28.01.2016

GoFoxBox: Wiener Startup hilft beim Umzug

Wiener Startup GoFoxBox revolutioniert das Übersiedeln. Vermietbare Umzugsboxen aus recycelbarem Kunststoff machen Umzug ökologischer und wirtschaftlicher.
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GoFoxBox
(c) GoFoxBox: Kisten auf "Dolly"

GoFoxBox: Umzug leicht (und billiger und sicherer) gemacht

GoFoxBox realisiert eine einfache Idee: stabile Umzugsboxen aus Kunststoff, die man mieten kann. Schönburg kennt die Nachteile normaler Umzugskartons aus eigener Erfahrung: „Bei meiner letzten Übersiedelung investierte ich Zeit und Kosten in den Kauf von Umzugskartons. Am Tag der Übersiedelung regnete es – die Kartons wurden nass, einer riss mir unten sogar auf, die darin enthaltenen Bücher landeten auf der Straße. Da ich keinen Platz zum Lagern der leeren Kartons hatte, musste ich sie nach einmaliger Verwendung auch noch entsorgen.“ Aus der Not entstand die Idee für GoFoxBox.

Diebstahlsichere Umzugsboxen können 500 Mal verwendet werden

Der Vergleich mit Umzugskartons aus dem Baumarkt zeigt: Ein Umzugskarton kostet im Baumarkt rund 2 Euro, eine FoxBox mietet man ab 1,75 Euro pro Woche. Sie verträgt dabei bis zu 40% mehr Gewicht und bietet um bis zu 20% mehr Volumen. Dazu kommen noch einige weitere Pluspunkte gegenüber Kartons:

Die FoxBox ist stabil stapelbar, wetterfest sowie hochbelastbar. Das Umzugsgut ist diebstahlsicher: Man kann die Box mit Kabelbinder oder Vorhängeschloss versperren. Außerdem schont man die Umwelt, da kein Abfall entsteht: Umzugskartons landen meist nach einmaligem Gebrauch im Müll oder Altpapier. „Übersiedelungskartons werden höchstens zwei Mal verwendet. Ihre Herstellung und ihr Recycling sind ökologisch bedenklich, weil Ressourcen wie Holz und Wasser stark verbraucht werden“, sagt GoFoxBox-Gründer Ferdinand Schönburg, der auch ausgebildeter Forstwirtschaftsmeister ist. „Die FoxBox hingegen kann mehr als 500 Mal genutzt werden.“

Bestellung zu 100% Online

Auf der Website von GoFoxBox (www.gofoxbox.com) wählt man einfach online die Anzahl an Boxen und die Mietdauer aus – schon nach wenigen Minuten ist der Bestellvorgang abgeschlossen. Alles andere übernimmt GoFoxBox: Die Kisten werden zum Kunden nach Hause geliefert und an der neuen Adresse wieder abgeholt – sogar kostenlos ab einem Bestellwert von 71 Euro. Neben den Mietboxen bietet das Unternehmen auch praktische Hilfsmittel, die den Umzug erleichtern: vierrädrige Dollys, Kistenrodeln, Baumwollhandschuhe, Seidenpapier, Tragegurte und vieles mehr. Auch die Beratung, wie viele Boxen man im Schnitt für wie viele Zimmer braucht, ist Teil des Service von GoFoxBox.

Erster Umzugsboxen-Mietservice in Wien

GoFoxBox vermietet seit November 2015 als erstes und einziges Unternehmen in Österreich Umzugsboxen aus Kunststoff. Allein in Wien übersiedeln pro Jahr rund 152.000 Haushalte – 80% davon organisieren den Umzug privat. Laut Statistik Austria nutzen besonders viele den Februar für ihre Übersiedelung. GoFoxBox deckt seit November 2015 das Wiener Stadtgebiet ab, plant aber schon die Expansion innerhalb Österreichs und in europäische Länder.

Link zum Unternehmen:

www.gofoxbox.com

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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