17.09.2025
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GO HONG KONG 2026: Das Sprungbrett für Startups nach Hongkong und Macao – jetzt bewerben

GO HONG KONG, das erfolgreiche Internationalisierungsprogramm des Global Incubator Network, geht in die nächste Runde. 2026 erwartet die teilnehmenden Startups nicht nur eine intensive Woche in Hongkong, sondern auch eine Break-Out Session in Macao. Bewerbungen sind noch bis 12. Oktober möglich.
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Hongkong gilt seit jeher als eine der dynamischsten Wirtschaftsmetropolen Asiens – ein Ort, an dem internationale Finanzströme, Technologie-Trends und kulturelle Vielfalt aufeinandertreffen. Die Stadt ist nicht nur Tor zum chinesischen Markt, sondern auch ein internationaler Hub, an dem sich Unternehmen aus aller Welt vernetzen.

Für Startups bedeutet das: Wer hier präsent ist, kann wertvolle Kontakte zu Investor:innen, potenziellen Kund:innen und strategischen Partner:innen knüpfen. Mit GO HONG KONG 2026 bietet das Global Incubator Network Austria (GIN) österreichischen Gründer:innen nun erneut die Chance, diese Möglichkeiten zu nutzen und ihre Internationalisierung in Asien voranzutreiben.

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Bewerbungsphase läuft bis 12. Oktober 2025

Der Call für das Programm ist seit dem 15. September geöffnet und läuft bis zum 12. Oktober 2025. Gesucht werden österreichische Tech-Startups, die mit innovativen Lösungen die Zukunft von Tourismus, Hospitality und Entertainment mitgestalten wollen. Die ausgewählten Teams reisen vom 13. bis 17. April 2026 nach Hongkong, wo sie innerhalb einer intensiven Woche tiefe Einblicke in das lokale Ökosystem erhalten.


Tipp: Break-Out Session nach Macao

Ein Highlight von GO HONG KONG 2026 ist die Break-Out Session nach Macao. Die Stadt entwickelt sich über ihre Gaming-Tradition hinaus zu einem „World Centre of Tourism and Leisure“ und setzt mit der „1+4“-Strategie auf Diversifizierung in Bereichen wie Gesundheit, Hightech, Finanzdienstleistungen und Kultur. Zusammen mit Hongkong bildet Macao ein starkes Doppel, das internationalen Startups Zugang zur boomenden Tourismus- und Freizeitwirtschaft Asiens bietet – ein ideales Testfeld für smarte und nachhaltige Lösungen aus Österreich.

Zudem gibt es am 30. September 2025 noch eine eigene Info-Hour zu Macao. Mehr Infos findet ihr hier.


Von Wien nach Hongkong – mit bester Vorbereitung

Damit die Teilnehmer:innen optimal vorbereitet sind, startet das Programm bereits in Österreich. In Wien treffen sich die Gründer:innen zu einem gemeinsamen Kick-off Dinner, bei dem nicht nur das Programm vorgestellt wird, sondern auch der Austausch unter den Teams beginnt. Dazu kommen flexible digitale Onboarding-Sessions, die Markteinblicke vermitteln und den Startups helfen, ihre Strategien auf die Besonderheiten des asiatischen Marktes auszurichten.

(c) Global Incubator Network Austria (GIN)

Vor Ort in Hongkong erwartet die Startups ein dichtes Programm. Sie nehmen an Workshops teil, die speziell auf den Markteintritt in Asien zugeschnitten sind, und erhalten die Möglichkeit, in individuellen 1:1 Business Meetings direkt mit potenziellen Partner:innen ins Gespräch zu kommen. Besonders spannend ist das VC-Speed-Dating, bei dem die Gründer:innen innerhalb kürzester Zeit Investoren und Business Angels aus der Region kennenlernen. Den Höhepunkt bildet die Teilnahme am InnoEX, einem international renommierten Cross-Border-Startup-Event, bei dem die Teams ihre Ideen vor einem breiten Publikum pitchen und Kontakte zu einem globalen Netzwerk knüpfen können.

Internationale Bühne und finanzielle Unterstützung

Neben dem Zugang zu einem hochkarätigen Netzwerk bietet GO HONG KONG 2026 auch handfeste Unterstützung. Jedes teilnehmende Startup erhält einen Reisekostenzuschuss von bis zu 10.000 Euro. Damit wird sichergestellt, dass die Gründer:innen sich voll und ganz auf ihre Geschäftsentwicklung konzentrieren können, ohne dass die finanziellen Hürden zu groß werden.

Die Bedeutung eines solchen Programms lässt sich nicht hoch genug einschätzen. Während viele Startups ihre ersten Erfolge am heimischen Markt feiern, stellt der Schritt in internationale Märkte eine ganz andere Herausforderung dar. Gerade Asien mit seiner Vielfalt an Märkten, Sprachen und Geschäftskulturen verlangt eine gezielte Vorbereitung und die richtigen Kontakte. Genau hier setzt GO HONG KONG an: Es verschafft österreichischen Gründer:innen Zugang zu Entscheidungsträger:innen und Ökosystemen, die ansonsten schwer erreichbar wären.

(c) Global Incubator Network Austria (GIN)

Sprungbrett für die nächste Wachstumsphase

GO HONG KONG 2026 wird in enger Zusammenarbeit mit dem AußenwirtschaftsCenter Hongkong organisiert und ist Teil der GO-ASIA-Initiative von GIN Austria – einem gemeinsamen Programm der aws und FFG. Ziel ist es, Startups den entscheidenden ersten Schritt in die Internationalisierung zu erleichtern. Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass viele Teams diesen Schritt nutzen, um neue Märkte zu erschließen, Pilotprojekte anzustoßen oder Investoren zu gewinnen. Für manche war die Teilnahme sogar der Beginn einer langfristigen Expansion in Asien.

Wer also als österreichisches Startup den asiatischen Markt ins Visier nimmt, sollte sich die Chance nicht entgehen lassen: Bewerbungen für GO HONG KONG 2026 sind noch bis zum 12. Oktober möglich.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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