26.09.2022

Gleichbehandlungsanwaltschaft: “Es gibt keinen ersten Po-Grabscher gratis”

Im brutkasten-Interview mit Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, sprechen wir über die kostenlosen Beratungsmöglichkeiten bei sexueller Belästigung.
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Sandra Konstatzky ist Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft. @Nurith wagner-Strauss

Sandra Konstatzky ist Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW). Seit 1991 setzt sich die Einrichtung für Gleichstellung gegen Diskriminierung ein. Die GAW betreibt Bewusstseinsarbeit, um den sozialen Wandel in der österreichischen Gesellschaft zu forcieren. Zudem bietet die Gleichbehandlungsanwaltschaft kostenlose Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei Diskriminierungserfahrungen für alle. Um die Menschen zu Gleichbehandlung und Gleichstellung zu sensibilisieren, leistet die GAW auch Informationsarbeit, indem sie Workshops anbietet und Informationsmaterial teilt.

Im brutkasten-Interview zur Initiative #growrespect erklärt Konstatzky, wie sexuelle Belästigung im Arbeitskontext definiert wird, wer bei Übergriffen das Risiko trägt und wie die Gleichbehandlungsanwaltschaft bei sexueller Belästigung vorgeht.

Was bedeutet sexuelle Belästigung im Arbeitskontext genau?

Sandra Konstatzky: Die Überschreitung des Selbstbestimmungsrechts auf der einen Seite, aber auch Würdeverletzung auf der anderen. Das Gefühl zu haben, nicht mehr auf Augenhöhe nein sagen zu können oder nicht mehr freiwillig eine Avance oder sexuelle Handlung zu akzeptieren. Auch die starke Betonung des Körpers einer Frau seitens Arbeitskolleg:innen oder Vorgesetzten fällt unter sexuelle Belästigung, denn es findet immer mit einem Platzverweis statt. Komplimente wie “du hast eine neue Frisur, deine Haare gefallen mir super” sind ok. Dennoch muss man aufpassen. 

Anhand eines Beispiels ist das so: Wenn jemand beim Bewerbungsgespräch der Bewerber:in gegenüber sagt: “Du gefällst mir sehr gut, lass uns etwas essen gehen”, sind wir damit schon im Bereich der sexuellen Belästigung. Denn diese Einladungen und Komplimente, die im Arbeitskontext stattfinden, wirken belästigend. Manche Männer verstehen nicht, dass sie nicht einfach so junge Frauen, die bei ihnen anfangen zu arbeiten, anmachen können. 

Das Mitmachen ist manchmal immanent, weil man keine Folgen davon tragen möchte. Und das ist im Gesetz genau vertreten.

Sandra Kosntatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft

Was passiert, wenn Frauen für eine gewisse Zeit mitmachen müssen, da sie andernfalls Konsequenzen befürchten?

Natürlich beobachten wir Fälle, wo Frauen mitgemacht haben. Da ist es schwieriger, einem nicht sensibilierten Richter zu beweisen, dass es sich trotzdem um sexuelle Belästigung handelt. Das Mitmachen ist manchmal immanent, weil man keine Folgen davon tragen möchte. Und das ist im Gesetz genau vertreten. Lässt eine Person das beim ersten Mal zu und sagt bei der zweiten Belästigung etwas, darf man sich trotzdem beschweren. Es gibt keinen ersten Po-Grabscher gratis.

Wer trägt dann die Schuld?

Wenn jemand auf der Arbeit in einer machtvollen Situation ist und diese ausnutzt, trägt die Person das Risiko des Übergriffs. Also die Person, die in dieser Situation etwas ausprobiert. 

Fehlt den Belästigern das Wissen, dass es sich bei unsittlichen Berührungen und Äußerungen um sexuelle Belästigung handelt?

Es ist den Belästigern meist bewusst, was sie machen, sie tun aber so, als wüssten sie es nicht. Als 60-Jähriger weiß man, dass man einer 20-Jährigen im Bewerbungsgespräch nicht “du gefällst mir, gehe mit mir essen” sagen soll.  Es gibt bekannte Persönlichkeiten die stark davon ausgehen, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erst dann anfängt, wenn sie jemandem auf den Hintern greifen. Sie ignorieren den restlichen Teil des Gleichbehandlungsgesetzes und glauben, dass es für sie nicht gilt. Es gibt viele Männer, die in unhinterfragten Strukturen in Machtpositionen sitzen und glauben, dass sie alles dürfen. Und aus unserer Sicht dürfen sie das nicht. 

Wir geht die Gleichbehandlungsanwaltschaft vor, wenn ein Fall gemeldet wird? 

Wir sind eine Beratungseinrichtung, das heißt, wir helfen Betroffenen dabei, den Fall an die Gleichbehandlungskommission zu tragen. Wir bereiten den Fall mit der betroffenen Person vor. Dieser wird von der Gleichbehandlungskommission überprüft. Meldet sich eine Person bei uns, kommt es zu Beratungsgesprächen, wo die Situation abgeklärt wird. Man bespricht was passiert ist, woran sich die Person noch erinnern kann, ob es Aufzeichnungen gibt, wie traumatisiert die Person ist, etc. Wir gehen davon aus, dass die Betroffenen etwas erzählen, das stimmt. Wir als Gleichbehandlungsanwaltschaft stellen nichts in Frage, weil wir nicht die Stelle sind, die das überprüfen muss. Wir glauben den Betroffenen, die sich an uns wenden. Die Beweislast liegt hier zugunsten der Betroffenen. Aber als Jurist:innen müssen wir schauen, welche Möglichkeiten wir haben, das zu beweisen. 

Wie kann die Betroffene ihren Fall gut darlegen? 

Häufig fällt der Entschluss zugunsten der Betroffenen aus, auch wenn Aussage gegen Aussage steht. Es gibt keine Garantie, dass man sicherlich gewinnt oder verliert. Aber unsere Unterstützung ist sehr notwendig, da wir mit den Betroffenen definieren, was alles vor Gericht erwähnt werden muss. Wir hören nicht nur die Geschichte, sondern klären auch den Kontext, ob es eventuell auch aufgefallen ist. Da geht es darum, dass sich das Verhalten der belästigten Person verändert und sie sich nach der sexuellen Belästigung sowohl sozial als auch von Freizeitaktivitäten zurückgezogen hat. Eine Belästigung kommt niemals alleine. Man kann davon ausgehen, dass der Belästiger das davor auch gemacht hat. Vielleicht herrscht im Umfeld von dieser eine hohe Personalfluktuation, die darauf hindeutet.

Wie viel kostet die Beratung und die Bearbeitung des Falles? 

Die Beratung ist kostenlos und löst nichts aus, was die Betroffenen nicht haben möchten. Nur weil wir darüber sprechen und beraten, wird der Fall nicht automatisch an die Gleichbehandlungskommission weitergeleitet.

Wir brauchen dich!

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SuperCycle Gründerinnen Rhana Loudon und Olivia "Lilli" Hromatka © SuperCycle / Sigrid Mayer

Discokugel an der Decke, Spiegel an den Wänden und ein neonpinker Schriftzug, auf dem „SuperCycle“ zu lesen ist. Im Takt treten bis zu 40 Beinpaare auf den Bikes und lassen Herzfrequenzen in die Höhe schnellen.

Dieses Gefühl, das SuperCycle seit 2016 in seinen fünf Wiener Studios aufgebaut hat, soll jetzt über die Stadtgrenzen hinausfinden. Seit dem ersten Jahr erreichen Mitgründerin Olivia „Lilli“ Hromatka und ihre Co-Founderin Rhana Loudon laufend E-Mails aus anderen Städten, vor allem aus Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck. Jetzt reagiert das Unternehmen darauf: Mit einem Franchisemodell soll das Boutique-Cycling-Konzept österreichweit wachsen.

Was hinter dem Konzept steckt

© SuperCycle / Sigrid Mayer

SuperCycle ist ein Indoorcycling-Studio: Auf stationären Rädern fahren die Teilnehmenden im Gruppenkurs zur Musik, angeleitet von Instructor:innen, die Tempo, Widerstand und Choreografie vorgeben. Dabei setzen die Trainer:innen auf durchchoreografierte, HIIT(High-Intensity-Intervall-Training)-basierte Einheiten im abgedunkelten Raum, mit Lichtshow und Playlist als festem Bestandteil der Stunde.

Über 165 solcher Kurse laufen aktuell pro Woche in den Wiener Studios, aufgeteilt auf Formate wie Soft-, Sculpt- und Music-Rides. Die Gründerinnen Loudon und Hromatka haben SuperCycle über das letzte Jahrzehnt ohne Investor:innen aufgebaut.

Zehn Prozent Abgaben und 32.000 Euro Einstiegsgebühr

Konkrete Zahlen zum neuen Franchisemodell nennt Hromatka im brutkasten-Interview: Die monatlichen Gesamtgebühren sollen sollen bei rund zehn Prozent des Nettoumsatzes liegen, dazu kommt die Einstiegsgebühr von 32.000 Euro. Auf weitere Kosten bzw. genauere Zahlen wird im näheren Kennenlernen der Franchise PartnerInnen eingegangen, erklärt Hromatka. Denn wer ein Studio eröffnet, muss auch investieren: SuperCycle-Studios brauchen etwa eine eigene Lüftung sowie einen Raum-in-Raum, um die Musik in voller Lautstärke spielen zu können, ohne die Nachbarschaft zu stören.

Auch die Bikes schaffen sich Franchisenehmer:innen selbst an. Wie hoch die Gesamtinvestition ausfällt, hängt von Studiogröße und Standort ab. Wichtig seien in jedem „Fall Hands-on-Mentalität, Organisationstalent, die Liebe zu SuperCycle, und die Bereitschaft, regelmäßig vor Ort im Studio zu sein, um eine Community aufzubauen“, ergänzt die Co-Founderin.

Vier Landeshauptstädte zuerst

Die Expansion soll schrittweise erfolgen. „Ziel wäre Graz, ein bis zwei Studios, Linz, Salzburg, Innsbruck“, so Hromatka. Erst wenn die Partnerschaften in Österreich funktionieren, ist internationale Expansion geplant. „Ich bin ein großer Fan davon, sich realistische Ziele zu setzen“, erklärt die Co-Founderin weiter. Für jeden Standort gibt es laut eigenen Angaben bereits eine Gebietsanalyse, auf deren Basis ein Gebietsschutz vergeben wird, je nach Nachfrage auch mehrere Gebiete pro Stadt.

Rund 30 Interessent:innen, gezielte Auswahl

Bislang haben sich laut Hromatka rund 30 Interessent:innen gemeldet. Gesucht wird nicht in erster Linie Fitnessbranchen-Erfahrung, sondern Haltung: „Es geht nicht darum, dass jemand das aufbauen will, um einfach nur Geld zu machen“, sagt Hromatka. Wichtiger seien Hands-on-Mentalität, Organisationstalent, ein finanzielles Backup und die Bereitschaft, regelmäßig vor Ort im Studio zu sein.

Der Anspruch bleibt laut Hromatka derselbe wie beim Wiener Start: „Wir wollten weg von diesem langweiligen Sport.“ Wer einmal eine Sportart gefunden hat, die Freude macht, bleibt langfristig dabei. Genau dieses Gefühl soll das Franchisemodell nun nach ganz Österreich bringen.

© SuperCycle / Sigrid Mayer
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