01.03.2021

go2market: Real-Life-Markforschungs-Supermarkt expandiert nach Deutschland

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Im Herbst eröffnete die neue go2market Filiale in Wien | (c) Zipfelmayer

Im Sommer 2020 unterzog sich der „Weekend“ Marktforschungs-Supermarkt einem Rebranding und tritt seit Oktober 2020 unter der neuen Marke „go2market“ auf. Im Herbst 2020 erfolgte zudem die Eröffnung des völlig neu konzipierten Marktforschungssupermarkts im 6. Bezirk in Wien – der brutkasten war im Rahmen des Openings vor Ort.

Seit der Eröffnung können registrierte Mitglieder auf 400 Quadratmetern Produkt-Innovationen einkaufen, die am regulären Markt (noch) nicht erhältlich sind. Im Gegenzug erhalten Unternehmen und Startups aus der FMCG-Branche wertvolle Insights zum Konsumverhalten.

go2market Expansion nach Deutschland

Wie go2market am Montag bekannt gab, hat das Startup erfolgreich seine „erste Testphase in Österreich“ abgeschlossen und expandiert nun nach Deutschland. Konkret soll im Mai 2021 ein zweiter Real-Life Marktforschungssupermarkt in Köln eröffnen.

Das Konzept der künftigen Filiale in Köln, orientiert sich am Wiener Testsupermarkt. Dabei wird das Kaufverhalten von Konsumenten, die sich vorab gegen Mitgliedsgebühr registrieren, in einer realistischen Supermarktumgebung analysiert. Konsumenten erhalten so eine Vielzahl an Produkten, die es am regulären Markt noch nicht zu kaufen gibt. Mit den gewonnen Daten liefert go2market der Markenartikelindustrie wiederum Insights zum Kaufverhalten. Neben größeren Industrie-Playern zählt go2market auch zahlreiche Startups zu seinen Kunden.

Mit dem Schritt nach Deutschland sollen laut go2market erstmalig länderübergreifende Zielgruppenanalysen möglich werden. Das Besondere daran: Hersteller stehen die gewonnen Daten in Echtzeit zur Verfügung. Dabei werden unter anderem Fragen geklärt, ob das Produkt reif für einen Markteintritt ist oder ob Preise und neuartige Verpackungen von den Kunden angenommen werden.

Gründer und CEO Thomas Perdolt im Rahmen der Shop-Eröffnung in Wien | (c) der brutkasten

Zahlreiche Partner an Bord

Der Expansionsschritt nach Deutschland erfolgt mit zahlreichen Partnern, die go2market mit an Bord geholt hat. Am „technologischen Ladenbau“ in Köln sind beispielsweise Umdasch, Shopreme und die PACT-Group beteiligt.

„go2market ist Vorreiter und setzt mit unseren Digital Retail-Experten technologische Möglichkeiten mit sinnvollen Anwendungen um. Von Digital Signage über Electronic Shelf Labeling bis zu Interactive Applications werden wir im go2market Köln eine Reihe neuer Dinge umsetzen“, so Bernd Albl, GF Umdasch Digital

Millionen-Investment im Sommer 2020

Der jüngste Expansionsschritt wurde bereits im August 2020 im Rahmen einer Finanzierungsrunde angekündigt. Damals konnte sich das Startup rund um Gründer und CEO Thomas Perdolt ein Investment in Millionenhöhe sichern. Als Investoren beteiligten sich die „Raiffeisen KMU Beteiligungs AG“ sowie Tricentis Co-Founder & eQventure-Investor Franz Fuchsberger – der brutkasten berichtete.

„Das Investment ermöglicht uns, personell zu wachsen und unsere geplanten Entwicklungen rasch voranzutreiben. Zudem verschafft es uns auch die Möglichkeit, wichtige Expansionsschritte zu setzen. Nach mehr als zwei Jahren Entwicklung ist es an der Zeit, dieses einzigartige Projekt nach Deutschland auszurollen“, so Perdolt damals im Rahmen der Finanzierungsrunde.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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