21.09.2021

Gleam: Cargo-Bike-Startup setzt auf Multi-Use-Prinzip

Gleam von Mario Eibl und Stefan Perkmann-Berger ist ein E-Lastenfahrrad mit speziellen Eigenschaften, die verschiedene Nutzungsmöglichkeiten ermöglichen sollen.
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Gleam, Cargo-Bike, Lastenrad
(c) Gleam/FB - Das Gleam-Team setzt auf eine spezielle Neigetechnik.

Das Wiener Startup Gleam, gegründet von Mario Eibl und Stefan Perkmann-Berger, hat sich auf die Entwicklung und Produktion von Cargo E-Bikes spezialisiert. Das Besondere daran: die patentierte Neigetechnik, mit dem das Gefährt stets horizontal bleibt und sich wie ein normales Fahrrad fährt, aber bis zu 120 Kilogramm Ladung mit sich führen kann. Dazu gibt es sechs verschiedene Varianten, mit Kühlbox etwa. Ein Regenschutz wird optional zum Kauf zur Verfügung stehen, befindet sich derzeit aber noch in der finalen Entwicklung.

Dynamic Tilting Technology

Konkret ist es die „Dynamic Tilting Technology“ (DTT), welche die Dreiräder durch enge Kurven im Stadtgebiet fahren lässt. Nach der Präsentation des Vorserienmodells auf der Eurobike 2019 befindet sich das Gleam seit Mai 2020 in Serienproduktion.

Die Ladeflächen des Cargo E-Bikes können über einen eigenen Online-Konfigurator individuell gestaltet werden. Aufgrund der vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten bezeichnen die Gründer das Bike auch als „Multi-Use-Bike. Im April des heurigen jahres konnte das Startup über die Crowdfunding-Plattform Green Rocket 300.000 Euro an Kapital für das weitere Wachstum aufnehmen.

Die Anfänge von Gleam

Begonnen hat alles 2010 als ein Wiener Kurier auf der Suche nach einem Fahrzeug für seine tägliche Arbeit war. Eibl, selbst ein leidenschaftlicher Radfahrer und Technikexperte, begann daher mit der Entwicklung des allerersten Gleam-Prototyps. Im Laufe der Jahre wurde das Cargo-Bike weiterentwickelt und gewann verschiedene Wettbewerbe und Auszeichnungen, etwa die „Urban Innovation Challenge“ des Forum Alpbach.

Danach stieg die „KIC InnoEnergy SE“ als Anteilseigner ein, später auch unter anderem die „Goodshares Beteiligungs- und Beratungs GmbH“ von Martin Rohla. Gleam wurde auch als „Company Building“-Projekt von WhatAVenture ausgewählt. Nun ist man auf der Suche nach einem weiteren Investor.

Ob man fündig wurde, können Interessierte heute Abend bei „2 Minuten 2 Millionen“ erfahren. Weiters dabei: KrenBlem, bumpli, Phönix und Jausengeld.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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