17.09.2025
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GO HONG KONG 2026: Das Sprungbrett für Startups nach Hongkong und Macao – jetzt bewerben

GO HONG KONG, das erfolgreiche Internationalisierungsprogramm des Global Incubator Network, geht in die nächste Runde. 2026 erwartet die teilnehmenden Startups nicht nur eine intensive Woche in Hongkong, sondern auch eine Break-Out Session in Macao. Bewerbungen sind noch bis 12. Oktober möglich.
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Hongkong gilt seit jeher als eine der dynamischsten Wirtschaftsmetropolen Asiens – ein Ort, an dem internationale Finanzströme, Technologie-Trends und kulturelle Vielfalt aufeinandertreffen. Die Stadt ist nicht nur Tor zum chinesischen Markt, sondern auch ein internationaler Hub, an dem sich Unternehmen aus aller Welt vernetzen.

Für Startups bedeutet das: Wer hier präsent ist, kann wertvolle Kontakte zu Investor:innen, potenziellen Kund:innen und strategischen Partner:innen knüpfen. Mit GO HONG KONG 2026 bietet das Global Incubator Network Austria (GIN) österreichischen Gründer:innen nun erneut die Chance, diese Möglichkeiten zu nutzen und ihre Internationalisierung in Asien voranzutreiben.

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Bewerbungsphase läuft bis 12. Oktober 2025

Der Call für das Programm ist seit dem 15. September geöffnet und läuft bis zum 12. Oktober 2025. Gesucht werden österreichische Tech-Startups, die mit innovativen Lösungen die Zukunft von Tourismus, Hospitality und Entertainment mitgestalten wollen. Die ausgewählten Teams reisen vom 13. bis 17. April 2026 nach Hongkong, wo sie innerhalb einer intensiven Woche tiefe Einblicke in das lokale Ökosystem erhalten.


Tipp: Break-Out Session nach Macao

Ein Highlight von GO HONG KONG 2026 ist die Break-Out Session nach Macao. Die Stadt entwickelt sich über ihre Gaming-Tradition hinaus zu einem „World Centre of Tourism and Leisure“ und setzt mit der „1+4“-Strategie auf Diversifizierung in Bereichen wie Gesundheit, Hightech, Finanzdienstleistungen und Kultur. Zusammen mit Hongkong bildet Macao ein starkes Doppel, das internationalen Startups Zugang zur boomenden Tourismus- und Freizeitwirtschaft Asiens bietet – ein ideales Testfeld für smarte und nachhaltige Lösungen aus Österreich.

Zudem gibt es am 30. September 2025 noch eine eigene Info-Hour zu Macao. Mehr Infos findet ihr hier.


Von Wien nach Hongkong – mit bester Vorbereitung

Damit die Teilnehmer:innen optimal vorbereitet sind, startet das Programm bereits in Österreich. In Wien treffen sich die Gründer:innen zu einem gemeinsamen Kick-off Dinner, bei dem nicht nur das Programm vorgestellt wird, sondern auch der Austausch unter den Teams beginnt. Dazu kommen flexible digitale Onboarding-Sessions, die Markteinblicke vermitteln und den Startups helfen, ihre Strategien auf die Besonderheiten des asiatischen Marktes auszurichten.

(c) Global Incubator Network Austria (GIN)

Vor Ort in Hongkong erwartet die Startups ein dichtes Programm. Sie nehmen an Workshops teil, die speziell auf den Markteintritt in Asien zugeschnitten sind, und erhalten die Möglichkeit, in individuellen 1:1 Business Meetings direkt mit potenziellen Partner:innen ins Gespräch zu kommen. Besonders spannend ist das VC-Speed-Dating, bei dem die Gründer:innen innerhalb kürzester Zeit Investoren und Business Angels aus der Region kennenlernen. Den Höhepunkt bildet die Teilnahme am InnoEX, einem international renommierten Cross-Border-Startup-Event, bei dem die Teams ihre Ideen vor einem breiten Publikum pitchen und Kontakte zu einem globalen Netzwerk knüpfen können.

Internationale Bühne und finanzielle Unterstützung

Neben dem Zugang zu einem hochkarätigen Netzwerk bietet GO HONG KONG 2026 auch handfeste Unterstützung. Jedes teilnehmende Startup erhält einen Reisekostenzuschuss von bis zu 10.000 Euro. Damit wird sichergestellt, dass die Gründer:innen sich voll und ganz auf ihre Geschäftsentwicklung konzentrieren können, ohne dass die finanziellen Hürden zu groß werden.

Die Bedeutung eines solchen Programms lässt sich nicht hoch genug einschätzen. Während viele Startups ihre ersten Erfolge am heimischen Markt feiern, stellt der Schritt in internationale Märkte eine ganz andere Herausforderung dar. Gerade Asien mit seiner Vielfalt an Märkten, Sprachen und Geschäftskulturen verlangt eine gezielte Vorbereitung und die richtigen Kontakte. Genau hier setzt GO HONG KONG an: Es verschafft österreichischen Gründer:innen Zugang zu Entscheidungsträger:innen und Ökosystemen, die ansonsten schwer erreichbar wären.

(c) Global Incubator Network Austria (GIN)

Sprungbrett für die nächste Wachstumsphase

GO HONG KONG 2026 wird in enger Zusammenarbeit mit dem AußenwirtschaftsCenter Hongkong organisiert und ist Teil der GO-ASIA-Initiative von GIN Austria – einem gemeinsamen Programm der aws und FFG. Ziel ist es, Startups den entscheidenden ersten Schritt in die Internationalisierung zu erleichtern. Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass viele Teams diesen Schritt nutzen, um neue Märkte zu erschließen, Pilotprojekte anzustoßen oder Investoren zu gewinnen. Für manche war die Teilnahme sogar der Beginn einer langfristigen Expansion in Asien.

Wer also als österreichisches Startup den asiatischen Markt ins Visier nimmt, sollte sich die Chance nicht entgehen lassen: Bewerbungen für GO HONG KONG 2026 sind noch bis zum 12. Oktober möglich.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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