20.08.2019

Wiener Startup Global Rockstar startet Crowdinvesting-Plattform für Musik

Global Rockstar von Ex-Papermoon Mitglied Christof Straub ermöglicht Musikliebhabern Anteile an Tantiemen von neuen Musikstücken zu erwerben und am Erfolg als "Aktionär" mitzuverdienen.
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Global Rockstar, Musik, Investment, Tantiemen, Aktien, Straub, Hits
(c) Fotolia/Anton - Global Rockstar ermöglicht es Fans Tantiemen an potentiellen Hits zu erwerben.

Es gibt sie. Welthits die zeitlos erscheinen und wohl nie aus den Köpfen von Musikliebhabern verschwinden werden. Dazu zählen beispielsweise “Last Christmas” von George Michael, “Bohemian Rhapsody” von Queen oder so gut wie jedes Lied von den Beatles.

Angenommen man hätte sich damals die Rechte an den Liedern gesichert, wäre man heute eine reiche Frau oder ein reicher Mann. Genau diese Möglichkeit möchte das Wiener Startup Global Rockstar künftig bieten. Das Startup von Christof Straub, selbst Musiker, ermöglicht es Anteile an Tantiemen von neuen Musikaufnahmen aufstrebender Künstler zu erwerben.

+++ Legitary: Wiener Unternehmen gewinnt Musik-Startup-Wettbewerb in Cannes +++

Über 100.000 Euro mit Ed Sheeran?

“Stellen sie sich vor, Sie hätten ein Prozent an den Rechten der Aufnahme von Ed Sheerans ‘Shape Of You’ erworben: Bis heute hätten sie mehr als 110.000 Euro verdient, und das nur durch Streaming”, so Straub. Wo Chancen verpasst wurden, möchte er nun “Musik-Aktionären” die Möglichkeit geben ihre Weitsicht zu beweisen und in zukünftige Hits zu investieren.

Eineinhalb Jahre Testphase

Die Beta-Version von Global Rockstar wurde bereits im Dezember 2017 veröffentlicht. Nachdem das Service eineinhalb Jahre mit Hilfe der Feedbacks von Künstlern und Musik-Investoren getestet wurde, öffnet das Unternehmen nun seine Online-Plattform für Nutzer, die in Musik investieren wollen.

“In unserer Testphase haben wir mehr als 20 Tracks von aufstrebenden Künstlern durch Investitionen von 300 Musikfans aus 25 Ländern erfolgreich finanziert, vertrieben und vermarktet. Diese Testphase war essentiell, um die Bedürfnisse der Künstler sowie die Erwartungen der Musik-Investoren besser zu verstehen. Wir sind dabei auf jedes Feedback eingegangen, um unser Service und unsere Software laufend zu verbessern“, betont Straub.

Musik & Digitalisierung

Der Gründer kann auf ein Vierteljahrhundert Musikkarriere als Produzent, Songwriter und Label-Manager zurückblicken und weiß, was aufstrebende Sänger und Sängerinnen heutzutage benötigen: “Unser Ziel ist es, das künstlerfreundlichste Musiklabel am Markt zu werden: Wir steigern die Effizienz aller Prozesse der Musikindustrie mittels maximaler Digitalisierung, und schütten die daraus entstehenden höheren Erfolgsbeteiligungen an unsere Künstler und Musik-Investoren aus.”

70 Jahre Masterrechte mit Global Rockstar

Die Funktionsweise von Global Rockstar ist einfach: Ausgewählte Künstler erstellen auf der Plattform Projekte mit neuen und unveröffentlichten Musikaufnahmen. Musikfans können dann in jenen Track investieren, dem sie das größte Hit-Potential zurechnen. Wird das Musikstück erfolgreich finanziert, verwendet Global Rockstar das gesammelte Geld für Produktion und Marketing und vertreibt sowie vermarktet den Track weltweit digital.

Schlussendlich erhalten Künstler und Musik-Investoren Tantiemen aus der kommerziellen Verwertung der Masterrechte für 70 Jahre. Dazu zählt jeder Stream, Download sowie Erlöse der Synchronisierungsrechte. Künstler bleiben dabei für alle zukünftigen Veröffentlichungen ungebunden.

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(c) Global Rockstar – Songcontest-Teilnehmerin Zoë blickt mit ihrem Lied “C’est La Vie” auf 2,4 Millionen Spotify-Streams zurück.

Preise beginnen bei 40 Euro

Preise für ein Prozent zukünftiger Netto-Tantiemen starten bei 40 Euro. In diesem Fall machen Investoren einen Gewinn, sobald die Musikaufnahme, in die sie investiert haben, eine Million Streams auf Spotify erreicht.

Ein Beispiel für eine erfolgreiche Kampagne ist laut Global Rockstar ein Werk von Straubs Tochter und ehemaligen Songcontest-Teilnehmerin Zoë mit ihrem Lied “C’est La Vie“. Der Song weist mittlerweile 2,4 Millionen Streams auf Spotify aus.


⇒ Zur Homepage der Musik-Invest-Platfform

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Die Kurstafel:

📉 Zweite schwache Woche in Folge, Bitcoin bei 63.600 Dollar

Starten wir mit einem Blick auf die Marktentwicklung. Nach der bereits schwachen Vorwoche (siehe Crypto Weekly #144) ging weiter abwärts. Bei Bitcoin blieb die zuletzt Anfang Juni überschrittene Marke von 70.000 US-Dollar somit außer Reichweite. Unter den großen Krypto-Assets verzeichneten Solana (minus elf Prozent) und Dogecoin (minus 13 Prozent) besonders starke Verluste, während sich Ethereum mit einem geringfügigen Kursabschlag von unter einem Prozent vergleichsweise fast stabil hielt - doch dazu später noch mehr.

Unter Druck geriet der Markt jedenfalls vor allem zum Wochenausklang. Unmittelbaren Auslöser dafür gab es keinen. Die Verluste dürften wieder einmal auf das allgemeine Marktumfeld zurückzuführen sein: Auch an der tech-lastigen US-Börse Nasdaq ging es am Donnerstag klar abwärts und am Freitag zeichnete sich vorbörslich ein eher schwacher Handelsstart ab. 

Die Nasdaq gilt gemeinhin als bester Vergleichsindikator für den Kryptomarkt. Denn empirisch bewegen sich Kryptowährungen weiterhin wie klassische Risk-on-Assets, zu denen auch Tech-Aktien zählen: Sie steigen, wenn die Risikolaune am Markt hoch ist - und fallen, wenn die Zeichen auf Zurückhaltung stehen. Der Aktienmarkt ist stark von den makroökonomischen Rahmenbedingungen beeinflusst, was dann indirekt auf den Kryptomarkt wirkt. 

Schon in der Vorwoche hatte sich die Zinsentscheidung der US-Notenbank - oder genauer gesagt, ihr Ausblick auf das laufende Jahr - in den Krypto-Kursen niedergeschlagen. Die Korrelation zwischen Krypto-Assets und US-Aktienmarkt ist - mit Unterbrechungen - insbesondere seit der Coronakrise stark. 

😮 US-Börsenaufsicht stellt Ethereum-Untersuchung ein…

Das größte Thema in den vergangenen Wochen in der Kryptobranche war aber nicht die Makroökonomie, sondern die US-Politik, in der sich Tauwetter abzuzeichnen begann. Zuerst genehmigte die US-Börsenaufsicht überraschend Ethereum–Spot-ETFs (siehe Crypto Weekly #141). Dann positionierte sich der republikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump mit einer expliziten Pro-Krypto-Message. Und schließlich gab es Medienberichte, die auch noch auf eine Neupositionierung des Lagers von Amtsinhaber Joe Biden hindeuteten (siehe Crypto Weekly #142). 

Hier gibt es also zwei Ebenen: Einerseits die Positionierung der Kandidaten im Wahlkampf, andererseits das Vorgehen der in diesem Bereich wohl wichtigsten Behörde. Und zu zweiterem Themenkreis gab es diese Woche eine weitere interessante Entwicklung: Denn die Börsenaufsicht hat offenbar eine Untersuchung zu Ethereum eingestellt. Dies gab das Blockchain-Unternehmen Consensys Mitte der Woche bekannt

Consensys hatte im April eine Klage gegen die Börsenaufsicht eingebracht. Das Ziel der Klage: Endlich Klarheit zu schaffen, ob Ethereum nach US-Recht als Wertpapier einzustufen ist oder nicht. Im Zuge dessen wurde bekannt, dass die Börsenaufsicht bereits im März 2023 eine Untersuchung zu genau dieser Frage eingeleitet hatte. Dies geschah offenbar vor dem Hintergrund der Umstellung des Ethereum-Konsensusmechanismus von “Proof of Work” auf “Proof of Stake” nach dem berühmten “Merge” im September 2022. Diese Untersuchung dürfte nun eingestellt worden sein.

"Die Entscheidung folgt auf einen Brief, den wir am 7. Juni geschickt haben, in dem wir die Börsenaufsicht gebeten haben, zu bestätigen, dass die Genehmigungen der ETH-ETFs vom Mai, die davon ausgingen, dass ETH eine Commodity (und kein Wertpapier, Anm. d. Red.) ist, bedeuten, dass die Behörde ihre Ethereum-2.0-Untersuchung einstellen wird", schreibt Consensys in einer Mitteilung. Ethereum 2.0 war eine Zeit lang der gängige Begriff für Ethereum nach dem “Merge”, also für das “Proof of Stake”-Ethereum.

🤔 Was die Entscheidung bedeutet - und was nicht

Zumindest lässt sich aus der Entscheidung wohl ableiten, dass die Argumente für eine Einstufung von Ethereum als Wertpapier nach Ansicht der Börsenaufsicht vielleicht nicht ganz so stark sind, wie Anfang 2023 gedacht. Gleichzeitig bedeutet die Einstellung der Untersuchung aber nicht, dass die Börsenaufsicht definitiv akzeptiert hat, dass Ethereum nicht als Wertpapier einzustufen ist. 

Eine interessante Einordnung dazu traf die auf Wertpapierrecht spezialisierte Jus-Professorin Carol Goforth von der University of Arkansas gegenüber Cointelegraph. Denn anders als von Consensys in der oben zitierten Mitteilung suggeriert, hat nach Einschätzung der Juristin “die  Zulassung eines ETF nichts damit zu tun, ob der Basiswert ein Wertpapier ist". Die Entscheidung der Börsenaufsicht, die Ethereum-Untersuchung einzustellen, sei aber "ein ziemlich guter Hinweis darauf, dass die Agentur nicht glaubt, ein Gericht davon überzeugen zu können, dass ETH ein Wertpapier ist." Die Behörde habe wohl eine möglicherweise peinliche Niederlage vor Gericht vermeiden wollen, vermutet die Juristin. 

Zusammenfassend gesagt: Gewissheit darüber, ob die Börsenaufsicht Ethereum als Wertpapier betrachtet, gibt es weiterhin nicht. Aber die Entscheidung ist ein weiteres Indiz dafür, dass eine solche Rechtseinschätzung in den USA zunehmend an Rückhalt verliert - auch innerhalb der Börsenaufsicht selbst.  


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