30.04.2021

Call: GO SEOUL 2021 is now open until May 24th

The Global Incubator Network Austria (GIN), in cooperation with AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, is looking for Austrian later-stage startups for the next GO SEOUL acceleration program. The call for applications is open until May 24th, 2021.
/artikel/go-seoul-call-gin-2021
GoSeoul
(c) GIN
sponsored

GO SEOUL 2021 is a one-week acceleration program for Austrian later-stage startups that aim to internationalize to Asia, especially to the Korean market. This unique program is digital as well as physical to give you the best support (strategically/financially) in your internationalization plans to South Korea.

Benefit from a flexible digital onboarding with video masterclasses as well as from a unique one-week program with on-site* activities, events and 1:1 business meetings in Seoul.

GO SEOUL 2021 is the ideal preparation for Austrian startups from ALL verticals to take the next steps of their Korea-expansion. GIN together with its cooperation partner AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA provide you with digital workshops and seminars and connect you with international partners (corporates, potential clients, business partners, etc.)

+++ Apply now for GO SEOUL +++

Hard Facts

Apply now for GO SEOUL 2021 powered by GIN!

  • What? 1-week acceleration program in Seoul with a digital pre-program/onboarding for Austrian later-stage startups
    • Part I | Digital GO SEOUL: flexible digital onboarding to prepare your internationalization strategy with individual coaching sessions and video masterclasses  
    • Part II | Physical GO SEOUL: meet relevant stakeholders for individual 1:1 business meetings in Seoul. Connect with international investors and corporates at customized networking and pitch events
  • When? 06.09.-10.09.2021| Part II Physical Program*
  • Where? ONLINE and on-site in Seoul
  • Info?    More information on the program GO SEOUL 2021 here: https://www.gin-austria.com/calls/goseoul2021
  • APPLY VIA AWS CONNECT: https://www.awsconnect.at/events_calls
  • Application Deadline: May 24, 2021

Benefits

  • A flexible digital pre-program with video masterclasses and group workshops
  • Exclusive insights into the Korean startup ecosystem
  • Individual coaching sessions that help you to adapt your business model to the Korean market
  • Unique business connections to international investors, VCs, corporates, potential clients, etc.
  • 1:1 business meetings with relevant stakeholders in Seoul organized by AußenwirtschaftsCenter Seoul
  • Travel refund for 80% of the expenses up to € 7,000 per startup

Requirements

The program is most suitable for startups meeting the following criteria:

  • Open to all verticals
  • Austrian later-stage startup (beyond PoC and seed-stage)
  • Established in the last 7 years (no k.o. criterion)
  • Raised at least seed-stage investment
  • Unique product/solution & working prototype / MVP
  • A proven business model with traction (clients, revenue)
  • Interest in connecting to relevant stakeholders (investors, corporates)
  • Looking to develop further internationally with a focus on Asia

Inquries:

Global Incubator Network Austria 

Chiara Witzemann – Project Manager GO ASIA

+43 1 501 75 504

[email protected] | [email protected]

www.gin-austria.com


*Due to the COVID-19 pandemic and the unpredictable development of further health and safety measurements, changes to the program GO SEOUL 2021 might apply. We are in regular contact with the relevant authorities and aim to offer a beneficial program accessible for everyone while ensuring every participant’s safety. About any necessary changes, we will update you accordingly.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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