06.12.2017

Global Rockstar: Wiener Startup mit erster Musik-Crowdfunding-Plattform

Mit Global Rockstar kann man Anteile an einem Song kaufen. An dem verdient man dann für die Dauer des Copyrights - 70 Jahre - mit.
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Global Rockstar-Founder Christoph Straub Crowdfunding Musik
(c) Manfred Werner: Global Rockstar-Founder Christoph Straub

Die österreichsiche Song-Contest Starterin ZOE war die erste, bei der es geklappt hat. Auch die deutsche Musikerin Jo Marie hat das Ziel schon erreicht. Die beiden kanadischen Künstler Murray Yates und PIOTR sammeln gerade noch. Die vier Musiker sind die ersten, die über die Wiener Plattform Global Rockstar das Geld für die Produktion einer Single aufstellen. Sie sei die weltweit erste Royalty-based Crowdfunding-Plattform, heißt es vom Gründer. Das Prinzip ist schnell erklärt: Fans und andere Interessierte erhalten, wenn sie über die Seite investieren, einen Anteil am mit dem Geld produzierten Song.

+++ Wiener Startup Music Traveler will die Musikwelt revolutionieren +++

Aufbau auf Online-Musik-Contest

Das bedeutet, dass sie für jeden bezahlten Stream, Download oder Tonträger eine kleine Summe bekommen. Und zwar für die Dauer des Copyrights, also 70 Jahre lang. „Ein Streaming-Hit kann 100.000 Euro am Tag erwirtschaften“, sagt Global Rockstar-Gründer Christoph Straub. Was ihn so sicher macht, dass sein Konzept angenommen wird, ist, dass er schon länger in der Branche ist. Seit 2014 veranstaltet Straub unter dem gleichen Namen den nach seinen Angaben weltweit größten Online-Musik-Contest. Dort hätte man 160.000 registrierte User aus über 150 Ländern, davon 15.000 Künstler. Die würden nun die Basis für die Crowdfunding-Plattform bilden. Dadurch soll auch auf Anhieb der internationale Rollout gelingen.

Karrierestart als Musiker

Founder Straub hält an der Global Rockstar GmbH rund 27 Prozent. Daneben haben laut Firmenbuch mehrere Einzelpersonen (darunter Familienmitglieder) und zwei Beteiligungsgesellschaften Anteile am Unternehmen. Straub hatte seine Karriere als Musiker mit der Band Papermoon gestartet. Später arbeitete er als Songwriter und Produzent. 2008 launchte er seine erste Online-Plattform. Seit 2014 baute er Global Rockstar als Musik-Contest für unabhängige Musiker auf.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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