08.10.2024
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GO HONG KONG 2025: Das Sprungbrett für AI- & Sustainability-Startups in die Greater Bay Area – jetzt bewerben

Global Incubator Network Austria (GIN) hat gemeinsam mit dem AußenwirtschaftsCenter Hongkong seinen neuen Call GO HONG KONG 2025 gestartet. Über das Programm erhalten österreichische Startups aus den Bereichen Artificial Intelligence (AI) & Sustainability Unterstützung für ihre ersten Schritte in die Greater Bay Area (GBA).
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Hongkong gilt seit jeher als das Tor zur Welt. Als einer der wichtigsten globalen Handels- und Finanzzentren hat sich die Metropole als zentrale Drehscheibe für internationale Geschäfte etabliert. Besonders durch seine Rolle als Brücke zwischen China und dem Rest der Welt bietet Hongkong Unternehmen einzigartige Chancen, Zugang zu asiatischen Märkten zu erhalten. Zudem ist Hongkong Teil der Greater Bay Area. Sie zählt mit 86,2 Millionen Einwohnern zu den größten Metropolregionen weltweit und umfasst neben den Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau auch die Großstädte Shenzhen und Guangzhou.

Fokus auf AI & Sustainability

Für österreichische Startups, die in dieser wirtschaftlich pulsierenden Region Fuß fassen wollen, startet das Global Incubator Network Austria (GIN) gemeinsam mit AußenwirtschaftsCenter Hongkong das Acceleration-Programm GO HONG KONG 2025, das speziell auf Unternehmen aus den Bereichen Artificial Intelligence (AI) & Sustainability abzielt. Im Zuge einer einwöchigen Reise vom 23. bis 28. März 2025 erhalten ausgewählte Startups die Möglichkeit, ihre Expansionsstrategie für den Eintritt in den Markt der Greater Bay Area zu schärfen.

+++ Jetzt für GO HONGKONG 2025 bewerben +++

(c) Global Incubator Network

Was GO HONGKONG 2025 bietet

Das Programm besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil umfasst ein Onboarding, damit die Reise vor Ort so effektiv wie möglich genutzt werden kann. Startups erhalten vorab erste Einblicke in den Markt. Dazu gehören ein dreistündiges IP-Coaching sowie unbegrenzter Zugang zu den GIN-Video-Masterclasses. Sie bieten Expertentipps für den Markteintritt. Zudem findet auch ein Kick-off-Event in Wien statt, um die anderen Teilnehmer:innen des Batches kennenzulernen.

Im zweiten Teil folgt die Expansionsreise, die vom 23. bis 28. März 2025 in Hongkong stattfindet. Während dieser einwöchigen Tour werden 1:1-Geschäftstreffen organisiert, um internationale Leads zu generieren, darunter Kontakte zu Unternehmen, potenziellen Kunden und Geschäftspartnern. Die Startups haben die Möglichkeit, an maßgeschneiderten Pitch- und Networking-Events, wie der Austrian Startup Pitch Night, teilzunehmen.

Zudem steht der Austausch mit führenden Akteuren im Bereich Künstliche Intelligenz, wie dem HK AI Lab von Alibaba, auf dem Programm. Besuche im Hong Kong Science & Technology Park und CyberPort runden die Reise ab. Weiters werden die Startups am Event Jumpstarter in Hongkong teilnehmen.

Reisekostenzuschuss von bis zu EUR 10.000

GIN übernimmt dabei bis zu 80 Prozent der programmspezifischen Kosten, einschließlich Flug und Unterkunft, mit einem Maximalbetrag von EUR 10.000 pro Startup. Mit dem Gender-Bonus können sogar bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten abgedeckt werden.

Teilnahmeberechtigt sind österreichische Startups, die sich im Bereich KI und Nachhaltigkeit positionieren, über ein erprobtes Geschäftsmodell verfügen und mindestens Seed-Investments erhalten haben. Die Bewerbungsfrist für den Call endet am 3. November 2024. Interessierte Startups müssen bis dahin ihr Bewerbungsformular sowie ihr Pitchdeck über die Plattform aws Connect einreichen.


Über das Programm

GO HONG KONG 2025 ist ein Accelerator-Programm von Global Incubator Network Austria (GIN) und Teil des GO ASIA-Programms. Über die letzten Jahre wurden damit zahlreiche Startups bei deren Markteintritt in asiatische Märkte unterstützt. Das Programm wird in Zusammenarbeit mit Außenwirtschaft Austria organisiert. Weitere Informationen finden Startups hier: https://www.gin-austria.com/calls/gohongkong2025

Kontakt

Bei Fragen zu GO HONG KONG oder zum Bewerbungsverfahren können sich Startups an folgenden Kontakt wenden:

Men Jia Qiu

Project Manager | GO ASIA

T +43 (1) 501 75 – 294

[email protected]  

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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