Sandra Konstatzky ist Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW). Seit 1991 setzt sich die Einrichtung für Gleichstellung gegen Diskriminierung ein. Die GAW betreibt Bewusstseinsarbeit, um den sozialen Wandel in der österreichischen Gesellschaft zu forcieren. Zudem bietet die Gleichbehandlungsanwaltschaft kostenlose Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei Diskriminierungserfahrungen für alle. Um die Menschen zu Gleichbehandlung und Gleichstellung zu sensibilisieren, leistet die GAW auch Informationsarbeit, indem sie Workshops anbietet und Informationsmaterial teilt.

Im brutkasten-Interview zur Initiative #growrespect erklärt Konstatzky, wie sexuelle Belästigung im Arbeitskontext definiert wird, wer bei Übergriffen das Risiko trägt und wie die Gleichbehandlungsanwaltschaft bei sexueller Belästigung vorgeht.

Was bedeutet sexuelle Belästigung im Arbeitskontext genau?

Sandra Konstatzky: Die Überschreitung des Selbstbestimmungsrechts auf der einen Seite, aber auch Würdeverletzung auf der anderen. Das Gefühl zu haben, nicht mehr auf Augenhöhe nein sagen zu können oder nicht mehr freiwillig eine Avance oder sexuelle Handlung zu akzeptieren. Auch die starke Betonung des Körpers einer Frau seitens Arbeitskolleg:innen oder Vorgesetzten fällt unter sexuelle Belästigung, denn es findet immer mit einem Platzverweis statt. Komplimente wie “du hast eine neue Frisur, deine Haare gefallen mir super” sind ok. Dennoch muss man aufpassen. 

Anhand eines Beispiels ist das so: Wenn jemand beim Bewerbungsgespräch der Bewerber:in gegenüber sagt: “Du gefällst mir sehr gut, lass uns etwas essen gehen”, sind wir damit schon im Bereich der sexuellen Belästigung. Denn diese Einladungen und Komplimente, die im Arbeitskontext stattfinden, wirken belästigend. Manche Männer verstehen nicht, dass sie nicht einfach so junge Frauen, die bei ihnen anfangen zu arbeiten, anmachen können. 

Das Mitmachen ist manchmal immanent, weil man keine Folgen davon tragen möchte. Und das ist im Gesetz genau vertreten.

Sandra Kosntatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft

Was passiert, wenn Frauen für eine gewisse Zeit mitmachen müssen, da sie andernfalls Konsequenzen befürchten?

Natürlich beobachten wir Fälle, wo Frauen mitgemacht haben. Da ist es schwieriger, einem nicht sensibilierten Richter zu beweisen, dass es sich trotzdem um sexuelle Belästigung handelt. Das Mitmachen ist manchmal immanent, weil man keine Folgen davon tragen möchte. Und das ist im Gesetz genau vertreten. Lässt eine Person das beim ersten Mal zu und sagt bei der zweiten Belästigung etwas, darf man sich trotzdem beschweren. Es gibt keinen ersten Po-Grabscher gratis.

Wer trägt dann die Schuld?

Wenn jemand auf der Arbeit in einer machtvollen Situation ist und diese ausnutzt, trägt die Person das Risiko des Übergriffs. Also die Person, die in dieser Situation etwas ausprobiert. 

Fehlt den Belästigern das Wissen, dass es sich bei unsittlichen Berührungen und Äußerungen um sexuelle Belästigung handelt?

Es ist den Belästigern meist bewusst, was sie machen, sie tun aber so, als wüssten sie es nicht. Als 60-Jähriger weiß man, dass man einer 20-Jährigen im Bewerbungsgespräch nicht “du gefällst mir, gehe mit mir essen” sagen soll.  Es gibt bekannte Persönlichkeiten die stark davon ausgehen, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erst dann anfängt, wenn sie jemandem auf den Hintern greifen. Sie ignorieren den restlichen Teil des Gleichbehandlungsgesetzes und glauben, dass es für sie nicht gilt. Es gibt viele Männer, die in unhinterfragten Strukturen in Machtpositionen sitzen und glauben, dass sie alles dürfen. Und aus unserer Sicht dürfen sie das nicht. 

Wir geht die Gleichbehandlungsanwaltschaft vor, wenn ein Fall gemeldet wird? 

Wir sind eine Beratungseinrichtung, das heißt, wir helfen Betroffenen dabei, den Fall an die Gleichbehandlungskommission zu tragen. Wir bereiten den Fall mit der betroffenen Person vor. Dieser wird von der Gleichbehandlungskommission überprüft. Meldet sich eine Person bei uns, kommt es zu Beratungsgesprächen, wo die Situation abgeklärt wird. Man bespricht was passiert ist, woran sich die Person noch erinnern kann, ob es Aufzeichnungen gibt, wie traumatisiert die Person ist, etc. Wir gehen davon aus, dass die Betroffenen etwas erzählen, das stimmt. Wir als Gleichbehandlungsanwaltschaft stellen nichts in Frage, weil wir nicht die Stelle sind, die das überprüfen muss. Wir glauben den Betroffenen, die sich an uns wenden. Die Beweislast liegt hier zugunsten der Betroffenen. Aber als Jurist:innen müssen wir schauen, welche Möglichkeiten wir haben, das zu beweisen. 

Wie kann die Betroffene ihren Fall gut darlegen? 

Häufig fällt der Entschluss zugunsten der Betroffenen aus, auch wenn Aussage gegen Aussage steht. Es gibt keine Garantie, dass man sicherlich gewinnt oder verliert. Aber unsere Unterstützung ist sehr notwendig, da wir mit den Betroffenen definieren, was alles vor Gericht erwähnt werden muss. Wir hören nicht nur die Geschichte, sondern klären auch den Kontext, ob es eventuell auch aufgefallen ist. Da geht es darum, dass sich das Verhalten der belästigten Person verändert und sie sich nach der sexuellen Belästigung sowohl sozial als auch von Freizeitaktivitäten zurückgezogen hat. Eine Belästigung kommt niemals alleine. Man kann davon ausgehen, dass der Belästiger das davor auch gemacht hat. Vielleicht herrscht im Umfeld von dieser eine hohe Personalfluktuation, die darauf hindeutet.

Wie viel kostet die Beratung und die Bearbeitung des Falles? 

Die Beratung ist kostenlos und löst nichts aus, was die Betroffenen nicht haben möchten. Nur weil wir darüber sprechen und beraten, wird der Fall nicht automatisch an die Gleichbehandlungskommission weitergeleitet.

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