13.02.2020

GoSiliconValley 2020/21: Diese 16 Startups wurden ausgewählt

Unter 40 Bewerbern wurden 16 Startups ausgewählt, die im Rahmen der GoSiliconValley-Initiative 2020/21 neue Kontakte in den USA knüpfen.
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Das Team von GoSiliconValley
Die Programm-Koordinatoren G. Fürlinger und R. Rasinger (AUSSENWIRTSCHAFT,vrnl), Markus Linder (erfolgreicher GoSiliconValley Alumnus) und die GoSiliconValley Jury vlnr: S. Austin (Silicon Valley iLab), R. Rasmussen (UC Berkeley), E. Fullerton (Angel & Social Impact Investorin). (c) Aussenwirtschaft Austria
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Seit 2010 gibt es im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international – einer gemeinsamen Initiative des Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und der WKÖ – die Technologieoffensive GoSiliconValley. Bisher haben rund 150 österreichische Startups und Spinoffs das Programm als Sprungbrett in die USA genützt. Sie können ihre Businesspläne und -modelle verfeinern und vernetzen sich mit strategischen Partnern, potentiellen Kunden und Investoren direkt im Silicon Valley.

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Rund 40 österreichische Startups hatten sich für die GoSiliconValley-Initiative 2020/21 der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) beworben. Davon wurden 16 von der US-Jury ausgewählt. Sie können nun bis zu drei Monate an einem Accelerator-Programm in der einflussreichsten Innovationsregion der Welt teilnehmen.

Die Teilnehmer von GoSiliconValley 2020/21

Dies sind – in alphabetischer Reihenfolge – die Startups, die an der GoSiliconValley-Initiative 2020/21 teilnehmen.

Aussenwirtschaft Austria
(c) Aussenwirtschaft Austria

Das GoSiliconValley-Programm für die Startups

Am 11. und 12. Februar präsentierten rund 40 Startups ihre Geschäftsideen vor einer Jury aus Silicon-Valley und Technologie-Experten. Die 16 Gewinner erwartet nun ein dichtes Programm bei Partner-Organisationen wie US Market Access in San Francisco, dem Plug & Play Tech Center in Sunnyvale oder SkyDeck in Berkeley.

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Der Mentorenpool vor Ort wird ständig erweitert, um jedem teilnehmenden Startup den passenden Experten zur Seite stellen zu können. Die ausgewählten Startups haben die Möglichkeit, ab Juni oder ab September am Programm teilzunehmen. Folgende Aktivitäten können von den Teilnehmern vor Ort erwartet werden:

  • Mehrtägiges Bootcamp mit Experten aus Bereichen wie Silicon Valley Geschäftspraktiken, Marketing, Sales sowie Pitch-Trainings, Tipps & Tricks zum Fundraising, Pitching, Business Model Development, Media Outreach, etc.
  • Pitching vor Investoren und Silicon Valley-Experten im Zuge eines Demo Days
  • Enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Mentoren, welche die Startups beim Markteintritt unterstützen
  • Bis zu 3 Monate Arbeitsplatz in einem CoWorking Space in der San Francisco Bay Area
  • Zugang zu Networking Events und Konferenzen
  • Lokale Unterstützung und Zugang zum Netzwerk von Open Austria

„Die Qualität der Pitches wird von Jahr zu Jahr besser und man sieht, dass sich das Innovationsökosystem in Österreich weiterentwickelt“, so Rick Rasmussen, Jury-Mitglied und Leiter Startup Programme an der renommierten University of California in Berkeley. Auch Angel und Social Impact Investorin Elizabeth Fullerton war angetan von den Bewerbern: “Die Bewerber waren wieder alle sehr stark und speziell bei denen die sich dieses Jahr erneut beworben haben, waren große Fortschritte zu beobachten“.

Ausgewählte Startups als Aushängeschilde der Community

„Die ausgewählten Startups sind ein Aushängeschild für die österreichische Startup- und Innovation Szene im Silicon Valley. Wir freuen uns wieder eine starke und diverse Gruppe von Entrepreneuren vor Ort unterstützen zu können“, betont Georg Fürlinger, Technologiebeauftragter der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA und Co-Director von Open Austria in San Francisco.

„Teilnehmer erzielen durch die GoSiliconValley Initiative immer wieder Erfolge in Österreich und international. So wie Markus Linder, der mit dem damaligen Startup Smartassistant (jetzt Zoovu) einen Exit schaffte und jetzt Teil der GoSiliconValley Jury ist“, sagt Rafael Rasinger, Startups- und New-Corporates Beauftragter der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.

„Mit dem bereits elften Durchgang setzen wir das Erfolgsprogramm GoSiliconValley, das bereits von der UNO bzw. der WTO ausgezeichnete wurde, fort und weiten es im Zuge der neuen Innovationsinitiative außerdem auf neue Regionen wie Asien und Afrika aus“, ergänzt Michael Scherz, Leiter AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Innovation.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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