02.11.2016

Gewerbeordnung neu – ein Stein bleibt auf dem anderen

Es war ein langes und zähes Ringen um die neue Gewerbeordnung. Die Regierung konnte sich nun doch auf ein neues Modell einigen. Aber wie das in Österreich halt so ist, bleibt sehr wohl ein Stein auf dem anderen. Die 80 reglementierten Gewerbe werden nicht reduziert. 19 teilreglementierte Gewerbe sind nun frei.
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Die Regierung hat die Novellierung der Gewerbeordnung beschlossen. bildschoenes - fotolia.com

Am Dienstag war es so weit. Die Regierung hat sich auf eine Novelle der Gewerbeordnung geeinigt. Was als große Reform angekündigt wurde, sollte sich jedoch lediglich zu einem „Reförmchen“ entwickeln. Mittelpunkt der Novelle sind die derzeit 21 teilreglementierten Gewerbe. Künftig werden 19 davon frei sein.  Zwei sollen aber zu den reglementierten Gewerbe hinzukommen.

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Die Änderungen im Überblick

Die Regierungsspitze um Kanzler Christian Kern (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sagen, dass mit dieser Reform vieles einfacher und kostengünstiger werde:

  • Gebührenbefreiung
    Die Gebührenbefreiung soll Selbstständigen mehr als zehn Millionen Euro ersparen. Die Berechnung basiert auf den rund 80.000 getätigten Gewerbeanmeldungen pro Jahr.
  • Teilgewerbe-Verordnung
    Die Teilgewerbe-Verordnung wird aufgehoben. Es wir dann nur noch zwischen reglementierten und freien Gewerben unterschieden. Zwei Teilgewerbe wandern zu den reglementierten Gewerben: Der Erdbau, der zu den Baumeistern geht und den Huf- und Klauenbeschlag, der als eigenes Gewerbe zu den reglementierten Gewerben wandert. Somit gibt es künftig 81 statt bisher 80 reglementierte Gewerbe.
  • Nebenrechte
    Die Nebenrechte beim Gewerbeumfang werden erweitert. Bei den reglementierten Gewerben auf 15 Prozent und bei den freien Gewerben auf 30 Prozent. Sprich: Ein Tischler könnte somit künftig 15 Prozent seiner gesamten gewerblichen Tätigkeit mit Malerarbeiten bestreiten – und umgekehrt.
  • Schnellere Genehmigung
    Bestimmte Betriebsanlagen sollen künftig schneller genehmigt werden. Wenn bei der Betriebsanlage ein „geringes Gefährdungspotenzial“ besteht, haben Bezirkshauptmannschaften das Recht diese zu genehmigen. Dabei geht es um Eissalons, Imbissstuben, Kaffee- und Gasthäuser, kleine Hotels. 6000 vereinfachte Verfahren werden erwartetm bisher waren es rund 2500.
  • Wartezeit Bescheid
    Im Zuge der Reform sollen Behörden agiler werden. Die Wartezeit für einen Bescheid soll maximal vier Monate betragen. Bei vereinfachten Genehmigungsverfahren soll die Entscheidungsfrist von drei auf zwei Monate sinken.
  • Entbürkoratisierung Betriebsanlagenrecht
    Ein One-Stop-Shop-Prinzip soll Einzug halten. Ein Verfahren, ein Bescheid. Bau-, wasser-, naturschutz- und gewerberechtliche Genehmigungen sollen aus einer Hand kommen. Damit möchte man widersrpüchliche Behördenauflagen vermeiden und zusätzlich die Verfahrensdauer verkürzen.
  • Veröffentlichungspflichten streichen
    Veröffentlichungspflichten und Einreichunterlagen sollen reduziert werden. Das Nachbarverzeichnis fällt als Einreichunterlage weg. Das soll den Unternehmern pro Jahr 60.000 Grundbuchabfragen ersparen.

„Viele solle mit dieser Reform einfacher uns günstiger werden“

Vorübergehende Tätigkeiten fallen weg

Die vorübergehenden Tätigkeiten sollen aus dem Betriebsanlagenrecht rausfallen. Das bringt beispielsweise für Gastwirte eine Erleichterung. Sie können somit leichter bei einem Zeltfest, oder genehmigungsfrei auf einem Parkplatz ausschenken. Bestimmte Vorgänge, die bisher in der Betriebsanlage zwar genehmigungsfrei aber anzeigepflichtig bei Landesbehörden waren, brauchen in gewissen Fällen nicht mehr angezeigt werden – etwa, wenn man eine Maschine gegen eine gleichwertige neue tauscht.

+++Mehr zum Thema: Kanzleramt und Finanzministerium bitten Founder um Feedback zu Bürokratie+++

Anzeigeverfahren halbieren

Aktuell gibt es in Österreich jährlich etwa 12.000 Genehmigungsverfahren.

  • 35 Prozent sind Anzeigeverfahren
  • 20 Prozent vereinfachte Verfahren
  • 40 Prozent Änderungsgenehmigungen
  • 5 Prozent Neugenehmigungen

Grob geschätzt werden die Anzeigeverfahren österreichweit um die Hälfte reduziert. Außerdem sollen Unternehmen bei der Bestellung eines Sachverständigen bei Genehmigungsverfahren eine Wahlmöglichkeit bekommen. Bei Betriebsanlagegenehmigungen soll sie aussuchen könne, ob ein Amtssachverständiger kommt oder ein amtlicher Sachverständiger beigezogen wird.

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Während die Regierung in vielen Bereichen den Sparstift ansetzt, wächst das Digitalbudget. Das Staatssekretariat rechtfertigt diesen Schritt mit der Hoffnung, dass Technologie-Investitionen langfristig Verwaltungskosten senken sollen. „Einsparungen durch Digitalisierung, nicht bei der Digitalisierung„, lautet die dazugehörige Devise von Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll. Ziel sei es, Österreich vom aktuell sechsten Platz im EU-Digitalisierungsranking in die europäischen Top 3 zu heben.

130 Millionen-Topf 2028

Der Finanzrahmen für die kommenden Jahre wird dafür aufgestockt. Für 2027 sind nun bis zu 117 Millionen Euro budgetiert, 2028 wächst der Topf auf bis zu 130 Millionen Euro. Das Finanzierungsmodell dabei: 20 Prozent jener Einsparungen, die durch Pensionierungen und nicht nachbesetzte Stellen in der Verwaltung entstehen, fließen direkt als Zweckwidmung in IT-Projekte zurück. Bis 2030 rechnet der Bund hier mit zusätzlichen 108 Millionen Euro für die digitale Infrastruktur.

Das Geld fließt primär in bereits bekannte Kernprojekte, allen voran die ID Austria und die Vorbereitung auf die europäische EUDI-Wallet. Die ID Austria ist seit 2023 von einer auf sechs Millionen Nutzer:innen gewachsen. Bis 2030 sollen es neun Millionen werden, womit das System zum flächendeckenden Standard für Behördenwege und wirtschaftliche Anwendungen avancieren würde, so die Hoffnung.

Project X mit Einsparungspotenzial

Im Hintergrund soll zudem unter dem Titel „Project X“ die Dateninfrastruktur nachziehen. Im Fokus steht das Once-Only-Prinzip: Unternehmen und Bürger:innen sollen ihre Daten künftig nicht mehr mehrfach bei unterschiedlichen Behörden einreichen müssen. Für den Ausbau der dafür nötigen Registervernetzung dadeX sind in den nächsten zwei Jahren bis zu 15 Millionen Euro vorgesehen. Dem gegenüber stehen laut Ministerium Effizienzgewinne: Das Projekt soll kurzfristig ein Einsparungspotenzial von rund 160 Millionen Euro heben.

Ein wesentlicher Treiber hinter diesem Budget-Schub ist schlichtweg die Demografie. In den kommenden 13 Jahren gehen 44 Prozent der Bundesbediensteten in Pension. Die Bundesregierung setzt daher auf Public AI und somit auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung sowie für Services gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Ziel sind sichere, rechtskonforme und breit nutzbare Anwendungen, die Prozesse beschleunigen, Routinetätigkeiten reduzieren und Wissen in der Verwaltung besser verfügbar machen sollen.

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