18.01.2023

Glacier: Wiener Klimaschutz-Startup sichert sich Millionen-Investment für Deutschland-Expansion

Das Wiener Klimaschutz-Startup Glacier sichert sich für das weitere Wachstum und die Expansion nach Deutschland ein Investment in Millionenhöhe. Glacier Co-Founder und CEO Andreas Tschas hat uns mehr zu den Hintergründen der Finanzierungsrunde erzählt.
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Glacier
Die beiden Glacier Co-Founder Andreas Tschas & Rainhard Fuchs | (c) Mat Photo

Die letzte Finanzierungsrunde für Glacier wurde im Dezember 2021 kommuniziert, wobei sich sich das Wiener Klimaschutz-Startup damals in einer Pre-Seed Finanzierungsrunde 1,7 Millionen Euro an Kapital sichern konnte. Damals beteiligten sich unter anderem die beiden Woom-Bike Gründer Marcus Ihlenfeld und Christian Bezdeka sowie Runtastic Co-Founder Alfred Luger. Mehr als ein Jahr später folgt nun die Seed-Finanzierungsrunde, die sich ebenfalls in Millionenhöhe bewegt, wie das Startup Mittwoch bekannt gab. Im Gegensatz zur Pre-Seed-Finanzierungsrunde wird diesmal allerdings nicht die exakte Summe kommuniziert.

Der Lead-Investor First Climate

Lead Investor der jüngste Finanzierungsrunde ist First Climate. Dabei handelt es sich um einen in Deutschland ansässigen Klimaschutz-Dienstleister, der Lösungen in den Bereichen CO2-Management und regenerative Energieversorgung für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber anbietet. First Climate entwickelt und finanziert laut eigenen Angaben Klimaschutzprojekte auf der ganzen Welt. Zudem ist das Unternehmen auch in der Beratung tätig.

„First Climate berät seit 20 Jahren Unternehmen, darunter viele DAX-Konzerne, in Bezug auf Nachhaltigkeit und erhielt in der Vergangenheit immer öfter Anfragen zur Weiterbildung von Mitarbeiter:innen. Deshalb sind sie auf uns zugekommen, nachdem unsere beiden Offerings sich sehr gut ergänzen“, so Andreas Tschas, Co-Founder & CEO von Glacier.

Gemeinsam soll nun der strategische Markteintritt in Deutschland vorangetrieben werden. Olaf Bachert, CEO des Glacier Lead-Investors First Climate, ergänzt: „Glacier bietet: anwendungsorientiertes Klimaschutz-Wissen. Daher macht es für uns absolut Sinn, in Glacier zu investieren, und gemeinsam das Angebot innovativer Klimaschutz- Weiterbildungsprogramme weiter auszubauen.“

Glacier gewinnt hochkarätige Investor:innen

Neben First Climate beteiligen sich zudem zahlreiche bekannte Investor:innen, wie Business Angel Hansi Hansmann oder Busuu-Gründer Bernhard Niesner, der 2021 seine Sprachlern-App für 385 Millionen Euro an den US-EduTech-Riesen Chegg verkaufte und über große Expertise im Bereich EduTech verfügt. Dieser Umstand könnte künftig auch für den Ausbau der Weiterbildungsprogramme von Glacier nützlich sein, wie Tschas weiters ausführt.

Weiters mit an Bord ist neben Calm/Storm Ventures auch Frank Dopheide, der die in Düsseldorf ansässige Purpose Agentur human unlimited gegründet hat. Zuvor war Dopheide Sprecher der Geschäftsführung der Handelsblatt Media Group und verfügt laut Tschas ebenfalls über ein großes Netzwerk in Deutschland. Zudem beteiligte sich auch die deutsche Extremsportlerin Anja Blacha, die als jüngste Deutsche alle Seven Summits bezwang und als erste deutsche Frau am anspruchsvollen Achttausender K2 stand. Auch die Pre-Seed Investoren Alfred Luger und die Woom-Bike Gründer investieren erneut.

Glacier legt Fokus auf Climate-Education

Wie Glacier Co-Founder Andreas Tschas im Talk weiters ausführt, soll das frische Kapital in erster Linie in die Weiterentwicklung der Lernplattform investiert werden. Dahingehend möchte das Unternehmen künftig individuelle Learning Journeys anbieten. Die Inhalte reichen von Klimaschutz-Basiswissen für die gesamte Belegschaft bis hin zu Spezialthemen wie ESG-Reporting und -Regularien, Klimakommunikation, Anti-Greenwashing, Energie oder Kreislaufwirtschaft. Die Kurse werden online angeboten und können jederzeit abgerufen werden, wie Tschas erläutert. Mit dem Abschluss der sogenannten Climate Academy können Teilnehmer:innen direkt klimaaktive Schritte im eigenen Unternehmen umsetzen und so zur Dekarbonisierung und CO2-Vermeidung beitragen. Die erlernten Kompetenzen werden dabei durch ein Zertifikat bestätigt.

Die stärkere Ausrichtung auf digitale Bildungsinhalte könnte künftig auch in der weiteren Skalierung des Geschäftsmodells helfen. Seit dem Start im November 2020 adaptierte das Startup sein Geschäftsmodell mehrmals und versteht sich mittlerweile als ein „Climate-Education Startup“, das Bildungsinhalte im Bereich Klimaschutz vermittelt „Wir sind keine Event-Company, sondern in erster Line eine EduTech-Company“, wie Tschas im brutkasten-Talk betont. Ganz ohne Events wird Glacier, dennoch nicht auskommen. So soll es das Flagship-Event „Glacier Climate Week“ auch 2023 wieder geben, wobei dies laut Tschas in leicht adaptierter Form erfolgen könnte.

Umsatz & Kund:innen von Glacier

Trotz der wirtschaftlich schwierigen Zeiten sei das vierte Quartal 2022 das bislang umsatzstärkste Quartal in der Firmengeschichte gewesen, wie Tschas abschließend ausführt. Zudem liege der Fokus in erster Linie auf Corporates, da hier der Pain-Point im Bereich Klimaschutz noch stärker sei, als bei mittelständischen Unternehmen der Fall ist. Zu den Kund:innen des 2020 gegründeten Startups zählen namhafte Unternehmen wie die UniCredit Bank Austria, ÖBB, A1 Telekom, Infineon, ServiceNow und TPA.

Die wirtschaftliche Bedeutung in Bezug auf die Weiterbildung im Bereich Klimaschutz hebt auch Business Angel Hansi Hansmann hervor: „Die bereits sehr erfolgreiche Geschichte von Glacier zeigt, wie viel Potenzial im Klimaschutz steckt. Mitarbeiter:innen in die Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen aktiv einzubinden und diese durch Weiterbildung und die Aneignung der notwendigen Kompetenzen zu befähigen, wird aus Unternehmenssicht entscheidend sein.“


Tipp der Redaktion:

Den aktuellen brutkasten-Talk mit Andreas Tschas zu den Hintergründen der Finanzierungsrunde von Glacier gibt es auch als Podcast zum Nachhören.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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