✨ AI Kontextualisierung
Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) verursacht Bürokratie jährlich Kosten von rund 15 Milliarden Euro. Bei 60 Prozent der Betriebe sei der bürokratische Aufwand in den vergangenen drei Jahren gestiegen.
Dem will man bekanntlich entgegenwirken und setzte nun einen konkreten Schritt. Seit heute ist es möglich, ein Gewerbe vollständig online anzumelden und abzuwickeln. Der sogenannte „GISA-Express“ erlaubt es, neben Neuanmeldungen auch Änderungen im Gewerberecht direkt elektronisch in das Gewerbeinformationssystem Österreich (GISA) einzutragen.
„Wer in Österreich gründen will, soll sich auf seine Idee konzentrieren können und nicht auf Formulare. Mit GISA-Express reduzieren wir Bürokratie, verkürzen Verfahren und geben Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für Innovation, Wertschöpfung und Arbeitsplätze“, sagt Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer.
Ziel: moderne, digitale Verwaltung
Die Online-Express-Abwicklung erfolgt automatisiert über bestehende GISA-Assistenten, ein separates Verfahren sei dafür nicht notwendig. „Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, entfällt die manuelle Behördenprüfung und die Berechtigung wird sofort öffentlich nachweisbar freigegeben“, heißt es aus dem Ministerium.
Damit sollen Gründer:innen schneller Rechtssicherheit erhalten und ihre Tätigkeit rascher aufnehmen können. Ziel der Bundesregierung sei eine moderne, digitale Verwaltung, die Unternehmen mehr Zeit für Wertschöpfung, Innovation und Wachstum lässt.
„Mit GISA-Express bringen wir Gewerbeanmeldungen endlich in das digitale Zeitalter. Unternehmerinnen und Unternehmer können ihre Berechtigung künftig in vielen Fällen unmittelbar digital erhalten – ohne Wartezeiten, ohne unnötige Behördenwege. Das ist gelebte Entbürokratisierung und ein konkreter Beitrag zu mehr Tempo, Wettbewerbsfähigkeit und Gründerfreundlichkeit am Standort“, so Hattmannsdorfer
Voraussetzungen für die Abwicklung
- Identifikation mittels elektronischer Identität (z. B. ID Austria oder europäische e-ID)
- Das beantragte Recht bezieht sich auf die antragstellende Person selbst
- Voraussetzungen müssen vollständig elektronisch validierbar sein
- Keine manuellen Änderungen an vorgeschlagenen Auswahloptionen
- Elektronische Abgabe der eidesstattlichen Erklärung




