19.04.2021

25,6 Millionen Euro: Export-Förderung „go-international“ wird bis 2023 verlängert

Für die Internationalisierungsoffensive go-international stellt das Wirtschaftsministerium 25,6 Millionen Euro zur Verfügung. Die neuen Fördermittel sind bis 2023 veranschlagt.
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go international
Die Neuauflage wurde heute im Rahmen einer Betriebsbesichtigung der Incus GmbH in der Seestadt Aspern präsentiert | ©Hartberger

Die Internationalisierungsoffensive go-international unterstützt seit 2003 österreichische Unternehmen bei ihrer internationalen Geschäftstätigkeit. Bisher konnten laut Wirtschaftsministerium insgesamt 36.800 österreichische Unternehmen gefördert werden. Im Zuge der Initiative wurden in der Vergangenheit auch Startups unterstützt – der brutkasten berichtete.

25,6 Millionen Euro für „go-international“

Der Startschuss für die letzte Förderperiode der „go-international“ Initiative liegt mittlerweile rund zwei Jahre zurück. Damals wurde der Fördertopf mit rund 25,6 Millionen Euro gefüllt, wobei der Förderzeitrum bis zum Frühjahr 2021 lief und 9.500 Unternehmen unterstützt wurden.

Die Initiative soll nun für zwei weitere Jahre bis 2023 verlängert werden, das gaben am Montagvormittag Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer im Rahmen einer Betriebsbesichtigung der Incus GmbH in der Seestadt Aspern bekannt.

Insgesamt stehen wieder 25,6 Millionen Euro zur Verfügung. Die Internationalisierungsoffensive go-international wird dabei aus Mitteln des Wirtschaftsministeriums finanziert.

Thematische Schwerpunkte von „go-international“

Das Programm der Offensive wurde, wie schon bei der letzten Ausschreibung, in Kooperation zwischen den Fachabteilungen des Wirtschaftsministeriums und der Aussenwirtschaft Austria, die für Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen verantwortlich ist, zusammengestellt.

Thematische Schwerpunkte der aktuellen Ausschreibung bilden laut Schramböck die Bereiche Innovation und Technologie, Wertschöpfungsketten und Digitalisierung. „Jedes Unternehmen, das internationalisieren möchte, hat Zugang zur Förderung“, so Schramböck gegenüber dem brutkasten.

Die Leistungen von go-international umfassen unter anderem Beratungen, Veranstaltungen, Information und Direktförderungen. Direktförderungen können für den internationalen Markteintritt, für digitale Internationalisierung, für Ausbildung oder für Projektgeschäfte beantragt werden. „In der neuen Periode liegt ein besonders starker Fokus auf Direktförderungen – eine unbürokratische Ko-Finanzierung, die den Unternehmen direkt zugutekommt“, so Schramböck und Mahrer.

Warenexporte sind um 7,5 Prozent zurückgegangen

Im Zuge der Präsentation der neuen Ausschreibung nahm Wirtschaftsministerin Schramböck unter anderem Bezug auf die Corona-bedingten Exportrückgänge. „Die Warenexporte sind in der Coronakrise, um 7,5 Prozent zurückgegangen. Allerdings sehen wir, dass die Exportmärkte wieder wachsen – allen voran China und die USA“, so Schramböck.

Aktuell beträgt die Exportquote laut Schramböck 55 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Zudem hängt jeder zweite Arbeitsplatz am Export. Im Exportranking belegt Österreich weltweit aktuell den siebten Platz.

Neue Wachstumsmärkte Asien und Afrika

Zu den wichtigsten Exportmärkten für Österreich zählt nach wie vor das Nachbarland Deutschland mit einem Exportvolumen von 43,3 Milliarden Euro. Platz 2 belegen die USA mit 9,3 Milliarden und Platz 3 Italien mit 8,8 Milliarden Euro an Exportvolumen.

Wie Mahrer im Rahmen der Präsentation von „go-international“ betonte, sollen künftig verstärkt neue Wachstumsmärkte erschlossen werden. Als Beispiel führte er den asiatischen bzw. süd-ostasiatischen Raum und Afrika an. Dabei handelt sich laut dem WKO-Präsidenten um Märkte mit einem enormen Wachstumspotential, da diese Länder in den nächsten Jahren massiv in die Digitalisierung investieren werden. „Wir wollen an die Erfolge des Jahres 2019 wieder anschließen. go-international ist hierfür der Turbo, um in den kommenden ein bis zwei Jahren in Bezug auf den Export die 150-Milliarden-Euro-Grenze zu durchbrechen“, so Mahrer.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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