04.04.2024
ARBEITSVERTRAG

Gesetzesnovelle bringt neue Regeln für Dienstverträge

Eine Gesetzesnovelle bringt einige Änderungen bei Dienstverträgen mit sich. Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal klären auf.
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AVRAG, Dienstverträge, Gesetzesnovelle, neu beim Dienstvertrag
(c) Das Vorlagenportal - Vorlagenportal Geschäftsführung: Rainer Kraft und Birgit Kronberger.

Eine neue Gesetzesnovelle, die auf einer EU-Richtlinie beruht, verlangt seit dem 28. März, dass Dienstverträge für neu beginnende Mitarbeiter einige zusätzliche Daten beinhalten. Die damit verbundene Bürokratie für die Unternehmen werde in der Praxis teilweise unterschätzt, wie Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal meinen. Sie klären auf.

Dienstverträge: Erweiterung der notwendigen Inhalte

„Infolge der aktuellen Gesetzesnovelle zum sogenannten Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, kurz AVRAG, werden die Inhalte, die ein schriftlicher Dienstvertrag bzw. Dienstzettel mindestens enthalten muss, deutlich erweitert. Aufgrund der teils etwas schwammigen Gesetzesformulierungen plagen sich die Personalisten und Vertragsjuristen derzeit mit zahlreichen Auslegungsproblemen“, sagt Kraft, Geschäftsführer vom Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung.

Bei allen Dienstverträgen, die ab 28. März 2024 geschlossen werden, müssen die auszustellenden Dienstzettel bzw. schriftlichen Dienstverträge sofort die neuen gesetzlichen Mindestinhalte aufweisen. Insoweit ist keine besondere Vorlauffrist vorgesehen. „Altverträge“ (d.h. noch vor dem 28. März 2024 geschlossene Dienstverträge) müssen hingegen nicht geändert werden.

Das ist neu für Arbeitgeber

Durch die Gesetzesnovelle sind insbesondere folgende verpflichtende Angaben neu hinzugekommen:

  • das bei Kündigungen einzuhaltende Kündigungsverfahren (z.B. Form der Kündigung schriftlich, mündlich etc.)
  • der Sitz des Unternehmens
  • eine kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung (detaillierter als eine bloße Funktionsbezeichnung)
  • die Art der Entgeltauszahlung (z.B. Banküberweisung)
  • ein Hinweis zur Vergütung von Überstunden
  • gegebenenfalls Angaben zu den Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen
  • Name und Anschrift des Sozialversicherungsträgers
  • ein Hinweis auf einen allfälligen Anspruch auf Fortbildung

„Die in den Unternehmen eingesetzten Musterdienstverträge müssen allesamt rasch an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Wenn man bedenkt, dass Unternehmen oftmals mehrere dutzend Vertragsvarianten in Verwendung haben – Angestellte vs. Arbeiter, Vollzeit vs. Teilzeit, befristet vs. unbefristet, Praktikanten, Ferialmitarbeiter und vieles mehr – kann der Bürokratieaufwand in den Personal- und Vertragsabteilungen unschwer erahnt werden“, befürchtet Kraft.

Dienstverträge: Neuerung zielt auf Transparenz ab

Der erweiterte Umfang der Dienstzettel und Dienstverträge habe den Sinn, dass Arbeitnehmer:innen die wesentlichen Punkte der (in der Regel meist zunächst mündlich) getroffenen Vertragsvereinbarung „schwarz auf weiß“ in schriftlicher Form ausgehändigt bekommen. Sei es in Papierform oder in elektronischer Weise (z.B. PDF-Dokument per E-Mail).

Die Gesetzesnovelle verfolge, so Kronberger und Kraft, somit in erster Linie Dokumentationszwecke und diene der besseren Transparenz für die Arbeitnehmer. Um welche Rechte es sich konkret handelt (z.B. die Höhe des Gehalts, Art und Ausmaß der Überstundenvergütung etc.), richte sich so wie bisher nach den arbeitsrechtlichen Gesetzen, Kollektivverträgen und individuellen Vereinbarungen.

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Das Gründerteam von Theradocx. (v.l.) Petronel Liciu, Selin Matun, Jan Hoppel | © Theradocx

Theradocx möchte den Arbeitsalltag von Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen erleichtern. Eine eigens entwickelte KI-Anwendung erstellt Protokolle und Zusammenfassungen, indem sie Sitzungen aufnimmt und analysiert, wie brutkasten berichtete. Kürzlich erhielt Theradocx ein FFG-Förderprojekt mit einem Projektvolumen von 580.000 Euro.

Verbesserung der KI

Im Zuge dieses Projekts will das 2025 gegründete Unternehmen seine KI weiterentwickeln. Das heißt: Die Transkription soll präziser werden, unterschiedliche Sprecher besser erkannt und die Erstellung von Protokollen sowie thematischen und emotionalen Analysen verbessert werden. „Ein großer Teil der Projektmittel fließt in den Ausbau unseres Entwicklungs- und Forschungsteams und damit direkt in die technologische Weiterentwicklung von Theradocx“, erklärt Co-Founderin Selin Matun.

Zudem wird laut Matun die Plattform auch rechtlich und regulatorisch weiterentwickelt. Stichwort: Datenschutz und EU AI Act.

Kooperation mit Sigmund Freud Privatuniversität

Im Zuge des geförderten Projekts ging Theradocx eine Kooperation mit der Sigmund Freud Privatuniversität ein, durch die seine KI-Systeme validiert werden sollen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Spracherkennung. Unterschiedliche Dialekte, Sprecher:innen und akustische Bedingungen sollen getestet werden, wodurch Schwachstellen identifiziert werden können. Zudem sollen die psychotherapeutischen Dokumentationen und Analysen durch Fachpersonal der Sigmund Freud Privatuniversität verbessert werden.

„Für uns ist diese Kooperation besonders wichtig, weil wir nicht nur technisch leistungsfähige KI entwickeln möchten. Wir wollen auch wissenschaftlich überprüfen, ob die Ergebnisse psychotherapeutischen Qualitätsstandards entsprechen und in der Praxis tatsächlich einen Mehrwert schaffen“, sagt Matun und ergänzt: „Gemeinsam möchten wir einen wissenschaftlich fundierten Evaluationsprozess etablieren, durch den die Qualität unserer KI-Ergebnisse nicht nur technisch, sondern auch anhand psychotherapeutischer Kriterien beurteilt und kontinuierlich verbessert werden kann.“

Etablierung im DACH-Raum

Neben der qualitativen Verbesserung der KI möchte Theradocx in Zukunft weiter skalieren und sich noch stärker im DACH-Raum festigen. Das Ziel sei laut Matun, zu einer „zentralen digitalen Arbeitsplattform für Psychotherapeut:innen“ zu werden. Anschließend möchte das Startup weitere europäische Märkte erschließen.

Brigitte-Hamann-Preis 2026

Kürzlich wurde das Projekt mit dem  Brigitte-Hamann-Preis 2026 in der Kategorie „Startup“ ausgezeichnet. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis würdigt herausragende Leistungen von Studierenden und Absolvent:innen österreichischer Privatuniversitäten in den Bereichen Forschung, Startups und Kunst. Eine Fachjury zeichnet pro Kategorie eine Person aus.

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