26.09.2022

Gleichbehandlungsanwaltschaft: “Es gibt keinen ersten Po-Grabscher gratis”

Im brutkasten-Interview mit Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, sprechen wir über die kostenlosen Beratungsmöglichkeiten bei sexueller Belästigung.
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Sandra Konstatzky ist Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft. @Nurith wagner-Strauss

Sandra Konstatzky ist Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW). Seit 1991 setzt sich die Einrichtung für Gleichstellung gegen Diskriminierung ein. Die GAW betreibt Bewusstseinsarbeit, um den sozialen Wandel in der österreichischen Gesellschaft zu forcieren. Zudem bietet die Gleichbehandlungsanwaltschaft kostenlose Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei Diskriminierungserfahrungen für alle. Um die Menschen zu Gleichbehandlung und Gleichstellung zu sensibilisieren, leistet die GAW auch Informationsarbeit, indem sie Workshops anbietet und Informationsmaterial teilt.

Im brutkasten-Interview zur Initiative #growrespect erklärt Konstatzky, wie sexuelle Belästigung im Arbeitskontext definiert wird, wer bei Übergriffen das Risiko trägt und wie die Gleichbehandlungsanwaltschaft bei sexueller Belästigung vorgeht.

Was bedeutet sexuelle Belästigung im Arbeitskontext genau?

Sandra Konstatzky: Die Überschreitung des Selbstbestimmungsrechts auf der einen Seite, aber auch Würdeverletzung auf der anderen. Das Gefühl zu haben, nicht mehr auf Augenhöhe nein sagen zu können oder nicht mehr freiwillig eine Avance oder sexuelle Handlung zu akzeptieren. Auch die starke Betonung des Körpers einer Frau seitens Arbeitskolleg:innen oder Vorgesetzten fällt unter sexuelle Belästigung, denn es findet immer mit einem Platzverweis statt. Komplimente wie “du hast eine neue Frisur, deine Haare gefallen mir super” sind ok. Dennoch muss man aufpassen. 

Anhand eines Beispiels ist das so: Wenn jemand beim Bewerbungsgespräch der Bewerber:in gegenüber sagt: “Du gefällst mir sehr gut, lass uns etwas essen gehen”, sind wir damit schon im Bereich der sexuellen Belästigung. Denn diese Einladungen und Komplimente, die im Arbeitskontext stattfinden, wirken belästigend. Manche Männer verstehen nicht, dass sie nicht einfach so junge Frauen, die bei ihnen anfangen zu arbeiten, anmachen können. 

Das Mitmachen ist manchmal immanent, weil man keine Folgen davon tragen möchte. Und das ist im Gesetz genau vertreten.

Sandra Kosntatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft

Was passiert, wenn Frauen für eine gewisse Zeit mitmachen müssen, da sie andernfalls Konsequenzen befürchten?

Natürlich beobachten wir Fälle, wo Frauen mitgemacht haben. Da ist es schwieriger, einem nicht sensibilierten Richter zu beweisen, dass es sich trotzdem um sexuelle Belästigung handelt. Das Mitmachen ist manchmal immanent, weil man keine Folgen davon tragen möchte. Und das ist im Gesetz genau vertreten. Lässt eine Person das beim ersten Mal zu und sagt bei der zweiten Belästigung etwas, darf man sich trotzdem beschweren. Es gibt keinen ersten Po-Grabscher gratis.

Wer trägt dann die Schuld?

Wenn jemand auf der Arbeit in einer machtvollen Situation ist und diese ausnutzt, trägt die Person das Risiko des Übergriffs. Also die Person, die in dieser Situation etwas ausprobiert. 

Fehlt den Belästigern das Wissen, dass es sich bei unsittlichen Berührungen und Äußerungen um sexuelle Belästigung handelt?

Es ist den Belästigern meist bewusst, was sie machen, sie tun aber so, als wüssten sie es nicht. Als 60-Jähriger weiß man, dass man einer 20-Jährigen im Bewerbungsgespräch nicht “du gefällst mir, gehe mit mir essen” sagen soll.  Es gibt bekannte Persönlichkeiten die stark davon ausgehen, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erst dann anfängt, wenn sie jemandem auf den Hintern greifen. Sie ignorieren den restlichen Teil des Gleichbehandlungsgesetzes und glauben, dass es für sie nicht gilt. Es gibt viele Männer, die in unhinterfragten Strukturen in Machtpositionen sitzen und glauben, dass sie alles dürfen. Und aus unserer Sicht dürfen sie das nicht. 

Wir geht die Gleichbehandlungsanwaltschaft vor, wenn ein Fall gemeldet wird? 

Wir sind eine Beratungseinrichtung, das heißt, wir helfen Betroffenen dabei, den Fall an die Gleichbehandlungskommission zu tragen. Wir bereiten den Fall mit der betroffenen Person vor. Dieser wird von der Gleichbehandlungskommission überprüft. Meldet sich eine Person bei uns, kommt es zu Beratungsgesprächen, wo die Situation abgeklärt wird. Man bespricht was passiert ist, woran sich die Person noch erinnern kann, ob es Aufzeichnungen gibt, wie traumatisiert die Person ist, etc. Wir gehen davon aus, dass die Betroffenen etwas erzählen, das stimmt. Wir als Gleichbehandlungsanwaltschaft stellen nichts in Frage, weil wir nicht die Stelle sind, die das überprüfen muss. Wir glauben den Betroffenen, die sich an uns wenden. Die Beweislast liegt hier zugunsten der Betroffenen. Aber als Jurist:innen müssen wir schauen, welche Möglichkeiten wir haben, das zu beweisen. 

Wie kann die Betroffene ihren Fall gut darlegen? 

Häufig fällt der Entschluss zugunsten der Betroffenen aus, auch wenn Aussage gegen Aussage steht. Es gibt keine Garantie, dass man sicherlich gewinnt oder verliert. Aber unsere Unterstützung ist sehr notwendig, da wir mit den Betroffenen definieren, was alles vor Gericht erwähnt werden muss. Wir hören nicht nur die Geschichte, sondern klären auch den Kontext, ob es eventuell auch aufgefallen ist. Da geht es darum, dass sich das Verhalten der belästigten Person verändert und sie sich nach der sexuellen Belästigung sowohl sozial als auch von Freizeitaktivitäten zurückgezogen hat. Eine Belästigung kommt niemals alleine. Man kann davon ausgehen, dass der Belästiger das davor auch gemacht hat. Vielleicht herrscht im Umfeld von dieser eine hohe Personalfluktuation, die darauf hindeutet.

Wie viel kostet die Beratung und die Bearbeitung des Falles? 

Die Beratung ist kostenlos und löst nichts aus, was die Betroffenen nicht haben möchten. Nur weil wir darüber sprechen und beraten, wird der Fall nicht automatisch an die Gleichbehandlungskommission weitergeleitet.

Wir brauchen dich!

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Chancenmarkt für AI & Advanced Manufacturing

Mit dem neuen Call des Global Incubator Network Austria (GIN Austria) erhalten österreichische Gründer:innen aus den Bereichen Advanced Manufacturing und Artificial Intelligence (KI) die Möglichkeit, ihre Expansion nach Südkorea gezielt vorzubereiten und wichtige Netzwerke vor Ort aufzubauen. Das Programm richtet sich an Startups, die bereits erste Erfolge am Markt zeigen konnten, ein funktionierendes Produkt bzw. Prototyp (MVP) vorweisen, Traction aufgebaut und idealerweise eine Seed-Finanzierung abgeschlossen haben. Ziel ist, sie beim Eintritt in einen der anspruchsvollsten, aber auch chancenreichsten Märkte Asiens zu unterstützen.

+++ Jetzt für GO SEOUL 2026 bewerben +++

Die Bewerbungsphase startet am 3. November 2025. Wer ausgewählt wird, reist vom 15. bis zum 19. Juni 2026 zu einer intensiven, fünftägigen Markteintrittswoche nach Seoul – vollgepackt mit Geschäftschancen, Expert:innenwissen und wertvollen Kontakten.

Mit Know-how und Netzwerk vor Ort zum Markteintritt

Damit die Teilnehmer:innen bestmöglich auf den südkoreanischen Markt vorbereitet sind, beginnt das Programm bereits in Österreich. Ein Kick-off in Wien bringt die gesamte Kohorte zusammen: Die Startups erhalten Einblicke ins Programm, lernen potenzielle Sparringpartner kennen und tauschen sich über individuelle Markteintrittsstrategien aus. Ergänzt wird dies durch ein flexibles digitales Onboarding, das Masterclasses, Marktdaten sowie drei Stunden kostenloses IP-Coaching umfasst. So können Geschäftsmodelle und Schutzstrategien rechtzeitig an lokale Besonderheiten angepasst werden.

(c) Global Incubator Network Austria

Vor Ort in Seoul erwartet die Teams ein inhaltsreiches Programm – kuratiert unter anderem durch das AußenwirtschaftsCenter Seoul und lokale Partner wie KOTRA und Startup Alliance Korea. In individuell arrangierten 1:1-Meetings treffen die Gründer:innen auf potenzielle Kund:innen, Technologiepartner oder Investor:innen. Networking-Events und Pitch-Gelegenheiten öffnen Türen zu Playern, die in Südkorea über Marktzugang und Implementierung neuer Technologien entscheiden.

Einer der Höhepunkte: NextRise Seoul

Ein zentrales Highlight ist die Teilnahme an der NextRise Seoul, einer der größten internationalen Startup-Tradeshows Asiens, organisiert von der Korea Development Bank und der KITA. Tausende Besucher:innen – von Corporates über VCs bis hin zu Industrieclustern – lassen NextRise Jahr für Jahr zu einem starken Hub für Deal-Flow, Technologieaustausch und internationale Kooperationen werden.

Die österreichischen Startups profitieren dabei von einer starken Sichtbarkeit auf internationaler Bühne: Sie präsentieren ihre Lösungen in Startup-Showcases, nehmen an branchenspezifischen Panels zu den wichtigsten Industrie-Trends teil und werden gezielt mit Investor:innen sowie potenziellen Kund:innen vernetzt. Durch dieses kuratierte Matchmaking erhalten die Teams direkten Zugang zu Entscheidungsträger:innen im südkoreanischen Markt – und damit einen deutlichen Schub für ihre internationale Wahrnehmung und Wachstumschancen.

Finanzielle Unterstützung für starke Teams

Damit sich Startups auf ihre Geschäftsentwicklung konzentrieren können, übernimmt GIN Austria bis zu 80 % der förderfähigen Reisekosten, maximal jedoch 10.000 Euro pro Unternehmen. Gründerinnen profitieren zusätzlich vom Gender Bonus – hier liegt die Förderquote sogar bei 90 %. So bleiben finanzielle Risiken gering, während die Expansionschancen maximal genutzt werden können.

Programmstruktur – in zwei Phasen zum Ziel

Das Programm ist in zwei Phasen aufgebaut, um Startups optimal auf ihre Expansion vorzubereiten. Im ersten Teil – dem Onboarding und Kick-off in Wien – erhalten die teilnehmenden Teams Zugang zu exklusiven Masterclasses, arbeiten mit Expert:innen an ihrer Markteintrittsstrategie für Südkorea und profitieren von drei Stunden individuellem IP-Coaching. Gleichzeitig lernen sie ihre Kohorte kennen und können sich bereits früh miteinander vernetzen.

(c) Global Incubator Network Austria

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GO SEOUL 2026 wird in enger Zusammenarbeit mit dem AußenwirtschaftsCenter Seoul organisiert und ist Teil der GO ASIA Initiative von GIN – einem gemeinsamen Programm von Austria Wirtschaftsservice (aws) und Österreichische Forschungsförderungsgesellschaf (FFG). Ziel ist es, Startups den entscheidenden ersten Schritt in die Internationalisierung zu erleichtern. Erfahrungen aus vergangenen GO-ASIA-Runden zeigen: Viele Teams konnten dadurch neue Märkte erschließen, Pilotprojekte mit Industriekonzernen starten oder Investor:innen aus Asien gewinnen. Für einige war das Programm sogar der Auftakt zu einer langfristigen Präsenz in der Region.


Ansprechperson für den aktuelle Call: PEKAREK Christoph (GIN) [email protected]


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