05.07.2018

Gesetz zur Urheberrechtsreform vorerst verhindert

Mit 318 zu 278 Stimmen wurde der umstrittene Entwurf zur Reformierung des Urheberrechts im EU-Parlament heute abgelehnt. Insbesondere für Startups wären die Folgen fatal gewesen. Doch ganz vom Tisch ist das Thema noch nicht.
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Urheberrecht
Das EU-Parlament hat heute gegen den Gesetzesentwurf zur umstrittenen Urheberrechtsreform gestimmt.

Das EU-Parlament hat heute die kontrovers diskutierte Änderung des Urheberrechts mit knapper Mehrheit abgelehnt. Zum ersten Mal in der Geschichte des EU-Parlaments wird die Empfehlung des Rechtsausschusses damit nicht befolgt. Endgültig vom Tisch ist dieses Thema aber noch nicht. Der Entwurf muss erneut debattiert und überarbeitet werden. Insbesondere ist der Änderungsentwurf am Urheberrecht in die Kritik geraten, weil mit ihr umstrittene Upload-Filter verbunden wären. Zwar stehen diese nicht explizit in den Gesetzen, sie wären aber für Plattformen die einzig realistische Möglichkeit, sich an das Recht zu halten.

+++ Kommentar: Reguliert die EU das Internet zu Tode? +++

Ein Schlag ins Gesicht insbesondere für Startups

Für die Startups sei ein derartiger Upload-Filter ein Schlag ins Gesicht, meint Austrian Startups CEO Markus Raunig. „Die EU hat in den letzten Jahren viel unternommen, um den Technologiegiganten aus den USA wie Google und Facebook das Leben schwer zu machen. Die investieren dann ein paar 100 Millionen und setzen Developer darauf an, sich aus der Affäre ziehen zu können. Für Startups hingegen wird das zu einem echten Problem. Sie haben kein Geld dafür, sich teure Upload-Filter zu leisten.“ So werde effektiv verhindert, dass das nächste Google oder Facebook aus Österreich oder der EU komme. Zudem seien Startups auch nicht hinreichend in den politischen Prozess einbezogen worden.

Uploadfilter und Linksteuer – Die EU-Urheberrechtsreform verändert das Internet

Die Europäische Union entscheidet morgen über eine neue EU-Urheberrechtsreform. Ziel sei es, mit einem neuen Leistungsschutzrecht Verlegern mehr Kontrolle über ihr Urheberrecht im Internet zu geben. Die tatsächlichen Konsequenzen sind jedoch fraglich. -> zum Artikel: https://goo.gl/srEhxx

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 19. Juni 2018

Massive Einschränkungen durch Urheberrechtsreform befürchtet

In der breiten Öffentlichkeit kam es jedoch vergleichsweise zu wenig Gegenwind und Protest. Dies mag daran liegen, dass der Gesetzesentwurf sehr abstrakt gehalten ist. Außerdem wäre nur schwer abschätzbar, wie genau sich ein Upload-Filter ausgewirken würde. Sehr wahrscheinlich wären massive Einschränkungen beim Verbreiten und Teilen von Inhalten, bei der Nutzung von Social Media sowie bei der Suche von Bildern zu befürchten gewesen.

 

 

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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