24.07.2023

Gleam-Gründer nach Insolvenz: „Wir haben nur mehr wenige Tage bis wir schließen müssen“

Das Wiener E-Lastenrad-Startup Gleam musste im Juni Insolvenz anmelden. Nun startete der Gründer Mario Eibl via LinkedIn einen Aufruf, um das Unternehmen zu retten.
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Gleam Mario Eibl
Mario Eibl | (c) Gleam

„Wir brauchen kurzfristig 75.000 Euro, 150.000 Euro bis Oktober und mindestens 500.000 Euro, um die Produktion aufrechtzuerhalten und drei Millionen Euro, um den Break-Even zu erreichen. Wir haben nur noch wenige Tage, bis wir unser Unternehmen schließen müssen.“ Mit diesen drastischen Worten richtete sich Gleam-Gründer Mario Eibl via LinkedIn am Sonntag an die Öffentlichkeit, um einen neuen Investor für seine Firma zu finden. Erst im Juni musste das Wiener E-Lastenrad-Startup Insolvenz anmelden. Im Zuge der Insolvenz hieß es, dass eine Fortführung des Unternehmens angestrebt wird – Mitte Juni wurde dafür ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt.

Eibl: „4000 Bikes in der Pipeline“

Als idealen Investor nennt Eibl einen strategischen Partner, der selbst über ein Netzwerk in Produktion, Einkauf, Vertrieb und Service verfügt. „Wir sind offen für Gespräche über eine Kapitalerhöhung, den Kauf von bis zu 100 Prozent der Aktien oder ein reines Aktiengeschäft, wenn Sie ein börsennotiertes Unternehmen sind. Auch ein Wandeldarlehen/SAFE-Vertrag ist möglich“, so der Gründer im Posting weiter. Seit dem Start hätte das Unternehmen rund 300 E-Bikes gebaut und diese bereits in die EU, nach Großbritannien, Asien, Australien und Afrika verschickt. Zudem wären rund 4.000 Fahrräder in der Pipeline und Teile von einer halben Million Euro auf Lager.

Angaben zur Unternehmensbewertung von Gleam

Weiters macht Eibl auch Angaben zur Unternehmensbewertung von Gleam: „Unsere Bewertung im Jahr 2021 lag bei fünf Millionen Euro und wir haben kürzlich eine Kapitalerhöhung von neun Millionen Euro durchgeführt.“ Für die Verhandlungen mit einem neuen Investor sei man aber offen für neue Bedingungen.

Und der Gründer bringt zudem bestehende Assets ins Spiel. Demnach würde das Unternehmen über zwei Patente und ein Team verfügen, das Know-How in der Fahrrad- und Motorradindustrie mitbringt. Auch die enge Partnerschaft mit der TU-Wien im Bereich der Fahrdynamiksimulationen führt der Gründer an. „Wir wissen jetzt, wie man skaliert, was funktioniert und was nicht. Wir wissen, wie wir die Montagekosten auf ein Viertel reduzieren können“, so Eibl über das mögliche Skalierungspotential seiner Firma.

Gleam hat bekannte Investoren

Die Gründung von Gleam erfolgte bereits 2013. In der zehnjährigen Firmengeschichte konnte das Unternehmen im B2B-Bereich für seine E-Bikes zahlreiche namhafte Kunden gewinnen. Dazu zählte unter anderem der ÖAMTC oder der Lieferservice gurkerl.at. Zu den Gründen der Insolvenz machte das Unternehmen bislang allerdings keine genaueren Angaben. Eine brutkasten-Anfrage Mitte Juni bliebt unbeantwortet.

Fest steht allerdings, dass Gleam zahlreiche prominente Investoren für sich gewinnen konnte. Schon vor einem „2 Minuten 2 Millionen“-Auftritt im Jahr 2021 (Aufzeichnung 2020) war der damalige Juror Martin Rohla mit seiner Gesellschaft Goodshares an Bord. Beim Auftritt in der Sendung machte Sebastian-Kurz-Partner Alexander Schütz damals eine Investment-Zusage über 500.000 Euro. Er scheint im Firmenbuch aktuell mit vier Prozent Beteiligung auf. Dazu kommen ein paar noch kleinere Anteilseigner. Auch eine Crowdinvesting-Kampagne mit 300.000 Euro Volumen wurde umgesetzt.

2019 wurde Gleam in den Company Builder der Wiener Agentur WhatAVenture aufgenommen, die seitdem zweitgrößter Anteilseigner nach Gründer Mario Eibl ist. Ebenfalls einen zweistelligen Anteil hält seit 2019 die KIC InnoEnergy SE des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie (EIT).


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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