13.08.2018

Gesundheitsdaten als Handelsware

Das IT-Unternehmen Grapevine World mit Sitz in Wien will seinen Usern ermöglichen, ihre Gesundheitsdaten zu Geld zu machen. Diese werden dabei etwa für Forschungseinrichtungen, Pharmaunternehmen oder Gesundheitsdienstleister zugänglich.
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Gesundheitsdaten
(c) Tiffany Rose: Beim "World Blockchain Summit" in Singapur konnte Grapevine World-Co-Founder Wernhard Berger den Siegerpokal im "ICO Grand Slam" entgegen nehmen. Mit dem Unternehmen will er den sicheren Handel mit Gesundheitsdaten vorantreiben.

Gesundheitsdaten seien heute bereits in einem hohen Ausmaß digitalisiert, erklärt Wernhard Berger, Co-Founder von Grapevine World. Jedoch würden sie „auf proprietären Systemen bei ÄrztInnen oder in Krankenhäusern liegen, ohne dass man nahtlos darauf zugreifen kann“. Zwar spiele Österreich mit seiner „elektronischen Gesundheitsakte“ (ELGA) eine Vorreiterrolle bei der Standardisierung von Daten. Das löse allerdings nicht die Problematik eines übernationalen Datenaustauschs.

Wenn etwa ein britischer Tourist sich im Skiurlaub in Österreich verletzt und Folgebehandlungen in seiner Heimat benötigt, dann wäre es ideal, wenn die britischen MedizinerInnen unkompliziert auf in Österreich angefertigte Röntgenbilder zugreifen könnten. Dies „selbstverständlich nur mit der Erlaubnis und unter vollständiger Kontrolle des Patienten“, so Berger. Und genau das will Grapevine World künftig ermöglichen.

+++ “BRZ Innovation Factory” treibt Digitalisierung der Verwaltung voran +++

Zuverdienst aus Gesundheitsdaten

Dabei könnten sowohl Bilddaten – wie das erwähnte Röntgenbild – als auch z.B. Laborbefunde, Medikamentenlisten, Impfpässe und Entlassungsbriefe, die via ELGA zugänglich sind, weitergegeben werden. Ergänzend will Grapevine World auch via Fitness-Tracker erhobene Daten aus Gesundheits- und Fitness-Apps mit einbeziehen. In der Praxis könnte dann ein Forschungsinstitut, z.B. eine Medizinische Universität, passende TeilnehmerInnen etwa für eine Diabetes-Studie definieren. Deren Eckdaten würden mit einer entsprechenden Anfrage ins Grapevine-System gestellt.

Dort wiederum werden die Daten mit den über die Systemteilnehmer vorhandenen Meta-Informationen abgeglichen und jene, die ins Profil passen – z.B. aufgrund ihres Alters und des Wohnorts -, werden darüber in Kenntnis gesetzt. Sodann können sie sich intensiv mit der Anfrage beschäftigen und dann entscheiden, ob sie ihre Daten – etwa Berichte über Diabetes-relevante Vorerkrankungen und die mittels Gesundheits-App getrackte Gewichtsentwicklung – zur Verfügung stellen möchten, so dass diese in der klinischen Studie ausgewertet werden können.

Blockchain soll Pseudonymisierung gewährleisten

Für das Forschungsunternehmen ist dabei nicht ersichtlich, wer der oder die PatientIn ist, und auch bei Grapevine, über dessen Blockchain-basierte Kanäle die Datenübermittlung erfolgt, wird eine Pseudonymisierung vorgenommen. Der User weiß zu jedem Zeitpunkt, wer auf welche seiner Daten Zugriff hat bzw. hatte. Der Empfänger wiederum hat die Gewissheit, dass es sich um valide Gesundheits- und Personendaten handelt, ohne jedoch die Identität der Studienteilnehmer erfahren zu können. Auch eine Zwischenspeicherung soll es bei Grapevine nicht geben: Die Daten liegen bei den behandelnden Ärzten, auf den Krankenhausservern oder beim Hersteller des bevorzugten Fitness-Trackers. Die Grapevine-Schnittstelle ermöglicht deren unkomplizierte Übermittlung.

Dabei komme die so genannte „Integrating The Healthcare-Enterprise-Methodologie“ (IHE) zum Einsatz – ein Normenwerk, „das gleichsam für Akteure, Transaktionen und Inhalte gilt und weltweit in diversen staatlichen Projekten Anwendung findet“. Grapevine World will Interoperabilität garantieren, indem es ausschließlich IHE-konforme Anbieter, Anwendungen und Architekturen in sein System aufnehme. Zugang erhalten die User über eine App, die sich gerade im Prototyp-Stadium befinde. Darüber würde dann die Anknüpfung aller relevanten Datenquellen laufen.

Pilotphase bis zum Jahresbeginn 2019

Doch wie sieht es nun mit der Entlohnung der User aus? Grapevine World legt die Basis dafür mit einem ICO, über den ein eigener Token als künftiges Tauschmittel erworben werden kann. Wer nach dem tatsächlichen Start des Systems – die Pilotphase dauert noch bis zumindest Anfang 2019 – seine Gesundheitsdaten zur Verfügung stellt, wird mit einem bestimmten Honorar entlohnt, das in Token des entsprechenden Werts ausgezahlt wird. Wenn ein Forschungsinstitut z.B. 60 Euro pro Datensatz verspricht, werden diese nach Freigabe der eigenen Daten auf das Grapevine-Konto gutgeschrieben. Sollten die User zu diesem Preis noch mit ihren Daten geizen und sich zu wenige Studienteilnehmer melden, kann das Institut die Anfrage erneut ins System stellen und z.B. auf 75 oder 100 Euro erhöhen.

Die vom User eingesammelten Token können schließlich in Kryptowährungen wie z.B. Bitcoin gewechselt werden, um sie in der Folge auch in echtes Geld zu wandeln. Oder man lässt sie im System und kauft dort Gesundheitsdienstleistungen zu. Berger erklärt, dass es z.B. sinnvoll sein könnte, zu gewissen Diagnosen eine zweite Meinung aus dem internationalen Grapevine-Netzwerk einzuholen. Dafür stelle man die erhaltene Fachmeinung zur Verfügung und kaufe sich eine Expertenmeinung um Token im Wert des entsprechenden Honorars zu. Da der Token idealer Weise bei wachsender Userzahl eine höhere Nachfrage und damit eine Preissteigerung erfahren soll, könnten diese Leistungen mittelfristig günstiger werden.

Ein Pilotprojekt dazu läuft bereits mit dem medizinischen Service-Center Austrian Health: „Registrierte Teilnehmer können über das Portal eine medizinische Anfrage stellen und ihre Befunddaten digital verfügbar machen. Das Expertennetzwerk von Austrian Health findet den richtigen Spezialisten und betraut ihn mit dem Anliegen“, wie Grapevine World in einer Aussendung erläutert. Der Experte bekomme nach Freigabe durch den Patienten die Möglichkeit, die nötigen Gesundheitsdaten einzusehen und, unabhängig von seinem geografischen Standort, eine Fachmeinung an ihn zu adressieren. Ein weiteres Pilotprojekt zum Austausch klinischer Daten läuft derzeit in Kooperation mit der University of Southampton an.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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