denn für mich bedeutet das durchaus auch lebenserfahren.

Die Funktion als Wertspeicher und Inflationsschutz gilt als große Stärke von Gold. Was ist aber mit jungen Menschen, die vielleicht gerade in den Beruf eingestiegen sind und deren erste Priorität der Aufbau und noch nicht der Erhalt von Vermögen ist? Was bietet Gold für diese Zielgruppe und welchem Ausmaß sollten sie Ihrer Meinung nach in Gold investieren?

Wir sehen Gold immer als eine Versicherung und als eine Beimischung im Portfolio. In einem aktuellen Umfeld kann 10, 15, vielleicht sogar 20 Prozent von dem, was man ansparen kann, in Gold anlegen. Im Goldhandel sind Vertrauen und Werterhalt wichtig. Gold ist eine zuverlässige und stabile Anlageform. Es ist leicht zu verstehen und ich erlebe keine bösen Überraschungen, wenn ich langfristig investiere. In der Geschichte der Menschheit ist Gold noch nie wertlos geworden und man ist nicht diesen Kursschwankungen wie bei den Kryptos unterworfen. Und ich schließe eben auch das Kontrahentenrisiko aus – bei einer Aktie kann ein Unternehmen pleite gehen, bei der Anleihe ein Staat und sogar bei Bankguthaben habe ich trotz Einlagensicherung ein Kontrohentenrisiko.

Dazu kommen aber durchaus auch Wertsteigerungen. Gold hat in den vergangenen 20 Jahren gegenüber sämtlichen großen Währungen – von Euro über Dollar und Pfund bis zum Schweizer Franken – durchschnittliche Wertsteigerungen von jährlich rund 10 Prozent verzeichnet. Als Beimischung ist Gold daher meiner Meinung nach unverzichtbar.

Das heißt im Umkehrschluss, Sie würden aber jedenfalls nicht empfehlen, das gesamte Ersparte in Gold zu investieren?

Wir warnen davor, alle Eier in ein Nest zu legen. Es ist wie in der Ernährung: Wenn ich mich einseitig ernähre, wird mich mein Körper auch irgendwann abstrafen. Ein gesunder Mix ist wichtig und da kann Gold auch zum Vermögensaufbau beitragen.

Ihr Unternehmen bietet auch einen Gold-Sparplan an, bei man monatlich einen fixen Betrag investiert und jeweils den entsprechenden Gegenwert des Assets bekommt – in diesem Fall ist dies physisches Gold. Was ist der Vorteil, wenn man über einen Sparplan in Gold investiert?

Der Riesenvorteil bei dem Produkt ist der: Nehmen wir einen Kilobarren. Will man den kaufen, ist das nicht für jedermann leistbar. Es klingt paradox, aber vom Preis-Leistungsverhältnis ist das Produkt am günstigsten, weil bei der Herstellung der Goldbarren einmal in eine Form gegossen wird und der Produktsaufwand relativ gering ist. Kaufe ich einen Ein-Gramm-Barren um 50, 55 Euro, dann hab ich höhere Produktionskosten, weil immer ein Gramm geprägt werden muss, was mit einem hohen Energieaufwand verbunden ist.

Beim Gold-Sparplan kann ich für kleines Geld – schon ab 50 Euro – fast annähernd zum selben Preis investieren wie ein Großanleger. Das heißt, es findet hier eine Demokratisierung des Goldanlegens statt. Ich erwerbe für einen geringen Beitrag einen Anteil an einem Kilobarren. Auszahlen lassen kann ich mir den angesparten Betrag entweder in Cash oder in Form von Gold.

Mit dem Sparplan erziele ich außerdem den klassischen Cost-Average-Effekt. Ich investiere monatlich einen fixen Betrag und bekomme dafür den Gegenwert in Gold. Damit kaufe ich einmal zu einem bisschen höheren Preis und einmal zu einem bisschen niedrigeren, aber im Schnitt fahre ich damit günstiger – und ich muss nicht ständig kontrollieren, wo der Preis gerade steht.

Wie wird das Produkt bisher angenommen?

Wir haben kaum in Werbung für dieses Produkt investiert, aber bereits mehrere tausend Sparpläne innerhalb von einem halben Jahr abgeschlossen. Das Produkt wird vor allem von Sparern genutzt, die sich in einer Preisrange von 150 bis 200 Euro monatlich bewegen. Es gibt aber auch viele, die das Angebot in Anspruch nehmen, bereits ab 50 Euro monatlich zu investieren.

Bitcoin steht wegen seines hohen Stromverbrauchs in der Kritik. Auch bei Gold ist dies aber ein Thema. Schätzungen zufolge werden beim Abbau von einem Kilogramm Gold zwischen zwölf und 16 Tonnen CO2 freigesetzt. Wie können Anleger, denen dieses Thema wichtig ist, sichergehen, dass sie nicht klima- und umweltschädlich agieren, wenn sie in Gold investieren?

Das Thema Nachhaltigkeit ist uns bei Philoro extrem wichtig. Es ist bei Gold wie beim Fleisch: Man muss ein bisschen auf das Etikett achten. In unserem Sortiment befinden sich ausschließlich Barren, die von Herstellern kommen, die im Rahmen des „Responsible Sourcing“-Programms der London Bullion Market Association (LBMA) zertifiziert wurden und dessen Richtlinien für einen verantwortungsvollen Umgang mit Gold erfüllen. Nur Hersteller, die sich daran halten, die Anforderungen erfüllen und sich regelmäßigen Kontrollen stellen, erhalten dieses Zertifikat. Darin ist unter anderem enthalten, dass das Granulat für die Herstellung der Barren einem gewissen Qualitätsstandard entspricht, dass die Mitarbeiter fair bezahlt werden und das Umweltrichtlinien eingehalten werden.

Der Goldpreis hat im vergangenen Sommer ein Allzeithoch bei 2.063 Dollar erreicht. Im ersten Quartal 2021 ist er zwischenzeitlich wieder auf unter 1.700 Dollar gefallen, um dann wieder auf rund 1.900 Dollar zu steigen. Wie erwarten sie die Entwicklung des Goldpreises in den nächsten Monaten – auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um einen Anstieg der Inflationsraten?

Wir gehen davon aus, dass die wegen der Coronakrise gestiegenen Staatsschulden die Inflation weiter steigen lassen werden. Dadurch wird das Niveau der Realzinsen auf Jahre hinweg, vielleicht über die gesamte Dekade, negativ bleiben. Den Begriff „positiver Zins“ kann man vielleicht sogar bald aus dem Duden streichen. Dieses Umfeld ist ein guter Nährboden für den Goldpreis. Wir erwarten in diesem Jahr definitiv noch den Sprung über die 2.000-Dollar-Marke pro Feinunze. Auch dass wir ein neues Allzeithoch erreichen, ist extrem realistisch. Wo die neue Fahnenstange gesetzt wird, dazu will ich mich aber aktuell gar nicht weit aus dem Fenster lehnen.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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