24.07.2023

Gleam-Gründer nach Insolvenz: „Wir haben nur mehr wenige Tage bis wir schließen müssen“

Das Wiener E-Lastenrad-Startup Gleam musste im Juni Insolvenz anmelden. Nun startete der Gründer Mario Eibl via LinkedIn einen Aufruf, um das Unternehmen zu retten.
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Gleam Mario Eibl
Mario Eibl | (c) Gleam

„Wir brauchen kurzfristig 75.000 Euro, 150.000 Euro bis Oktober und mindestens 500.000 Euro, um die Produktion aufrechtzuerhalten und drei Millionen Euro, um den Break-Even zu erreichen. Wir haben nur noch wenige Tage, bis wir unser Unternehmen schließen müssen.“ Mit diesen drastischen Worten richtete sich Gleam-Gründer Mario Eibl via LinkedIn am Sonntag an die Öffentlichkeit, um einen neuen Investor für seine Firma zu finden. Erst im Juni musste das Wiener E-Lastenrad-Startup Insolvenz anmelden. Im Zuge der Insolvenz hieß es, dass eine Fortführung des Unternehmens angestrebt wird – Mitte Juni wurde dafür ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt.

Eibl: „4000 Bikes in der Pipeline“

Als idealen Investor nennt Eibl einen strategischen Partner, der selbst über ein Netzwerk in Produktion, Einkauf, Vertrieb und Service verfügt. „Wir sind offen für Gespräche über eine Kapitalerhöhung, den Kauf von bis zu 100 Prozent der Aktien oder ein reines Aktiengeschäft, wenn Sie ein börsennotiertes Unternehmen sind. Auch ein Wandeldarlehen/SAFE-Vertrag ist möglich“, so der Gründer im Posting weiter. Seit dem Start hätte das Unternehmen rund 300 E-Bikes gebaut und diese bereits in die EU, nach Großbritannien, Asien, Australien und Afrika verschickt. Zudem wären rund 4.000 Fahrräder in der Pipeline und Teile von einer halben Million Euro auf Lager.

Angaben zur Unternehmensbewertung von Gleam

Weiters macht Eibl auch Angaben zur Unternehmensbewertung von Gleam: „Unsere Bewertung im Jahr 2021 lag bei fünf Millionen Euro und wir haben kürzlich eine Kapitalerhöhung von neun Millionen Euro durchgeführt.“ Für die Verhandlungen mit einem neuen Investor sei man aber offen für neue Bedingungen.

Und der Gründer bringt zudem bestehende Assets ins Spiel. Demnach würde das Unternehmen über zwei Patente und ein Team verfügen, das Know-How in der Fahrrad- und Motorradindustrie mitbringt. Auch die enge Partnerschaft mit der TU-Wien im Bereich der Fahrdynamiksimulationen führt der Gründer an. „Wir wissen jetzt, wie man skaliert, was funktioniert und was nicht. Wir wissen, wie wir die Montagekosten auf ein Viertel reduzieren können“, so Eibl über das mögliche Skalierungspotential seiner Firma.

Gleam hat bekannte Investoren

Die Gründung von Gleam erfolgte bereits 2013. In der zehnjährigen Firmengeschichte konnte das Unternehmen im B2B-Bereich für seine E-Bikes zahlreiche namhafte Kunden gewinnen. Dazu zählte unter anderem der ÖAMTC oder der Lieferservice gurkerl.at. Zu den Gründen der Insolvenz machte das Unternehmen bislang allerdings keine genaueren Angaben. Eine brutkasten-Anfrage Mitte Juni bliebt unbeantwortet.

Fest steht allerdings, dass Gleam zahlreiche prominente Investoren für sich gewinnen konnte. Schon vor einem „2 Minuten 2 Millionen“-Auftritt im Jahr 2021 (Aufzeichnung 2020) war der damalige Juror Martin Rohla mit seiner Gesellschaft Goodshares an Bord. Beim Auftritt in der Sendung machte Sebastian-Kurz-Partner Alexander Schütz damals eine Investment-Zusage über 500.000 Euro. Er scheint im Firmenbuch aktuell mit vier Prozent Beteiligung auf. Dazu kommen ein paar noch kleinere Anteilseigner. Auch eine Crowdinvesting-Kampagne mit 300.000 Euro Volumen wurde umgesetzt.

2019 wurde Gleam in den Company Builder der Wiener Agentur WhatAVenture aufgenommen, die seitdem zweitgrößter Anteilseigner nach Gründer Mario Eibl ist. Ebenfalls einen zweistelligen Anteil hält seit 2019 die KIC InnoEnergy SE des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie (EIT).


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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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