26.09.2022

Gleichbehandlungsanwaltschaft: “Es gibt keinen ersten Po-Grabscher gratis”

Im brutkasten-Interview mit Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, sprechen wir über die kostenlosen Beratungsmöglichkeiten bei sexueller Belästigung.
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Sandra Konstatzky ist Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft. @Nurith wagner-Strauss

Sandra Konstatzky ist Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW). Seit 1991 setzt sich die Einrichtung für Gleichstellung gegen Diskriminierung ein. Die GAW betreibt Bewusstseinsarbeit, um den sozialen Wandel in der österreichischen Gesellschaft zu forcieren. Zudem bietet die Gleichbehandlungsanwaltschaft kostenlose Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei Diskriminierungserfahrungen für alle. Um die Menschen zu Gleichbehandlung und Gleichstellung zu sensibilisieren, leistet die GAW auch Informationsarbeit, indem sie Workshops anbietet und Informationsmaterial teilt.

Im brutkasten-Interview zur Initiative #growrespect erklärt Konstatzky, wie sexuelle Belästigung im Arbeitskontext definiert wird, wer bei Übergriffen das Risiko trägt und wie die Gleichbehandlungsanwaltschaft bei sexueller Belästigung vorgeht.

Was bedeutet sexuelle Belästigung im Arbeitskontext genau?

Sandra Konstatzky: Die Überschreitung des Selbstbestimmungsrechts auf der einen Seite, aber auch Würdeverletzung auf der anderen. Das Gefühl zu haben, nicht mehr auf Augenhöhe nein sagen zu können oder nicht mehr freiwillig eine Avance oder sexuelle Handlung zu akzeptieren. Auch die starke Betonung des Körpers einer Frau seitens Arbeitskolleg:innen oder Vorgesetzten fällt unter sexuelle Belästigung, denn es findet immer mit einem Platzverweis statt. Komplimente wie “du hast eine neue Frisur, deine Haare gefallen mir super” sind ok. Dennoch muss man aufpassen. 

Anhand eines Beispiels ist das so: Wenn jemand beim Bewerbungsgespräch der Bewerber:in gegenüber sagt: “Du gefällst mir sehr gut, lass uns etwas essen gehen”, sind wir damit schon im Bereich der sexuellen Belästigung. Denn diese Einladungen und Komplimente, die im Arbeitskontext stattfinden, wirken belästigend. Manche Männer verstehen nicht, dass sie nicht einfach so junge Frauen, die bei ihnen anfangen zu arbeiten, anmachen können. 

Das Mitmachen ist manchmal immanent, weil man keine Folgen davon tragen möchte. Und das ist im Gesetz genau vertreten.

Sandra Kosntatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft

Was passiert, wenn Frauen für eine gewisse Zeit mitmachen müssen, da sie andernfalls Konsequenzen befürchten?

Natürlich beobachten wir Fälle, wo Frauen mitgemacht haben. Da ist es schwieriger, einem nicht sensibilierten Richter zu beweisen, dass es sich trotzdem um sexuelle Belästigung handelt. Das Mitmachen ist manchmal immanent, weil man keine Folgen davon tragen möchte. Und das ist im Gesetz genau vertreten. Lässt eine Person das beim ersten Mal zu und sagt bei der zweiten Belästigung etwas, darf man sich trotzdem beschweren. Es gibt keinen ersten Po-Grabscher gratis.

Wer trägt dann die Schuld?

Wenn jemand auf der Arbeit in einer machtvollen Situation ist und diese ausnutzt, trägt die Person das Risiko des Übergriffs. Also die Person, die in dieser Situation etwas ausprobiert. 

Fehlt den Belästigern das Wissen, dass es sich bei unsittlichen Berührungen und Äußerungen um sexuelle Belästigung handelt?

Es ist den Belästigern meist bewusst, was sie machen, sie tun aber so, als wüssten sie es nicht. Als 60-Jähriger weiß man, dass man einer 20-Jährigen im Bewerbungsgespräch nicht “du gefällst mir, gehe mit mir essen” sagen soll.  Es gibt bekannte Persönlichkeiten die stark davon ausgehen, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erst dann anfängt, wenn sie jemandem auf den Hintern greifen. Sie ignorieren den restlichen Teil des Gleichbehandlungsgesetzes und glauben, dass es für sie nicht gilt. Es gibt viele Männer, die in unhinterfragten Strukturen in Machtpositionen sitzen und glauben, dass sie alles dürfen. Und aus unserer Sicht dürfen sie das nicht. 

Wir geht die Gleichbehandlungsanwaltschaft vor, wenn ein Fall gemeldet wird? 

Wir sind eine Beratungseinrichtung, das heißt, wir helfen Betroffenen dabei, den Fall an die Gleichbehandlungskommission zu tragen. Wir bereiten den Fall mit der betroffenen Person vor. Dieser wird von der Gleichbehandlungskommission überprüft. Meldet sich eine Person bei uns, kommt es zu Beratungsgesprächen, wo die Situation abgeklärt wird. Man bespricht was passiert ist, woran sich die Person noch erinnern kann, ob es Aufzeichnungen gibt, wie traumatisiert die Person ist, etc. Wir gehen davon aus, dass die Betroffenen etwas erzählen, das stimmt. Wir als Gleichbehandlungsanwaltschaft stellen nichts in Frage, weil wir nicht die Stelle sind, die das überprüfen muss. Wir glauben den Betroffenen, die sich an uns wenden. Die Beweislast liegt hier zugunsten der Betroffenen. Aber als Jurist:innen müssen wir schauen, welche Möglichkeiten wir haben, das zu beweisen. 

Wie kann die Betroffene ihren Fall gut darlegen? 

Häufig fällt der Entschluss zugunsten der Betroffenen aus, auch wenn Aussage gegen Aussage steht. Es gibt keine Garantie, dass man sicherlich gewinnt oder verliert. Aber unsere Unterstützung ist sehr notwendig, da wir mit den Betroffenen definieren, was alles vor Gericht erwähnt werden muss. Wir hören nicht nur die Geschichte, sondern klären auch den Kontext, ob es eventuell auch aufgefallen ist. Da geht es darum, dass sich das Verhalten der belästigten Person verändert und sie sich nach der sexuellen Belästigung sowohl sozial als auch von Freizeitaktivitäten zurückgezogen hat. Eine Belästigung kommt niemals alleine. Man kann davon ausgehen, dass der Belästiger das davor auch gemacht hat. Vielleicht herrscht im Umfeld von dieser eine hohe Personalfluktuation, die darauf hindeutet.

Wie viel kostet die Beratung und die Bearbeitung des Falles? 

Die Beratung ist kostenlos und löst nichts aus, was die Betroffenen nicht haben möchten. Nur weil wir darüber sprechen und beraten, wird der Fall nicht automatisch an die Gleichbehandlungskommission weitergeleitet.

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AniMate, Ertri nken, Schwimmflügerl, Kidner schützen vor ertrinken, Wasserschutz, Schwimmschutz
(c) AniMate - Das T-Shirt von AniMate, das Kinderleben retten soll.

Die Grundidee zu AirMate entspringt aus zwei tragischen Vorfällen: 2020 ertrank ein vierjähriges Kind im Dorfsee in Feldkirchen an der Donau. Bereits da wurde bei AirMate-Co-Founder Christopher Brummayer das Bewusstsein dafür geschärft, die Wassersicherheit zu erhöhen. Als dann später auf einer Bachelor-Reise in Kroatien ein weiterer Ertrinkungsunfall geschah, war die Entscheidung gefallen.

AirMate-Ursprung

Brummayer schrieb dazu auf der Website: “Meine persönliche Erfahrung als Zeuge eines Ertrinkungsunfalls hat mich dazu bewogen, ein T-Shirt zu entwickeln, das die Rettungszeiten verkürzt und Leben rettet. Mein persönliches Ziel ist es, Familien vor solchen Tragödien zu bewahren”.

Konkret hatte ein Mitstudent im Pool einen Schlag ins Gesicht bekommen und sein Bewusstsein verloren. Er sank, wurde aus dem Wasser gezogen und reanimiert. “Jeder war perplex”, erinnert sich Brummayer. “Einige haben sich um die Reanimation gekümmert, die anderen den Notruf gewählt, wo es aber auch Probleme gab. Der Euro-Notruf hat uns eine Telefonnummer durchgegeben, wir mussten dann zuerst die exakte Adresse herausfinden und durchgeben.”

All dies habe zwar rund eine halbe Minute gedauert, sich aber wie Stunden angefühlt, weiß der Founder zu berichten. Um die Rettungszeit beim Ertrinken zu verkürzen, gründete er deshalb gemeinsam mit Melissa Leibetseder und zwei weiteren Co-Foundern sein Wasser-Rettungs-Startup und entwickelte AirMate One.

5 Sekunden

Dabei handelt es sich um einen “Ertrinkschutz”, der aus zwei Hauptkomponenten besteht: einem T-Shirt (für Kinder von zwei bis sechs Jahren) aus recyceltem Materialien mit integriertem Sonnenschutz und einem neuartigen elektronischen Auslösemechanismus. Das T-Shirt ist so konzipiert, dass es normal getragen werden kann und die Bewegungsfreiheit des Kindes nicht einschränkt. Der elektronische Auslöser öffnet im Notfall eine CO2-Patrone, die das Shirt aufbläst und das Kind innerhalb von fünf Sekunden in eine sichere Rückenlage dreht.

Ein Vorteil von AirMate One sei seine spezielle Technologie zur Aufmerksamkeitserregung auf “kleinstmöglicher Baugröße”. Sobald das T-Shirt aufgeblasen ist, beginnt der Auslöser zu blinken und spielt einen Notfallton ab, um die Aufmerksamkeit von Erwachsenen in der Nähe zu erregen. Auf diese Weise soll eine schnelle Rettungsreaktion erleichtert werden, selbst wenn keine direkte Aufsichtsperson in der Nähe ist.

AirMate begann als Universitätsprojekt

“Als ich das auf der Bachelorreise miterleben musste, wusste ich, dass ich alles daransetzen werde, damit niemand an diesem schrecklichen Tod sterben muss”, sagt der heutige CEO. “Das AirMate One ist das Ergebnis eines langen Entwicklungsprozesses, der durch die Notwendigkeit angetrieben wurde, eine effektive Lösung für die Sicherheit von Kleinkindern in der Nähe von Wasser zu schaffen.”

Das Startup startete als Universitätsprojekt und hat sich seitdem zum Ziel gesetzt, innovative Produkte zu entwickeln, die dazu beitragen, solche Unfälle zu verhindern und die Sicherheit von Kindern weltweit zu verbessern. Das AirMate One ist ab sofort per Crowdfunding erhältlich und kann vorbestellt werden. Die Auslieferung soll im nächsten Jahr starten.

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