17.01.2024

6 „Global Tech Trends“ für Unternehmen (Generative AI ist nur einer davon)

Deloitte präsentierte die jährlichen "Global Tech Trends". Der Succus: Generative AI bleibt wichtig, ist aber nicht alles.
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Global Tech Trends 2024 | Erde vom Weltall aus bei Nacht - earth from space by night
(c) Nasa via Unsplash

Es ist nicht jedes Jahr so einfach, aber für das vergangene lässt sich ganz klar feststellen: Der globale Tech-Trend schlechthin war Generative AI. Der Hype rund um ChatGPT veranlasste unzählige Unternehmen, mit der Technologie zu experimentieren und mehr oder weniger nützliche neue Produkte zu bauen. Und folgt man den Expert:innen von Deloitte, ist es noch nicht vorbei. Auch in den „Global Tech Trends“ 2024 des Beratungsriesen steht die Technologie ganz oben.

Oder besser gesagt, nicht „auch“, sondern erstmals. Denn vergangenes Jahr kam der Hype dann wohl doch zu schnell, um bereits Anfang des Jahres von Deloitte in seinem vollen Umfang antizipiert werden zu können. Künstliche Intelligenz schaffte es 2023 in den „Global Tech Trends“ auf Platz 2, wobei generative AI in der Studie noch eher als Zukunftsmusik gehandelt wurde. Auf Platz 1 stand im Vorjahr übrigens ein Trend, der sich dieses Jahr wiederum auf Rang 2 wiederfindet: Immersive Technologien.

Aber nun zur Sache: Das sind Deloittes sechs „Global Tech Trends“ für das Jahr 2024:

1. Generative AI als Wachstumstreiber für Unternehmen

Generative AI löste vergangenes Jahr bekanntlich einen Hype aus, der große Teile der Wirtschaft erfasste. Und die Technologie ist gekommen, um zu bleiben, schätzt man bei Deloitte. „Für Unternehmen beinhaltet Generative AI enorme Potenziale zur Produktivitäts- und Effizienzsteigerung“, heißt es vom Beratungsriesen. Bernhard Göbl, Partner bei Deloitte Österreich, mahnt aber: „Die Chancen, die diese Technologie mit sich bringt, sind unbestritten. Gleichzeitig muss uns aber auch bewusst sein, dass diese neue Intelligenz der Maschinen weitreichende und zum Teil noch unvorstellbare Auswirkungen auf unterschiedlichste Bereiche haben wird.“ Der EU Artificial Intelligence Act sei daher zu begrüßen.

2. Immersive Technologien für Industrie und Co.

Viele Unternehmen würden mittlerweile immersive Technologien nutzen, um beispielsweise digitale Zwillinge, räumliche Simulationen, erweiterte Arbeitsanweisungen oder kollaborative digitale Räume einzurichten, heißt es von Deloitte: „Vor allem für die Industrie birgt das unter anderem großes Potenzial, um Produktionsstätten und Abläufe sicherer und effizienter zu gestalten.“

3. Ausbau der IT-Infrastruktur als Erfolgsfaktor

Der Ausbau der IT-Infrastruktur ist quasi ein Meta-Thema. Denn das Training von AI-Modellen, die Durchführung komplexer Simulationen und die Erstellung digitaler Zwillinge in realen Umgebungen würden jeweils immens viel Rechenleistung erfordern, heißt es von Deloitte. Dadurch entstehe ein völlig neuer Bedarf an spezieller Hardware. „Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Unternehmen immer neue Wege finden, um mehr aus ihrer bestehenden Infrastruktur herauszuholen – und gegebenenfalls modernste Hardware hinzufügen, um Prozesse weiter zu beschleunigen“, meint Bernhard Göbl.

4. IT-Kernmodernisierung „weiterhin notwendig“

Nach Jahren der Investitionen in ausgewählte Technologien würden Unternehmen weiterhin an der IT-Modernisierung arbeiten, heißt es von Deloitte: „Wer in Zukunft führend sein will, muss auf punktuelle Ansätze zur Bewältigung einzelner Schwachpunkte verzichten und stattdessen einen neuen, ganzheitlichen Rahmen für laufende technische Modernisierung schaffen“. In den kommenden Jahren würden Unternehmen einen maßgeschneiderten und integrierten Modernisierungsplan entwickeln müssen, um die IT-Kernmodernisierung mittel- bis langfristig bewältigen zu können.

5. Weitere Sensibilisierung für Cyber-Risiken

Durch die zunehmende Verbreitung von AI-Tools sei es für Kriminelle noch einfacher geworden, ihre Opfer gezielt zu täuschen. „Wir sehen beinahe tagtäglich, dass Deepfakes verwendet werden, um Zugangskontrollen mit Sprach- und Gesichtserkennung zu umgehen. Und auch für Phishing-Versuche werden sie eingesetzt. Um sich hier entsprechend zu schützen, braucht es eine Mischung aus Richtlinien, Technologien und einer kontinuierlichen Sensibilisierung der Mitarbeitenden“, meint Göbl.

6. „Entwicklerorientierte Denkweise“: Bessere Bedingungen für Tech-Talente

Die bisherigen Rahmenbedingungen in Unternehmen würden die Arbeitsweise für Tech-Fachkräfte wie Developer „alles andere als effizient“ machen, heißt es von Deloitte. „In den meisten Unternehmen verbringen Developer nur 30 bis 40 Prozent ihrer Zeit mit tatsächlichen Entwicklungstätigkeiten. Die Betriebe sollten also in Zukunft mehr darauf achten, ihre Prozesse und Arbeitsabläufe stärker an diesen Schlüsselkräften auszurichten, um so eine entwicklerorientierte Denkweise zu fördern“, erklärt Göbl.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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