13.03.2025
GRÜNDEN IN UNSICHEREN ZEITEN

Global Entrepreneurship Monitor: „Wir gründen seltener, aber erfolgreicher“

Österreich gründet weniger oft, aber erfolgreicher, älter und nachhaltiger. Diese und viele weitere Ergebnisse liefert der diesjährige Global Entrepreneurship Monitor (GEM). Er wurde gestern im Rahmen der Preisverleihung des Gründerpreises Phönix präsentiert und zeichnet ein Stimmungsbild des heimischen und internationalen Unternehmertums.
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(c) Austria Wirtschaftsservice GmbH/APA-Fotoservice/Schedl

Der Global Entrepreneurship Monitor (GEM) ist eine internationale Vergleichsstudie zum Unternehmertum und wirtschaftlichen Stimmungsbild in unserem Ökosystem. Österreich nimmt an der Monitor-Erhebung seit dem Jahr 2012 regelmäßig teil.

Auch dieses Jahr beteiligten sich weltweit 56 Länder, 21 aus Europa. Die Erhebung ist quantitativ und basiert auf einer Umfrage der heimischen erwerbsfähigen Bevölkerung mit einer Stichprobe von 4.620 Personen. Dazu ergänzend werden 36 Expert:innen befragt.

Auch für Österreich zeigen die heurigen Ergebnisse zwei markante Tendenzen: Infrastruktur und Förderprogramme sind „exzellent“, Unsicherheit und hohe Kosten bremsen allerdings die Innovationsfähigkeit. Und: Ungenutztes Potenzial gibt es vor allem im Sektor „Spin-offs“, der mehr Fokus auf Forschung und Wissenschaft im Unternehmertum benötige.

GEM-Ergebnisse: Seltener, aber erfolgreicher gründen

Allgemein zeichnet der Monitor ein Stimmungsbild der heimischen und internationalen Unternehmertums ab. Auch heuer bleibt die Gründungsdymanik in Österreich „stabil“ – trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten und herausfordernder Rahmenbedingungen.

Seit dem Jahr 2020 würden zwar weniger neue Unternehmen an den Start gehen, so der Monitor, diese zeigen dennoch eine „höhere Resilienz und Stabilität als in vergleichbaren Ländern“. Man sehe eine Entwicklung, die sich auf das Prinzip „Qulität vor Quantität“ beruft.

„Sprungbrett für Unternehmensgründungen“

Die Rate der Jungunternehmen liegt bei 6,6 Prozent Anteil an der Bevölkerung, wobei sich wieder etwas mehr Personen in der Vorgründungsphase befinden. Erfreulich ist die weiterhin hohe Rate etablierter Unternehmen mit 7,9 Prozent, bei der Österreich im europäischen Vergleich deutlich besser abschneidet.

„Diese Stabilität zeigt, dass unser Standort nicht nur ein Sprungbrett für Unternehmensgründungen ist, sondern auch die Rahmenbedingungen bietet, um langfristig erfolgreich zu wachsen. Wir schaffen ein Umfeld, in dem Innovationen gedeihen, Investitionen sicher sind und Unternehmen nachhaltig Wert schaffen können – für die Wirtschaft, die Gesellschaft“, betonte Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (BMAW). Der GEM wurde im Rahmen der gestrigen Preisverleihung des Gründerpreises Phönix der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) präsentiert.

Älter und nachhaltiger

Eine weitere Entwicklung zeigt sich im Durchschnittsalter der Gründenden: Dieses liegt mittlerweile bei 42 Jahren. Der GEM verzeichnet eine stärkere Gründungsdynamik in älteren Altersgruppen – ab 55 Jahren. Gründer:innen haben zudem deutlich höhere Bildungsabschlüsse als die Gesamtbevölkerung, heißt es.

Ein weiteres Ergebnis: Der Anteil von Gründungen durch Frauen steigt. Der GEM bezeichnet die Rahmenbedingungen für weibliche Gründerinnen allerdings als „herausfordernder“ als für Männer. Außerdem sei die Bedeutung von nachhaltigem Unternehmertum in Österreich gestiegen. In dieser Kategorie landet die heimische Wirtschaft nämlich auf dem dritten Platz unter 56 Ländern.

Mehr Fokus auf Wissenschaft und Unternehmertum

Allerdings zeigt der GEM auch ungenutzte Potenziale im Ökosystem auf. Eines davon: Heimische Spin-offs und die digitale Transformation. „Start-ups und Spin-offs sind essenziell für Österreichs Innovation. 2024 investierte die FFG über 90 Mio. Euro in FTI-Jungunternehmen. Diese Förderung muss gesichert und ausgebaut werden, um das Potenzial von Spin-offs noch besser zu heben“, sagt Henrietta Egerth, Geschäftsführerin der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG.

Ein Vorreiter ist Österreich vor allem in seiner Infrastruktur sowie in den hierzulande gebotenen Förderprogrammen. Im internationalen GEM-Vergleich erreicht Österreich hier den Rang zwei.

„Die GEM-Studie bestätigt Österreichs Spitzenplatz im europäischen Vergleich bei Förderprogrammen. Als Förderbank des Bundes unterstützt die aws ganz gezielt Start-ups – vom Finanzierungsvolumen des aws-Kerngeschäfts fließen rund ein Drittel in die Förderung dieser“, sagt Bernhard Sagmeister und Gerfried Brunner – Geschäftsführung der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws).

Eine Bremse der Gründungsaktivität sei allerdings die Verunsicherung in der aktuellen Großwetterlage sowie die steigenden Kosten. Knapp die Hälfte der Bevölkerung sieht zwar Gründungsmöglichkeiten, aber nur 7,5 Prozent planen eine Unternehmensgründung in den nächsten drei Jahren. Das Bundesland Salzburg liegt im Bundesländervergleich bei den Gründungsabsichten auf Rang 1.

„Wir sehen vor allem bei jenen einen sprunghaften Anstieg bei der Angst vor dem unternehmerischen Scheitern, die Möglichkeiten für eine Gründung sehen“, so Christian Friedl, Studienleiter des Global Entrepreneurship Monitor Austria.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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