14.04.2022

Warum Glacier künftig verstärkt auf „Education“ setzt & ein Rebranding vollzieht

Das Wiener Klimaschutz Startup Glacier vollzog eine Nachschärfung seines Produktportfolios und ein Rebranding. Co-Founder Rainhard Fuchs erläuterte gegenüber brutkasten Earth die Beweggründe.
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Glacier
Rainhard Fuchs | Co-Founder & COO

Im November 2020 ist das Wiener Klimaschutz-Startup Glacier rund um die beiden Gründer Andreas Tschas und Rainhard Fuchs an den Start gegangen. Das Startup verfolgte seither das Ziel, Klimaschutz in Österreichs Unternehmen zu verankern. Im Zentrum stehen neben einem interaktiven Mitarbeiter:innentag, um Klimaschutz in das Unternehmen zu bringen auch Community-Building und die Weiterbildung von Mitarbeiter:innen im Bereich des betrieblichen Klimaschutzes. Zudem hat das Glacier bereits kurz nach der Gründung mit CARMA einen eigenen Carbon Manager gelauncht, mit dem Unternehmen ihren CO2-Fußabdruck berechnen können. Mittlerweile zählt das Startup über 150 Unternehmen zu seinen Kund:innen. Darunter befinden sich Big-Player wie Microsoft, Bank Austria, ServiceNow, ÖBB, Magenta, Infineon, A1 oder Verbund. Um das Wachstum zu finanzieren, hat das Startup zudem 2021 eine Finanzierungsrunde in der Höhe von 1,7 Millionen Euro abgeschlossen.

Neuausrichtung und Fokus auf Education

Rund eineinhalb Jahre nach Gründung vollzieht das Startup nun eine Nachschärfung der Produkte und möchte künftig noch stärker auf das Thema “Education” im Bereich des betrieblichen Klimaschutzes setzen. “Seit unserer Gründung haben wir mit hunderten Unternehmen gesprochen und zahlreiche Learnings gesammelt. Wir haben gesehen, dass der Bedarf für die Aus- und Weiterbildung im Bereich des Klimaschutzes sehr hoch ist, aber das Angebot einfach noch nicht da ist”, so Co-Founder Fuchs gegenüber brutkasten Earth. 

Wie Fuchs weiters erläutert, sind Daten zwar essentiell, um den CO2-Fußabdruck des eigenen Unternehmens zu berechnen, dennoch müsse man bei der “Klimaschutz-Reise in Unternehmen” schon viel früher ansetzen. “Anfangs dachten wir, dass wir mit unserem Carbon-Manager CARMA maßgeblich den betrieblichen Klimaschutz vorantreiben können. Allerdings haben wir gesehen, dass sich die Unternehmen vorab noch mehr einleitendes Wissen zum Thema Klimaschutz wünschen. Es wird viel über Klimaschutz gesprochen, viele wissen aber gar nicht, was betrieblicher Klimaschutz überhaupt bedeutet”, so Fuchs über die Intention hinter der Neuausrichtung. 

(c) Glacier

Neue Glacier Climate Academy startet mit 26. April

Konkret sollen die Fortbildungsaktivitäten der Climate Ranger Academy weiter ausgebaut werden, die ab sofort den Namen Glacier Climate Academy trägt. Mitarbeiter:innen von Unternehmen bekommen laut Fuchs dabei eine Basis an Klima-Kompetenzen vermittelt, um künftig im Unternehmen nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Im Zentrum stehen dabei HR-geleitete Transformationsprozesse für den Klimaschutz. Zudem sollen sich die Teilnehmer:innen auch mit Menschen aus anderen Unternehmen vernetzen, um voneinander zu lernen.

Der nächste Grundkurs für die neue Glacier Climate Academy startet bereits am 26. April. Insgesamt werden pro Kurs neun interaktive Einheiten angeboten, wobei Expert:innen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Medien ihr Wissen mit den Teilnehmer:innen teilen. Zudem steht auch eine eigene Online-Lernplattform zur Verfügung. Wie Fuchs betont, wurde das Programm im Vergleich zur ehemaligen Climate Ranger Academy kompakter gestaltet. Zudem soll es ab Ende Mai spezielle Aufbaukurse für CSR-Manager:innen geben.

Glacier Climate Week findet im Herbst als Aktionswoche statt

Neben der Glacier Climate Academy wird es zudem vom 10. bis zum 14. Oktober 2022 die Glacier Climate Week geben. Dabei handelt es sich um eine Aktionswoche, die Unternehmen und ihre Mitarbeiter:innen zu (noch) mehr Klimaschutz animieren soll. Über einen Livestream haben die Mitarbeiter:innen Zugang zu führenden Expert:innen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik. Erste Speaker:innen wurden bereits ankündigt. So wird es Inputs von Heather Mills (Gründerin von VBites und Philantropin) oder der international bekannten Klimapsychologin Katharina Bronswijk geben. Zusätzlich bekommen Unternehmen, die an der Climate Week teilnehmen, Zugang zu mehr als 30 Aktivitäts-Modulen – von Klimaworkshops & -aktivitäten bis hin zu interaktiven Challenges, die sie gemeinsam mit ihren Mitarbeiter*innen umsetzen können und so das Bewusstsein für den Klimaschutz schärfen.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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