25.02.2026
GRÜNDUNG

GISA-Express: Gewerbeanmeldung in Österreich nun digital möglich

Die Digitale Express-Gewerbeanmeldung geht an den Start. Mit der neuen Lösung sollen Behördengänge reduziert und Unternehmensgründungen beschleunigt werden.
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Wolfgang Hattmannsdorfer | © Johannes Zinner

Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) verursacht Bürokratie jährlich Kosten von rund 15 Milliarden Euro. Bei 60 Prozent der Betriebe sei der bürokratische Aufwand in den vergangenen drei Jahren gestiegen.

Dem will man bekanntlich entgegenwirken und setzte nun einen konkreten Schritt. Seit heute ist es möglich, ein Gewerbe vollständig online anzumelden und abzuwickeln. Der sogenannte „GISA-Express“ erlaubt es, neben Neuanmeldungen auch Änderungen im Gewerberecht direkt elektronisch in das Gewerbeinformationssystem Österreich (GISA) einzutragen.

„Wer in Österreich gründen will, soll sich auf seine Idee konzentrieren können und nicht auf Formulare. Mit GISA-Express reduzieren wir Bürokratie, verkürzen Verfahren und geben Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für Innovation, Wertschöpfung und Arbeitsplätze“, sagt Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer.

Ziel: moderne, digitale Verwaltung

Die Online-Express-Abwicklung erfolgt automatisiert über bestehende GISA-Assistenten, ein separates Verfahren sei dafür nicht notwendig. „Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, entfällt die manuelle Behördenprüfung und die Berechtigung wird sofort öffentlich nachweisbar freigegeben“, heißt es aus dem Ministerium.

Damit sollen Gründer:innen schneller Rechtssicherheit erhalten und ihre Tätigkeit rascher aufnehmen können. Ziel der Bundesregierung sei eine moderne, digitale Verwaltung, die Unternehmen mehr Zeit für Wertschöpfung, Innovation und Wachstum lässt.

„Mit GISA-Express bringen wir Gewerbeanmeldungen endlich in das digitale Zeitalter. Unternehmerinnen und Unternehmer können ihre Berechtigung künftig in vielen Fällen unmittelbar digital erhalten – ohne Wartezeiten, ohne unnötige Behördenwege. Das ist gelebte Entbürokratisierung und ein konkreter Beitrag zu mehr Tempo, Wettbewerbsfähigkeit und Gründerfreundlichkeit am Standort“, so Hattmannsdorfer

Voraussetzungen für die Abwicklung

  • Identifikation mittels elektronischer Identität (z. B. ID Austria oder europäische e-ID)
  • Das beantragte Recht bezieht sich auf die antragstellende Person selbst
  • Voraussetzungen müssen vollständig elektronisch validierbar sein
  • Keine manuellen Änderungen an vorgeschlagenen Auswahloptionen
  • Elektronische Abgabe der eidesstattlichen Erklärung
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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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