06.05.2025
SPONSORED

GO TOKYO 2025: Wie nachhaltige Startups den japanischen Markt erobern können

Willst du Fuß fassen in Japans boomender Green-Tech-Szene? GO TOKYO 2025 bringt dein nachhaltiges Startup mit 1-zu-1-Meetings, Pitch-Events und bis zu 10.000 Euro Reisekostenzuschuss direkt ins Herz von Tokio.
/artikel/go-tokyo-2025

Japan gilt seit jeher als Land des Fortschritts – sichtbar an den Shinkansen-Expresszügen und der ausgeprägten Technikaffinität der Bevölkerung, zunehmend aber auch an der Klimapolitik. Im Februar 2025 hat die Regierung ein umfassendes Klima-, Energie- und Industriepaket bis 2040 beschlossen, das eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 60 Prozent gegenüber 2013 bis 2035 sowie bis zu 50 Prozent erneuerbare Energien im Strommix vorsieht.​

Für österreichische GreenTech-Startups entsteht damit ein klarer Zielmarkt: Lösungen für Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft und erneuerbare Energien treffen in Japan auf staatlich geförderte Nachfrage, wachsende Investitionsvolumina und konkrete Bedarfe an innovativen Technologien. Genau vor diesem Hintergrund öffnet das Global Incubator Network Austria (GIN) seinen letzten GO-ASIA-Call des Jahres: GO TOKYO 2025.

Der Call und was dahintersteckt

Österreichische Startups mit klarem Nachhaltigkeitsfokus – von ClimateTech über Circular Materials bis Green Digital Solutions – können sich seit 28. April und noch bis 1. Juni 2025 für das Programm bewerben und dabei von einem Reisekostenzuschuss von bis zu EUR 10.000 profitieren. GO TOKYO 2025 kombiniert ein mehrmonatiges, flexibles Online-Onboarding mit einer einwöchigen Marktmission in Tokio vom 1. bis 5. Dezember 2025.

Digitales Warm-up und Kick-Off Dinner in Wien

Noch vor dem Abflug gibt es ein Digitales Warm-up und Kick-off Dinner in Wien: In kompakten Online-Sessions vertiefen die Teilnehmenden ihr Know-how zu Marktregulierung, Intellectual Property und Business Culture, und beim gemeinsamen Dinner holen sie sich Last-minute-Tipps & Tricks und knüpfen erste persönliche Kontakte, bevor es gemeinsam nach Japan geht. Dabei helfen GIN-Expert:innen, Pitch-Decks und Markteintrittsstrategien so zu schärfen, dass japanische Investor:innen und Corporates sofort verstehen, welchen Impact das Startup liefert.

Intensive Woche vor Ort

In Tokio organisiert das AußenwirtschaftsCenter hochkarätige 1:1-Business-Meetings und maßgeschneiderte Networking-Events. Fixpunkt ist TechBIZKON, eines der wichtigsten Cross-Border-Startup-Formate zwischen Europa und Japan, das 2025 ganz dem Thema Sustainability gewidmet ist.​ Dazu kommen Pitch-Sessions, Innovation-Tours und selbstverständlich Raum, um Land und Leute kennenzulernen – vom Ökosystemrundgang in Shibuya bis zum Dinner mit Venture-Capital-Funds.

So klappt die Bewerbung

Das Online-Formular für die Bewerbung findet sich unter gin-austria.com/calls/gotokyo2025. Gefragt sind skalierbare Geschäftsmodelle, ein belastbarer Sustainability-Case und erste Traktion im Heimatmarkt. Deadline ist der 1. Juni 2025, 23:59 MESZ – wer früh einreicht, hat mehr Zeit für Rückfragen und Feinschliff.

Jetzt bewerben

GO TOKYO 2025 – organisiert von GIN, dem gemeinsamen Programm von Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) und FFG, in Kooperation mit der Außenwirtschaft Austria – ist für heimische Impact-Startups vielleicht die spannendste Eintrittskarte in den japanischen Markt. Wer sein Produkt unter realen Marktbedingungen testen und Investor:innen überzeugen will, sollte diese Chance nutzen – jetzt bewerben und im Dezember in Tokio durchstarten!

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

GO TOKYO 2025: Wie nachhaltige Startups den japanischen Markt erobern können

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

GO TOKYO 2025: Wie nachhaltige Startups den japanischen Markt erobern können

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

GO TOKYO 2025: Wie nachhaltige Startups den japanischen Markt erobern können

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

GO TOKYO 2025: Wie nachhaltige Startups den japanischen Markt erobern können

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

GO TOKYO 2025: Wie nachhaltige Startups den japanischen Markt erobern können

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

GO TOKYO 2025: Wie nachhaltige Startups den japanischen Markt erobern können

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

GO TOKYO 2025: Wie nachhaltige Startups den japanischen Markt erobern können

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

GO TOKYO 2025: Wie nachhaltige Startups den japanischen Markt erobern können

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

GO TOKYO 2025: Wie nachhaltige Startups den japanischen Markt erobern können