04.07.2025
BOOKING

Gigtrick: Österreichischer Musiker entwickelt App zur leichteren Gig-Planung

Dominik Landolt ist Musiker und Kabarettist – und gezwungenermaßen auch seine eigene Booking-Agentur. Um dem entgegenzuwirken und wieder mehr Zeit für Musik zu haben, statt sich mit organisatorischen Aufgaben beschäftigen zu müssen, entwickelt er das KI-Tool „Gigtrick“.
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Gigtrick
Die Founder von © Gigtrick (v.l.n.r.): Paul Semler, Dominik Landolt, Michael Peinsipp

Als Musiker:in – oder ganz generell als Künstler:in – habe man oft fünf Jobs gleichzeitig, so Dominik Landolt. Man sei in erster Linie natürlich Künstler:in – in Landolts Fall also Musiker und Kabarettist. „Dann ist man aber auch noch seine eigene Booking-Agentur, weil man sich ständig um neue Auftritte bemühen muss“, sagt Landolt. Das nehme wahnsinnig viel Zeit in Anspruch – und außerdem, lacht Landolt: „Sind wir Künstler:innen nicht gerade die Berufsgruppe, die sehr strukturiert arbeiten kann – no offense an meine Kolleg:innen.“

Also hatte Landolt eine Idee: Es brauche ein Tool, das mittels KI von selbst Booking-Anfragen stellen kann – und im besten Fall, wenn keine Antwort kommt, auch nachfasst. Die Idee war da – die Umsetzung fehlte. Also holte Landolt einen Kollegen, Michael Peinsipp, an Bord, der die grafische Umsetzung übernahm. Mit Peinsipp kommt Paul Semler, der alles Technische übernimmt. „Ich bin sozusagen der Kreative und der Anwender, ich sag, was ich alles gern hätte – und die anderen beiden machen eben die technische, beziehungsweise grafische Umsetzung “, erklärt Landolt.

Kontaktaufnahme mit KI-Hilfe

Das System ist einfach: Es gibt bei Gigtrick eine Kontaktkartei. Man schreibt dann eine Anfrage, um zunächst in Kontakt zu treten. „Die E-Mail schreibe ich aber selbst – das ist dann doch noch persönlicher, als die KI das könnte“, so Landolt. Was die KI aber übernimmt: In eingestellten Abständen – zum Beispiel zwei Wochen, in denen keine Antwortmail eingegangen ist – wird eine zweite Mail nachgeschickt. Und nach weiteren zwei Wochen eine dritte – und so weiter. Sobald eine Antwortmail kommt, wird der Kontakt aus dem Verteiler genommen und erhält natürlich keine weiteren Anfragen. Die weitere Kommunikation erfolgt dann wieder persönlich, so Landolt. „Aber dieses Dranbleiben, dieses beharrlich bleiben und mehrmals nachfragen – das ist oft das, was so schwerfällt. Und mit diesem Tool übernimmt das eben die KI. Der Vorname wird übrigens natürlich angepasst.“ Die Beta-Version der App ist bereits am Markt und wird schon von einigen Künstler:innen getestet.

Was ab Herbst noch dazukommen soll: eine interaktive Karte. „Wenn ich zum Beispiel ein Konzert in Hamburg spiele und extra dafür von Wien nach Hamburg fahren muss, dann zahlt sich das kaum aus“, so der Wiener. „Ich kann dann der App sagen: Bitte such mir – beispielsweise – alle Jazzclubs raus, die entlang der Route liegen.“ Das System sucht dann alle relevanten Locations – und im nächsten Schritt kann man, wie oben beschrieben, direkt Kontaktanfragen verschicken.

Zudem gibt es auch eine Funktion zur Erstellung von Honorarnoten. Man müsse nur einige Daten eingeben, anhand derer das System automatisch eine Honorarnote generiert und versendet.

Von der Community für die Community

Das Projekt sei wirklich dazu gedacht, der Künstler:innenszene das Leben leichter zu machen. Dementsprechend soll es auch nicht viel kosten: Für drei Euro pro Monat kann man ein Abo abschließen. „Es sollte nicht mehr kosten als ein Kaffee“, so Landolt. Wenn sich langfristig daraus Einnahmen generieren lassen, würde er sich natürlich freuen.

Investments seien demnach noch keine geplant, es gebe aber Ideen für strategische Partner. Die beiden Founder könnten sich für die Zukunft vorstellen, jemanden an Bord zu holen, der im Marketing tätig ist und bei der Bekanntheitssteigerung helfen könnte, so Landolt. „Die Grundidee war aber jedenfalls nicht, damit Millionär zu werden, sondern unser eigenes Booking leichter zu machen.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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