19.04.2021

25,6 Millionen Euro: Export-Förderung „go-international“ wird bis 2023 verlängert

Für die Internationalisierungsoffensive go-international stellt das Wirtschaftsministerium 25,6 Millionen Euro zur Verfügung. Die neuen Fördermittel sind bis 2023 veranschlagt.
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go international
Die Neuauflage wurde heute im Rahmen einer Betriebsbesichtigung der Incus GmbH in der Seestadt Aspern präsentiert | ©Hartberger

Die Internationalisierungsoffensive go-international unterstützt seit 2003 österreichische Unternehmen bei ihrer internationalen Geschäftstätigkeit. Bisher konnten laut Wirtschaftsministerium insgesamt 36.800 österreichische Unternehmen gefördert werden. Im Zuge der Initiative wurden in der Vergangenheit auch Startups unterstützt – der brutkasten berichtete.

25,6 Millionen Euro für „go-international“

Der Startschuss für die letzte Förderperiode der „go-international“ Initiative liegt mittlerweile rund zwei Jahre zurück. Damals wurde der Fördertopf mit rund 25,6 Millionen Euro gefüllt, wobei der Förderzeitrum bis zum Frühjahr 2021 lief und 9.500 Unternehmen unterstützt wurden.

Die Initiative soll nun für zwei weitere Jahre bis 2023 verlängert werden, das gaben am Montagvormittag Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer im Rahmen einer Betriebsbesichtigung der Incus GmbH in der Seestadt Aspern bekannt.

Insgesamt stehen wieder 25,6 Millionen Euro zur Verfügung. Die Internationalisierungsoffensive go-international wird dabei aus Mitteln des Wirtschaftsministeriums finanziert.

Thematische Schwerpunkte von „go-international“

Das Programm der Offensive wurde, wie schon bei der letzten Ausschreibung, in Kooperation zwischen den Fachabteilungen des Wirtschaftsministeriums und der Aussenwirtschaft Austria, die für Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen verantwortlich ist, zusammengestellt.

Thematische Schwerpunkte der aktuellen Ausschreibung bilden laut Schramböck die Bereiche Innovation und Technologie, Wertschöpfungsketten und Digitalisierung. „Jedes Unternehmen, das internationalisieren möchte, hat Zugang zur Förderung“, so Schramböck gegenüber dem brutkasten.

Die Leistungen von go-international umfassen unter anderem Beratungen, Veranstaltungen, Information und Direktförderungen. Direktförderungen können für den internationalen Markteintritt, für digitale Internationalisierung, für Ausbildung oder für Projektgeschäfte beantragt werden. „In der neuen Periode liegt ein besonders starker Fokus auf Direktförderungen – eine unbürokratische Ko-Finanzierung, die den Unternehmen direkt zugutekommt“, so Schramböck und Mahrer.

Warenexporte sind um 7,5 Prozent zurückgegangen

Im Zuge der Präsentation der neuen Ausschreibung nahm Wirtschaftsministerin Schramböck unter anderem Bezug auf die Corona-bedingten Exportrückgänge. „Die Warenexporte sind in der Coronakrise, um 7,5 Prozent zurückgegangen. Allerdings sehen wir, dass die Exportmärkte wieder wachsen – allen voran China und die USA“, so Schramböck.

Aktuell beträgt die Exportquote laut Schramböck 55 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Zudem hängt jeder zweite Arbeitsplatz am Export. Im Exportranking belegt Österreich weltweit aktuell den siebten Platz.

Neue Wachstumsmärkte Asien und Afrika

Zu den wichtigsten Exportmärkten für Österreich zählt nach wie vor das Nachbarland Deutschland mit einem Exportvolumen von 43,3 Milliarden Euro. Platz 2 belegen die USA mit 9,3 Milliarden und Platz 3 Italien mit 8,8 Milliarden Euro an Exportvolumen.

Wie Mahrer im Rahmen der Präsentation von „go-international“ betonte, sollen künftig verstärkt neue Wachstumsmärkte erschlossen werden. Als Beispiel führte er den asiatischen bzw. süd-ostasiatischen Raum und Afrika an. Dabei handelt sich laut dem WKO-Präsidenten um Märkte mit einem enormen Wachstumspotential, da diese Länder in den nächsten Jahren massiv in die Digitalisierung investieren werden. „Wir wollen an die Erfolge des Jahres 2019 wieder anschließen. go-international ist hierfür der Turbo, um in den kommenden ein bis zwei Jahren in Bezug auf den Export die 150-Milliarden-Euro-Grenze zu durchbrechen“, so Mahrer.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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