25.08.2021

Gethair: Wie ein Vorarlberger die Friseur-Lehre mittels App revolutioniert

Die Idee von Andreas Innfeld, die Friseurausbildung mit einem digitalen Game-Based-Learning-Ansatz auf neue Beine zu stellen, wurde noch vor dem geplanten Launch im September mit dem Innovationspreis der Wirtschaftskammer ausgezeichnet.
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Gethair Innovationspreis WK Vorarlberg
Hans Peter Metzler, Präsident der WK Vorarlberg, mit Innovationspreisträger Andreas Innfeld von Gethair © Wirtschaftskammer Vorarlberg

Eigenständiges Lernen gepaart mit Gamification-Elementen – mit diesem Ansatz will die Ausbildungs-App Gethair die Friseur-Lehre auf ein neues Qualitätslevel heben. Kernstück dabei ist eine Trainee-App für Lehrlinge sowie eine Coach-App für Ausbildungsbetriebe zur Begleitung ihrer Trainees. Entwickelt wurde Gethair vom Vorarlberger Unternehmer Andreas Innfeld, der nicht nur aus einer Friseurdynastie stammt, sondern seinen Beruf mit voller Leidenschaft ausübt.

Drei Jahre Entwicklungszeit für Gethair

Drei Jahre hat der zweifache Goldmedaillen-Gewinner bei der Friseurberufs-Olympiade in Sydney (1988) an dem digitalen Tool getüftelt, das vor allem die drei zentralen Bereiche Motivation & Lernerfolg, Lernmethodik sowie Zeit- & Kostenersparnis im Fokus hat. Zusätzliches Plus: Die App-basierte Lösung lässt sich kontinuierlich weiterentwickeln und hält die einzelnen Lerninhalte konsequent auf dem neuesten Wissensstand. So können Lehrlinge mit Hilfe der digital zur Verfügung gestellten Trainings ihre Lernziele selbst erarbeiten, sich ausprobieren und aus Fehlern lernen.

Eine moderne und intuitive Anwendungsoberfläche, Highscores, virtuelle Auszeichnungen, Ranglisten und vieles mehr sorgen für die so wichtige Portion Spaß beim Erlernen neuer Kompetenzen. Eingesetzt werden kann die App sowohl im Salon, in der Berufsschule oder auch zu Hause als Prüfungsvorbereitung. Innfeld, der seit 2019 als Präsident der Intercoiffure Österreich im Amt ist, erklärt: „Gethair ermöglicht stressfreies Lehren für die Ausbilder*innen und Lernen für die Auszubildenden – auch während des Tagesgeschäfts. Es kombiniert Trainingseinheiten während der Betriebszeiten mit raum- und zeitunabhängigen, individualisierbaren Online-Lernaktivitäten. Dadurch trägt die App dazu bei, die Ausbildungsphase zu optimieren.“

Gethair App
© Gethair

Gethair bringt Digitalisierung in den Friseurberuf

Für Innfeld bietet Gethair zudem die Möglichkeit, den zunehmend wichtiger werdenden Bereich der Digitalisierung auch im Friseurberuf stärker zu verankern. Mit Hilfe der zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten ließe sich kräftig an der Qualitätsschraube drehen und das handwerkliche Können weiter verbessern. Ein Ansatz, der auch bei der Wirtschaftskammer Vorarlberg auf große Anerkennung gestoßen ist, denn die Ausbildungs-App wurde noch vor dem Marktstart mit dem Innovationspreis des Landes Vorarlberg ausgezeichnet. In der Jurybewertung heißt es: „Die Jury zeigt sich beeindruckt von der Verschränkung eines klassischen Lehrberufs mit neuen technischen Möglichkeiten und insbesondere auch der Fülle des vermittelten Wissens sowie der neuen Möglichkeiten für Lehrlinge und Ausbildende. Das Projekt trägt nicht zuletzt dadurch dazu bei, eine grundsätzliche Attraktivierung von Lehrberufen zu erreichen und den spezifischen Lehrberuf an sich zu stärken.“

Launch für Anfang September geplant

Der Launch der App, die aufgrund des trendbezogenen internationalen Austauschs innerhalb der Friseurbranche bereits jetzt in den fünf Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Portugiesisch verfügbar ist, soll Anfang September in Österreich, Deutschland und der Schweiz erfolgen. Ein internationaler Rollout der App „made in Austria“ ist bereits in Planung. Die Kosten für österreichische Nutzer belaufen sich für alle drei Lernpakete, welche die Lehrinhalte sowohl im ersten und zweiten wie auch im dritten Lehrjahr – auch in Hinblick auf die Lehrabschlussprüfung – unterstützen, derzeit auf 350 Euro pro Lehrling. Für Ausbildungsbetriebe gibt es zudem eine Förderung von bis zu 75 Prozent der Netto-Kosten.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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