09.12.2021

Glacier: Wiener Klimaschutz-Startup sichert sich 1,7 Millionen Euro Finanzierung

Das in Wien ansässige Klimaschutz-Startup Glacier konnte sich in einer Pre-Seed Finanzierungsrunde 1,7 Millionen Euro an Kapital sichern. 2022 steht die weitere Expansion in den DACH-Raum an, wie CEO & Co-Founder Andreas Tschas gegenüber Brutkasten Earth erläutert.
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Glacier
Die Glacier-Gründer Rainhard Fuchs und Andreas Tschas (v.l.) | (c) Glacier

Im November 2020 ist Andreas Tschas gemeinsam mit seinem Co-Founder Rainhard Fuchs mit dem Klimaschutz-Startup Glacier an den Start gegangen. Das Startup verfolgt seit seiner Gründung das Ziel, Klimaschutz in der Unternehmenskultur heimischer Unternehmen zu verankern. Im Zentrum stehen Community-Building und die Weiterbildung von Mitarbeiter:innen.

Rund ein Jahr nach der Gründung ist das Team auf 16 Personen angewachsen. Zudem zählt Glacier mittlerweile über 150 Unternehmen zu seinen Kunden. Darunter befinden sich Big-Player wie Microsoft, Bank Austria, ÖBB, Magenta, Infineon, A1 oder Verbund.

Glacier sammelt 1,7 Millionen Euro an Kapital ein

Am Donnerstagabend war es nun so weit: Glacier verkündete offiziell seine erste größere Finanzierungsrunde in der Höhe von 1,7 Millionen Euro. Als Investoren beteiligen sich gleich mehrere namhafte heimische bzw. internationale Business Angels am Wiener Startup.

Zu den Investoren zählen unter anderem Runtastic Co-Founder Alfred Luger, die beiden Woom-Bike Gründer Marcus Ihlenfeld und Christian Bezdeka sowie der österreichische Rechtsanwalt und CMS-Partner Gregor Famira. Mit dem deutschen Startup Investor Henrik Herr sind auch internationale Investoren mit an Bord. Zudem setzt sich die Kapitalspritze in Höhe von 1,7 Millionen Euro auch aus Förderungen der Austria Wirtschaftsservice (aws) und FFG zusammen.

Der erste Climate Impact Day ging am 21. September 2021 über die Bühne | (c) Glacier

Know-How für Internationalisierung & Produktentwicklung

Spannendes Details der Investorenkonstellation: Für die beiden Gründer von woom-Bike, dem international erfolgreichen Kinderfahrrad-Hersteller aus Klosterneuburg, handelt es sich um ihr erstes Startup-Investment. Sie begründen ihre Beteiligung wie folgt: „Die Traction im ersten Jahr beweist nicht nur, dass Glacier am richtigen Thema dran ist, sondern auch riesiges Wachstumspotential hat.“

Runtastic Co-Founder Luger, der als Investor bereits kurz nach der Gründung mit an Bord war, fügt hinzu: „Andreas Tschas ist einer der bekanntesten Persönlichkeiten in der österreichischen Startup-Szene und hat mit Pioneers bewiesen, dass er um Themen, die ihm am Herzen liegen, starke Movements aufbauen kann.“

Um das von Luger angesprochene „Movement“ rund um Klimaschutz weiter aufzubauen, möchte Tschas gemeinsam mit seinem Team nicht nur das finanzielle Kapital, sondern auch das Smart-Money der Investoren nutzen. Sie bringen laut dem Glacier Co-Founder unter anderem Know-How in den Bereichen Internationalisierung, Produktentwicklung und Teamführung mit.

Glacier Expansion in den DACH-Raum

Wie Tschas gegenüber dem Brutkasten erläutert, stehen bereits die nächsten Internationalisierungsschritte auf der Agenda. Für 2022 ist die weitere Expansion in den DACH-Raum geplant. Die Expansion soll dabei unter der bestehenden Marke „Glacier“ vorangetrieben werden. Dazu soll auch das 16-köpfige Team weiter ausgebaut werden.

Zudem soll die Climate Ranger Academy erweitert werden. Dabei handelt es sich um das Klimaschutz-Bildungsprogramms von Glacier, das um neue Formate erweitert und zunehmend digitalisiert wird.

Ein weiterer Eckpfeiler im Produkt-Portfolio bildet der sogenannte Climate Impact Day, der am 21. September 2021 das erste Mal mit über 140 Unternehmen über die Bühne ging und Mitarbeiter:innen in Unternehmen für mehr Klimaschutz sensibilisieren soll. „Der Climate Impact Day ist in der ersten Auflage bei den Unternehmen extrem gut angekommen und es wurde von vielen Seiten der Wunsch an uns herangetragen, das Angebot auszuweiten und über mehrere Tage zu strecken“, so Tschas abschließend. In Planung ist eine „mehrtätige modulare Aktionswoche“. Nähere Details dazu sollen bereits Anfang 2022 folgen.

Tipp der Redaktion:

Glacier Co-Founder Andreas Tschas ist am Freitag (10. Dezember) um 11:00 Uhr im Brutkasten-Talk zu Gast, um über die Hintergründe des Investments und die weitere Internationalisierung zu sprechen. Die Talk wird über den Facebook, LinkedIn und YouTube-Kanal des brutkasten gestreamt.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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