28.04.2021

Connect Day: So schlägt GIN die Brücke für Startups, Investoren & Corporates zwischen Österreich und Asien

Das Global Incubator Network Austria (GIN) veranstaltet im Rahmen der ViennaUP'21 am 3. Mai den Connect Day, der eine Matchmaking-Plattform für asiatische und österreichische Startups, Investoren und Corporates bildet. Im Vorfeld haben wir mit Lisa Stöger, GIN Programm Managerin, und Werner Müller, Verantwortlicher für "Startup Services" bei der FFG, über den Stellenwert Österreichs als Startup-Hub gesprochen und welche Zielsetzung der Connect Day verfolgt.
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Connect Day
Werner Müller und Lisa Stöger im Doppelinterview | (c) Fotorecht: Susanne Einzenberger.
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Global !!Incubator Network Austria (GIN) – ist eine gemeinsame Initiative der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) – und unterstützt bereits seit mehreren Jahren erfolgreich österreichische Startups, die ihre Geschäftstätigkeit nach Asien internationalisieren wollen sowie asiatische Startups, die bestrebt sind, Österreich als Startup Hotspot kennenzulernen.

Im Zentrum steht die Vernetzung von Startups mit Investoren, Inkubatoren und Akzeleratoren aus Österreich und den GIN Zielregionen: Singapur, Hongkong, Israel, Japan, Mainland China und Südkorea. Im Rahmen von GIN bietet die FFG mit GO AUSTRIA unter anderem auch eigene Inkubationsprogramme für internationale Startups sowie die aws mit GO ASIA Internationalisierungsprogramme für österreichische Startups an.

Im Zuge der ViennaUP’21 wird am 3. Mai der sogenannte Connect Day stattfinden, der die Brücke für Startups, Investoren und Corporates zwischen Österreich und Asien schlägt. Im Vorfeld des Connect Day haben wir mit Lisa Stöger, GIN Programm Managerin, und Werner Müller, Verantwortlicher für“ Startup Services“ bei der FFG, über die Zielsetzung gesprochen. Zudem erläutern die beiden Experten, welchen Stellenwert der Startup-Hub Österreich im internationalen Vergleich hat und welche Services GIN anbietet.


Was leistet das Global Incubator Network Austria (GIN) für Österreich als Wirtschaftsstandort und Wien als Startup-Hub? 

Lisa Stöger: Das Global Incubator Network Austria (GIN) schlägt die Brücke zwischen Österreich und Asien. Nicht nur in Zeiten der Pandemie sehen wir, dass Asien ein sehr starker Wirtschaftsmotor ist, der auf Hochtouren läuft. Wir blicken alle gespannt nach Asien und möchten Österreich als “Startup-Hub” mit internationalen Startup Player und Kooperationspartnern vernetzen. So können wir den Austausch ermöglichen, Erfahrungen zwischen asiatischen und österreichischen Startups fördern und dadurch den Wirtschaftsstandort stärken.

Welche Services bietet GIN konkret an? 

Lisa Stöger: Wir bieten unterschiedliche Services an. Die wichtigste Stütze bieten unsere GO ASIA und GO AUSTRIA Programme, die als Mini-Accelerator auf zwei Wochen konzipiert sind, damit Gründerinnen und Gründer zeiteffizient einen sehr detaillierten und tiefen Einblick in neue (Fern-)Märkte bekommen. 

Zudem unterstützen und begleiten wir die Startups beim Markteintritt auch nach der Teilnahme an unseren GO ASIA/GO AUSTRIA Programmen mit individueller Beratung. Unsere Programme finden derzeit digital statt, aber selbst in Zeiten der Coronakrise können so zahlreiche Vernetzungen geschaffen werden. So gelingt der Erstkontakt mit Corporates, Investorinnen und Investoren und sogar mit potentiellen Kunden.

Du hast die Vernetzungsarbeit angesprochen: Kannst Du hier ein Best-Practice-Beispiele nennen?

Lisa Stöger: Wir konzipieren die Programme immer sehr individuell. Wenn ein österreichisches Startup konkret nach einem Investor oder einem Kooperations- oder Vertriebspartner sucht, finden wir dafür den passenden Partner. So hat es beispielsweise Medicus AI  mit seiner App geschafft, den größten Versicherer in China an Bord zu holen. Ein anderes Beispiel ist das Wiener Art-Tech-Startup Artivive, das in Asien und insbesondere in Korea mit seinem Augmented-Reality-Tool für Museen und Kunstschaffende bereits eine riesige Community aufgebaut hat. 

Welche Rolle spielt Österreich als Startup-Hub im internationalen Vergleich?

Werner Müller: Aus einer globalen Perspektive ist Europa sicher zu einem späteren Zeitpunkt in den Wettbewerb eingestiegen und deshalb braucht es etwas an Zeit, bis Europa hier Fahrt aufnehmen kann. 

Im europäischen Kontext ist Österreich aktuell auf Platz 28 im Startup-Hub-Wettbewerb. (Startup Blink Ecosystem report 2020) In Bezug auf Investments sind durchaus andere auch kleinere Länder vor uns. Obwohl es noch Aufholbedarf gibt, bietet Wien aufgrund seiner geographischen Lage und hohen Lebensqualität sowie politischen Stabilität, der vorhandenen F&E Infrastruktur und einem breiten Startup Ökosystem enorme Chancen.

Zudem sehen wir aktuell, dass es bergauf geht. Alleine letztes Jahr sind zwischen 220 und 250 Millionen Euro an privatem Investment in Österreich in Startups geflossen. Zudem gab es über die FFG ca. 70 Millionen an staatlicher Förderung für Startups. Die ViennaUP’21 ist aktuell eine tolle Gelegenheit, um alle Kräfte zu bündeln und auf einer digitalen Bühne zu zeigen, was der Standort auch für internationale Startups zu bieten hat – unter anderem auch mit dem Connect Day, der am 3. Mai stattfinden wird.

Welches Ziel verfolgt GIN mit dem Connect Day?

Lisa Stöger: Der Connect Day ist die Weiterentwicklung unseres bereits bekannten Corporate Day, unserem größten Matchmaking Event. In der Vergangenheit haben wir österreichische Corporates mit nationalen und internationalen Startups erfolgreich vernetzt. Dieses Jahr neu hinzugekommen sind Investoren und Investorinnen. Im Zuge der ViennaUP’21 wird der Connect Day auch das größte Matchmaking-Event sein. 

Wie wird der Connect Day konkret ablaufen und wie werden Startups mit Corporates vernetzt? 

Werner Müller: Am Connect Day werden zehn Startups aus Asien vor Ort sein – unter anderem wird es einen starken GreenTech-Fokus geben. Zudem sind auch die Corporate Partner anwesend, die nach innovativen Lösungen suchen und Kooperationen anbahnen können. Am Connect Day werden fünf dieser zehn Startups pitchen. Insgesamt stehen aber alle zehn Startups für das Matchmaking zur Verfügung, das über die Plattform b2b-match erfolgt. Aktuell sind bereits fast 700 Teilnehmer vorregistriert.

Zudem sind auch alle anderen Alumni unseres Go Austria Programm eingeladen. Insgesamt haben wir seit dem Bestehen des Programms über 1000 Bewerber gehabt und über 100, die an den Accelerator Programmen teilgenommen haben und somit als Alumni zählen.

Die Alumni können ebenfalls für die Matchmaking Slots gebucht werden, wo sie One-to-One-Termine ausmachen können. Im Rahmen des Matchmaking stehen sowohl Corporates als auch Investoren zur Verfügung. Zudem werden auch österreichische Startups teilnehmen, um Know-How auszutauschen. Für das Matchmaking kann man sich auch über die b2match Plattform auf www.connectday.at anmelden. Zusätzlich können Gründerinnen und Gründer ihre Interessen und angebotenen Produkt bzw. Services am virtuellen Marketplace angeben.

Lisa Stöger: Internationale Investorinnen und Investoren können am Connect Day im Rahmen des GIN Co-Investment Pitches mit den führendsten VC Fonds in Österreich in Kontakt treten. Beim Co-Investment Pitch pitchen nämlich die VC Fonds ihre besten Portfolio-Unternehmen, die nach einem Investment suchen und können direkt von internationalen Investoren für one-to-one Meetings angefragt werden. Für die Matchmaking-Sessions ist auch eine Registrierung auf www.connectday.at (kostenfrei) erforderlich.


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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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