22.03.2021

GetSteps: Deutsches Startup digitalisiert Einlagen-Beschaffung

Die GetSteps-Gründer waren es leid wochenlang darauf zu warten, bis die passenden Einlagen fertig erstellt und abholbereit waren. Mit ihrer Idee digitalisieren die Gründer die Einlagen-Beschaffung und wollen mehr Awareness für die Vorteile der Fußhelfer schaffen.
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(c) GetSteps - Die beiden Gründer Vincent Hoursch und Annik Wolf mit ihren GetSteps-Einlagen.

GetSteps ist ein Startup, dass das mühsame und wochenlange Einlagen beschaffen – Besuch beim Orthopäden, Abmessung, Bestellung, Abholung – beenden will. So geht’s: Schuhtyp auf der Webseite auswählen und das gewünschte Oberflächenmaterial für die neuen Einlagen bestimmen. Dann online bezahlen und per Post ein Abdruckset erhalten. Zu Hause den Fußabdruck erstellen, einschicken und personalisierte Einlagen in ein paar Tagen erhalten.

70 Prozent haben Fußfehlstellung

Der Online-Anbieter für maßgefertigte Schuheinlagen möchte eigenen Worten nach Menschen helfen, ein gesünderes und glücklicheres Leben zu führen und die Welt von Kopf-, Rücken-, Hüft- und Knieschmerzen befreien. Diese würden häufig durch eine Fußfehlstellung entstehen, unter welcher bis zu 70 Prozent aller Erwachsenen leiden.

GetSteps digitalisiert Einlagen-Beschaffung

Orthopädische Einlagen seien da die zuverlässigste Hilfe zur Schmerzlinderung und -prävention, da sie den Fuß richtig ausrichten, stützen und entlasten. Jedoch würden nur 20 Prozent der Erwachsenen welche tragen. „Das liegt aus unserer Sicht an der Unwissenheit über die Vorteile und dem aufwendigen Prozess, um überhaupt an Einlagen zu kommen. Das ändern wir. Mit GetSteps haben wir die Beschaffung digitalisiert. Unsere Vision ist es, das eingestaubte Image von Einlagen zu revolutionieren. Einlagen sind nämlich ein absolutes Lifestyleprodukt, das in jedes Schuhpaar gehört“, so die Gründer.

Co-Founder Vincent Hoursch, der das Startup mit Partnerin Annik Wolf gegründet hat, trägt seit seinem 16. Lebensjahr Einlagen und erneuert sie regelmäßig: „Ich war über den nervigen Beschaffungsprozess superfrustriert“, sagt er. „Es ist nicht nur ein langer Prozess. Auch die Werks- und Öffnungszeiten sind oft problematisch. Werktags zwischen 9:00 und 17:00 hinzugehen, gestaltet sich nicht immer leicht – vor allem nicht, wenn man berufstätig ist oder eine Familie hat.“

Marathon-Training abgebrochen

Nachdem Mitgründerin Wolf sogar eine Marathonvorbereitung aufgrund von Knieproblemen abbrechen musste, habe Hoursch ihr einst dazu geraten, Einlagen zu testen. „Sie hatte bis dahin keine Ahnung, was Einlagen bringen können und war von den Ergebnissen begeistert. Und konnte mit ihrem schmerzfreien und effektiven Lauftraining durchstarten“, so der Gründer weiter.

Fußabdruck bleibt zwei Jahre gespeichert

Nachdem sie den Beschaffungsprozess selbst erlebt hat, haben Wolf und er sich über die möglichen Verbesserungen unterhalten. Und zwei Ebenen festgemacht: „Der allgemeinen Aufklärung über die Vorteile von Einlagen und dem folgenden einfacheren Beschaffungsprozess. So vereinen wir mit GetSteps ein spannendes Handwerk und digitale Möglichkeiten“, sagen die Gründer heute. „Die Abdrücke werden übrigens zwei Jahre lang gespeichert. In dieser Zeit können Einlagen also nachbestellt werden, ohne dass neue Fußabdrücke genommen werden müssen.“

GetSteps ist heute Abend in der „Höhle der Löwen“ und strebt nach Kapital. Weiters dabei: Bideo, Beneto, Repaq und Compasstrainer.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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