01.06.2022

Getsafe: Deutsche Versicherungs-App startet in Österreich

Über Getsafe kann man in Österreich nun eine Haftpflicht-, eine Haushalts- und eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen.
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Getsafe startet mit seiner Versicherungs-App in Österreich | (c) Getsafe
Getsafe startet mit seiner Versicherungs-App in Österreich | (c) Getsafe

Mehr als 100 Millionen Euro Investment holte sich das deutsche InsurTech Getsafe bislang. Gegenüber Endkund:innen will es mit einem komplett digitalen Ansatz und einer Bearbeitung „in Echtzeit“ punkten – quasi als Challenger-Versicherung analog zu Challenger-Banken wie N26. Neben dem Heimatmarkt Deutschland ist das Unternehmen bereits im Vereinigten Königreich aktiv, wo es rund 50.000 Kund:innen zählt. Nun startete das Scaleup in Österreich – das war bereits 2019 erstmals angekündigt worden. Aktuell kann man über die App eine Haftpflicht-, eine Haushalts- und eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Zudem kann man Schäden melden und weitere Fragen klären.

Acht Wochen für Gang nach Österreich

Erstmals habe man für die Expansion die eigene Versicherungslizenz genutzt, heißt es vom Unternehmen. „Dank unserer Plattform sind wir in der Lage, binnen weniger Monate in ein neues Land zu gehen – in Österreich dauerte es lediglich acht Wochen“, erklärt CEO und Gründer Christian Wiens in einer Aussendung, „Für Getsafe ist das ein Beweis für die Leistungsfähigkeit unserer Technologie, und eine Vorlage für weitere Markteintritte“. In Deutschland sei Getsafe bereits die beliebteste Versicherungs-App. Das wolle man nun in weiteren Ländern wiederholen.

„Vertrauen in Banken und traditionelle Versicherer beschädigt“

Und die Nachfrage sei aktuell sehr hoch. „Die Pandemie, volatile Finanzmärkte und Inflation, zuletzt die dramatische geopolitische Lage – all das hat das Bedürfnis der Menschen nach Absicherung und Vorsorge insbesondere über digitale Kanäle erhöht. Bei der Generation der Millennials und der Generation Z kommt eine Besonderheit hinzu: Sie haben erkannt, dass sie selbst finanziell vorsorgen und sich nicht nur auf eine staatliche Absicherung verlassen können. Gleichzeitig haben Finanzkrise und Skandale wie die Wirecard-Affäre das Vertrauen dieser Menschen in Banken und traditionelle Versicherer beschädigt“, heißt es dazu vom Unternehmen.

Getsafe: Nächste Stationen Frankreich und Italien

Als nächste Märkte stehen Frankreich und Italien auf dem Programm, wo man mit einfachen Sachversicherungen starten will. In Deutschland bietet man bereits Produkte in den Bereichen Arbeitskraftabsicherung und Krankenversicherung an. Perspektivisch wolle man Privatpersonen alle wichtigen Versicherungsprodukte aus einer Hand bieten. Gründer Wiens skizziert den Plan: „Neobanken und Neobroker bieten zeitgemäße Apps, um Bankgeschäfte und Aktienhandel mobil abzuwickeln. Sie sind Teil der Lösung, aber nicht genug, um gerade junge Menschen ausreichend gegen Altersarmut und andere Risiken abzusichern. Wir erleben täglich, dass Versicherern hier nach wie vor eine hohe Bedeutung zukommt. Das stimmt uns zuversichtlich, einen starken Lebens- und Krankenversicherer in Europa aufzubauen“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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