02.08.2023

Die Sanierung von Gleam ist endgültig gescheitert

Das Wiener E-Lastenrad-Startup Gleam musste Mitte Juni Insolvenz anmelden. Das angestrebte Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung ist nun aber gescheitert, wie Gründer und CEO Mario Eibl gegenüber brutkasten bestätigt.
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(c) Gleam

Erst letzte Woche sorgte Mario Eibl in der Startup-Szene für Aufsehen. Mit einem emotionalen LinkedIn-Posting richtete sich der Gleam-Gründer an seine Follower, um Geld für seine im Juni in Insolvenz gerutschte Firma einzusammeln. „Wir haben nur mehr wenige Tage bis wir schließen müssen“, so Eibl damals via LinkedIn. Als ersten Kapitalbedarf nannte der Gründer 75.000 Euro, um das Unternehmen fortführen zu können. Dieses Vorhaben ist nun aber endgültig gescheitert.

Sanierung gescheitert

Wie Mario Eibl gegenüber brutkasten bestätigt, wird das Sanierungsverfahren nicht fortgeführt. „Leider ist das Sanierungsverfahren gescheitert. Aus meiner Sicht vorzeitig“, so der Gründer in einem ersten Statement. Der Masseverwalter hätte das Risiko auf Fortführung als zu hoch eingeschätzt und laut Eibl einen „unrealstisch hohen Betrag“ als Investment von den Altgesellschaftern gefordert. Somit erfolgte bereits am 26. Juli vor dem Handelsgericht Wien auf Ansuchen des Masseverwalters die Schließung des Unternehmens.

Nächste Deadline: 9. August

Drei Tage danach, am 29. Juli, informierte Gleam seine Kunden, Zulieferer, Partner und Investoren via E-mail über das Scheitern des Sanierungsverfahrens. Potentiellen Käufern können somit ab sofort Vermögenswerte aus der Konkursmasse herauskaufen. Die Deadline für die Abgabe eines Kaufangebots wurde vom Masseverwalter mit 9. August 2023 festgelegt.

Zu den Vermögenswerten zählen nicht nur Ersatzteile, sondern auch Patente oder Markenrechte. „Wir haben nun allen Investoren und weiteren Interessenten die Situation erläutert und sind somit auf einen Asset-Deal geschwenkt“, so Eibl gegenüber brutkasten. Weiters führt Eibl aus: „Für einen neuen Investor oder Käufer ist das natürlich eine super Gelegenheit. Man kauft aus der Insolvenzmasse ein tolles Produkt, IP, Brand, zu kleinem Geld ohne Schulden und kann damit im Prinzip rasch neu starten“. Das Kernteam ist auch noch vorhanden und könnte rasch in eine neue Firma übernommen werden.

Wie geht es nun weiter mit Gleam?

Sofern kein Käufer bis zum 9. August gefunden wird, werden alle physischen Teile auf der Auktionsplattform Aurena versteigert, darunter auch Ersatzteile für die E-Bikes. Wie Eibl abschließend anmerkt, gebe es bereits erste Interessenten aus der Fahrrad-Industrie, die sich für den entsprechenden Asset-Deal interessieren würden.

Ob sich bis zum 9. August ein Käufer findet, wird sich noch zeigen. Fest steht allerdings: Der Asset-Deal bedeutet für Altgesellschafter, sowie die Gläubiger einen finanziellen Totalausfall. Dennoch bestehe so laut Eibl so die Chance, dass zumindest die „Idee von Gleam“ weiterleben kann.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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