27.10.2021

Das sind die jüngsten Ergebnisse des Global Entrepreneurship Monitor

Im Zuge des Global Entrepreneurship Monitors (GEM) wurden die neuesten Daten zur Lage des Unternehmertums in Österreich erhoben. Am Mittwochvormittag wurden die jüngsten Ergebnisse präsentiert und in einer Expertenrunde diskutiert.
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GEM

Die größte internationale Entrepreneurship-Vergleichsstudie Global Entrepreneurship Monitors (GEM) wird seit 2005 in Österreich von der FH Joanneum durchgeführt und analysiert die heimische Unternehmenslandschaft und deren wesentliche Rahmenbedingungen. Durch internationales und regionales Benchmarking, dient der GEM als Frühwarnsystem und Stimmungsbarometer gleichzeitig. In regelmäßigen Abständen werden Schlüsselindikatoren zu unternehmerischer Aktivität, Motiven, Chancen, Ökosystem und Demographie erhoben, wobei auch Handlungsempfehlungen abgeleitet werden – der brutkasten berichtete bereits in der Vergangenheit über die Ergebnisse.

Am Mittwochvormittag wurden die jüngsten Ergebnisse des GEM von Christian Friedl, Leiter des GEM-Österreich-Teams vom Institut International Management der FH Joanneum und Bernadette Frech, Gründerin von Instahelp und Mitglied im Startup Komitee des BMDW offiziell präsentiert. Anschließend wurden die Ergebnisse gemeinsam mit Kambis Kohansal Vajargah (Head of Startup Services bei der WKO), Hannah Wundsam (Managing Director Austrian Startups) und Niels Bosma (Associate Professor an der Universität Utrecht & Vorstandsvorsitzender GEM global) diskutiert.

Die Auswirkung der Coronakrise

Die GEM 2020/21 Erhebung zeigt insbesondere, dass Österreichs Jungunternehmer:innen verunsichert und deren Optimismus und Wachstumserwartungen gedämpft sind. So geht etwa die Rate der Jungunternehmer:innen vom Höchstwert in 2018 mit 10,9 Prozent auf 6,2 Prozent zurück. Die Covid-19-Hilfsmaßnahmen können laut den Studienautor:innen jedoch die schlimmsten Auswirkungen auf die unternehmerische Basis und die Einkommen insgesamt abfedern.

Der Anteil an etablierten Unternehmer:innen an der erwerbsfähigen Bevölkerung bleibt stabil bei 7,8 Prozent. Bei den Auswirkungen der Covid-19-Krise gibt es dabei große Unterschiede zwischen den unternehmerischen Phasen und den Wirtschaftssektoren, aber auch die Bundesländer sind unterschiedlich stark betroffen.

Weiblicher Anteil und Bildungsgrad unter Gründenden steigen

Der Altersschnitt der österreichischen Jungunternehmer:innen bleibt konstant bei 37 Jahren. Der Frauenanteil steigt erfreulicherweise um sieben Prozentpunkte auf nunmehr 43 Prozent, auch der Anteil an Akademiker:innen in der heimischen Unternehmenslandschaft nimmt weiter zu.

Allerdings hat die unternehmerische Aus- und Weiterbildung in Österreich weiterhin starken Aufholbedarf und fällt im europäischen Vergleich zurück. Die Einschränkungen im Rahmen der Covid-19-Krise hemmen zusätzlich die Internationalisierungsaktivitäten der heimischen Gründer:innen.

Krise als Chance & die Angst vor dem Scheitern

Generell werden während der Pandemie weniger Gründungsmöglichkeiten wahrgenommen – 37 Prozent der Jungunternehmer:innen erkennen allerdings durch die Covid-19-Pandemie auch neue Geschäftsmöglichkeiten.

Die dafür notwendigen Gründungskompetenzen werden zunehmend positiver eingeschätzt, wobei die Angst vor dem unternehmerischen Scheitern konstant bei 45 Prozent bleibt und zumindest laut den Studienautor:innen nicht ansteigt in diesen „unsicheren Zeiten“.

Forschungs-, Technologie- und Innovationsgrade und digitale Transformation

Insgesamt geht insbesondere die heimische Forschungs- und Innovations-Intensität in der Pandemie zurück. Etablierte Unternehmen sind hier überproportional betroffen.

Die unternehmerische Aktivität innerhalb etablierter Unternehmen (Intrapreneurship) nimmt in der Krise europaweit ab – Österreich kann sich bei diesem Indikator auf dem Niveau der letzten Erhebung (Rang 6) halten.

Die Möglichkeiten durch die digitale Transformation werden jedoch nur teilweise erkannt. Aufholbedarf wird insbesondere bei der digitalen Kundeninteraktion und der Vermittlung der notwendigen Fähigkeiten für den digitalen Wandel gesehen.

Unternehmerisches Umfeld – stabil oder veränderungsresistent?

Österreich schneidet bei der Gesamtbewertung des unternehmerischen Umfelds im europäischen sowie im globalen Vergleich durchschnittlich ab. Das unternehmerische Ökosystem zeigt sich relativ krisenresistent, aber gleichzeitig auch veränderungsresistent gegenüber altbekannten Schwächen, so die Autor:innen. Weiterhin positiv bewertet werden etwa die physische Infrastruktur sowie das Förderangebot.

Für Marktdynamik, Normen und die unternehmerische Aus- und Weiterbildung gibt es hingegen nur Bewertungen unter dem Skalenmittelpunkt. Eine Vielzahl an Indikatoren wird darüber hinaus durchschnittlich eingeschätzt, wie finanzielle Rahmenbedingungen, Regierungspolitik und die Wirtschafts- und Dienstleistungsinfrastruktur – es fehlt laut dem GEM an klaren Schwerpunkten.

Daher werden im GEM-Report aufbauend auf den Ergebnissen Empfehlungen in drei Handlungsstränge abgeleitet: generelle Empfehlungen zur Stärkung des Unternehmertums in Österreich, konjunkturelle Handlungsfelder, die sich aus der Covid-19-Pandemie ergeben und spezifische Maßnahmen, die auf den digitalen Wandel abzielen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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