18.09.2015

Global Innovation Index: Schlechtes Startup-Zeugnis für Österreich

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Das Erfolgsgeheimnis von Richard Branson, Elan Musk oder Jeff Bezos ist gelüftet.

Wie einfach ist es eigentlich, in Österreich ein Unternehmen zu gründen? Diese Frage beantwortet wohl jeder Gründer etwas anders, aber ganz kritiklos fällt die Antwort selten aus. Was viele bereits vermutet haben, bestätigt nun der druckfrische Global Innovation Index 2015. In der Kategorie „Ease of starting a business“ liegt Österreich weit abgeschlagen auf Platz 82. Gemeinsam mit Tschechien (Platz 90) und Deutschland (Platz 93) ist Österreich in dieser Kategorie mit einem kleinen grauen Ring markiert – das Symbol für Schwächen in dem Report.

„Investoren werden schlecht belohnt“

Der Global Innovation Index misst anhand 79 Indikatoren die Innovationsfähigkeit von 141 Ländern. Dass Österreich im Gesamtranking mit Platz 18 gar nicht so schlecht abschneidet, hat vor allem mit der politischen Stabilität und dem Vertrauen in das Rechtssystem zu tun. „Investoren sind am Standort Österreich im Vergleich mit Deutschland oder gar der Schweiz relativ gut abgesichert. Aber sie werden für ihre Investitionen verhältnismäßig schlecht belohnt“, sagt Florian Haslauer, Geschäftsführer und Partner bei dem Beratungsunternehmen A.T. Kearney Österreich, das heuer Partner des Global Innovation Index ist. In dem „engen politischen Korsett“ sieht er auch den größten Hemmschuh für Startups.

Universitäre Bildung: Platz 7

Ein sehr gutes Zeugnis stellt der Report Österreich bei universitärer Bildung und den Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung aus – in beiden Fällen ist sich mit Rang 7 noch ein Platz in den Top 10 ausgegangen. In Österreich würden – ähnlich wie in Deuschland – Dinge zwar häufig erfunden, aber anderswo kommerzialisiert, meint erklärt Kai Engel, Partner bei A.T. Kearney und Leiter des globalen Kompetenzteams Innovation.

Platz 1 im Innovations-Report geht übrigens an die Schweiz, Deutschland liegt auf Platz 12.

(c) Cornell INSEAD WIPO
(c) Cornell INSEAD WIPO

Der Global Innovation Index wird von der französischen Business School INSEAD, der Cornell University und der World Intellectual Property Organization (WIPO) der Vereinten Nationen herausgegeben.

 

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Abbau von Bürokratie, Fokus auf Digitalisierung

Eines der großen Themen ist die Entbürokratisierung durch Digitalisierung. „Wir befreien Bürger, Unternehmen und Verwaltung von unnötigen analogen Pflichten. Also: Was digital einfacher geht soll auch digital gehen“, sagt Pröll. Als Beispiel nennt er, dass die verpflichtende Barzahlung oder mehrfach auszudruckende Antragsunterlagen zukünftig wegfallen und durch digitale Wege ersetzt werden würden.

„Herzensprojekt“: Das Once-Only-Prinzip

Einer der dreizehn Punkte ist die langfristige Verwirklichung des Once-Only-Prinzips. Unternehmen müssten dadurch künftig keine Nachweise mehr vorlegen, die dem Staat ohnehin schon vorliegen. Dadurch würden Amtswege einfacher und schneller gemacht werden. Project X bildet die technologische und organisatorische Grundlage, um das Once-Only-Prinzip in der österreichischen Verwaltung in die Realität umzusetzen. Durch den Ausbau der zentralen Datenmanagement-Infrastruktur (dadeX) im Rahmen dieses Projekts wird sichergestellt, dass der Staat bereits vorhandene Daten selbstständig abrufen und verknüpfen kann.

„Das ist eines meiner Herzensprojekte, weil ich glaube, dass es eine maßgebliche Veränderung herbeiführen wird. […] Das ist ein Projekt, das definitiv über die nächsten zwei Jahre gehen wird, weil wir die Register ordnen müssen, wir müssen die Datenqualität erhöhen und wir müssen Schnittstellen schaffen. Aber es ist zentral, um einen modernen, effizienten und vor allem digitalen Staat zu haben“, so Pröll.

Chatbots bei Verwaltungsverfahren

Mit der neuen AVG-Novelle (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) soll der Kontakt zu den Behörden spürbar moderner und unkomplizierter werden. Es wurden rechtliche Regeln für den Einsatz von digitalen Helfern in der Verwaltung präsentiert. Das bedeutet, dass künftig Chatbots und digitale Assistenten ganz offiziell und rechtlich abgesichert dabei helfen dürfen, Bürger:innen und Unternehmen Schritt für Schritt durch Formulare zu führen. Gleichzeitig können einfache Standardfälle in Zukunft vollautomatisch erledigt werden. Insgesamt soll das Einreichen von behördlichen Anträgen dadurch leichter und zugänglicher werden. Die AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung wurde bereits im März 2026 beschlossen.

Einheitliche Regelungen

Pröll spricht auch das Thema „Fleckerlteppich“ in Bezug auf Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung in Österreich zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden an. Diese teils sehr komplizierte Verteilung soll klarer werden. Durch die Kompetenzbereinigung wandern bestimmte Zuständigkeiten zum Bund, was einheitliche Regeln im ganzen Land schafft. Pröll nennt hier explizit für Unternehmen relevante Bereiche wie das Bauprodukterecht, das Wettwesen und das kleine Glücksspiel.

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