13.02.2020

GoSiliconValley 2020/21: Diese 16 Startups wurden ausgewählt

Unter 40 Bewerbern wurden 16 Startups ausgewählt, die im Rahmen der GoSiliconValley-Initiative 2020/21 neue Kontakte in den USA knüpfen.
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Das Team von GoSiliconValley
Die Programm-Koordinatoren G. Fürlinger und R. Rasinger (AUSSENWIRTSCHAFT,vrnl), Markus Linder (erfolgreicher GoSiliconValley Alumnus) und die GoSiliconValley Jury vlnr: S. Austin (Silicon Valley iLab), R. Rasmussen (UC Berkeley), E. Fullerton (Angel & Social Impact Investorin). (c) Aussenwirtschaft Austria
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Seit 2010 gibt es im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international – einer gemeinsamen Initiative des Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und der WKÖ – die Technologieoffensive GoSiliconValley. Bisher haben rund 150 österreichische Startups und Spinoffs das Programm als Sprungbrett in die USA genützt. Sie können ihre Businesspläne und -modelle verfeinern und vernetzen sich mit strategischen Partnern, potentiellen Kunden und Investoren direkt im Silicon Valley.

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Rund 40 österreichische Startups hatten sich für die GoSiliconValley-Initiative 2020/21 der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) beworben. Davon wurden 16 von der US-Jury ausgewählt. Sie können nun bis zu drei Monate an einem Accelerator-Programm in der einflussreichsten Innovationsregion der Welt teilnehmen.

Die Teilnehmer von GoSiliconValley 2020/21

Dies sind – in alphabetischer Reihenfolge – die Startups, die an der GoSiliconValley-Initiative 2020/21 teilnehmen.

Aussenwirtschaft Austria
(c) Aussenwirtschaft Austria

Das GoSiliconValley-Programm für die Startups

Am 11. und 12. Februar präsentierten rund 40 Startups ihre Geschäftsideen vor einer Jury aus Silicon-Valley und Technologie-Experten. Die 16 Gewinner erwartet nun ein dichtes Programm bei Partner-Organisationen wie US Market Access in San Francisco, dem Plug & Play Tech Center in Sunnyvale oder SkyDeck in Berkeley.

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Der Mentorenpool vor Ort wird ständig erweitert, um jedem teilnehmenden Startup den passenden Experten zur Seite stellen zu können. Die ausgewählten Startups haben die Möglichkeit, ab Juni oder ab September am Programm teilzunehmen. Folgende Aktivitäten können von den Teilnehmern vor Ort erwartet werden:

  • Mehrtägiges Bootcamp mit Experten aus Bereichen wie Silicon Valley Geschäftspraktiken, Marketing, Sales sowie Pitch-Trainings, Tipps & Tricks zum Fundraising, Pitching, Business Model Development, Media Outreach, etc.
  • Pitching vor Investoren und Silicon Valley-Experten im Zuge eines Demo Days
  • Enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Mentoren, welche die Startups beim Markteintritt unterstützen
  • Bis zu 3 Monate Arbeitsplatz in einem CoWorking Space in der San Francisco Bay Area
  • Zugang zu Networking Events und Konferenzen
  • Lokale Unterstützung und Zugang zum Netzwerk von Open Austria

„Die Qualität der Pitches wird von Jahr zu Jahr besser und man sieht, dass sich das Innovationsökosystem in Österreich weiterentwickelt“, so Rick Rasmussen, Jury-Mitglied und Leiter Startup Programme an der renommierten University of California in Berkeley. Auch Angel und Social Impact Investorin Elizabeth Fullerton war angetan von den Bewerbern: “Die Bewerber waren wieder alle sehr stark und speziell bei denen die sich dieses Jahr erneut beworben haben, waren große Fortschritte zu beobachten“.

Ausgewählte Startups als Aushängeschilde der Community

„Die ausgewählten Startups sind ein Aushängeschild für die österreichische Startup- und Innovation Szene im Silicon Valley. Wir freuen uns wieder eine starke und diverse Gruppe von Entrepreneuren vor Ort unterstützen zu können“, betont Georg Fürlinger, Technologiebeauftragter der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA und Co-Director von Open Austria in San Francisco.

„Teilnehmer erzielen durch die GoSiliconValley Initiative immer wieder Erfolge in Österreich und international. So wie Markus Linder, der mit dem damaligen Startup Smartassistant (jetzt Zoovu) einen Exit schaffte und jetzt Teil der GoSiliconValley Jury ist“, sagt Rafael Rasinger, Startups- und New-Corporates Beauftragter der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.

„Mit dem bereits elften Durchgang setzen wir das Erfolgsprogramm GoSiliconValley, das bereits von der UNO bzw. der WTO ausgezeichnete wurde, fort und weiten es im Zuge der neuen Innovationsinitiative außerdem auf neue Regionen wie Asien und Afrika aus“, ergänzt Michael Scherz, Leiter AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Innovation.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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