04.04.2024
ARBEITSVERTRAG

Gesetzesnovelle bringt neue Regeln für Dienstverträge

Eine Gesetzesnovelle bringt einige Änderungen bei Dienstverträgen mit sich. Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal klären auf.
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AVRAG, Dienstverträge, Gesetzesnovelle, neu beim Dienstvertrag
(c) Das Vorlagenportal - Vorlagenportal Geschäftsführung: Rainer Kraft und Birgit Kronberger.

Eine neue Gesetzesnovelle, die auf einer EU-Richtlinie beruht, verlangt seit dem 28. März, dass Dienstverträge für neu beginnende Mitarbeiter einige zusätzliche Daten beinhalten. Die damit verbundene Bürokratie für die Unternehmen werde in der Praxis teilweise unterschätzt, wie Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal meinen. Sie klären auf.

Dienstverträge: Erweiterung der notwendigen Inhalte

“Infolge der aktuellen Gesetzesnovelle zum sogenannten Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, kurz AVRAG, werden die Inhalte, die ein schriftlicher Dienstvertrag bzw. Dienstzettel mindestens enthalten muss, deutlich erweitert. Aufgrund der teils etwas schwammigen Gesetzesformulierungen plagen sich die Personalisten und Vertragsjuristen derzeit mit zahlreichen Auslegungsproblemen“, sagt Kraft, Geschäftsführer vom Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung.

Bei allen Dienstverträgen, die ab 28. März 2024 geschlossen werden, müssen die auszustellenden Dienstzettel bzw. schriftlichen Dienstverträge sofort die neuen gesetzlichen Mindestinhalte aufweisen. Insoweit ist keine besondere Vorlauffrist vorgesehen. “Altverträge” (d.h. noch vor dem 28. März 2024 geschlossene Dienstverträge) müssen hingegen nicht geändert werden.

Das ist neu für Arbeitgeber

Durch die Gesetzesnovelle sind insbesondere folgende verpflichtende Angaben neu hinzugekommen:

  • das bei Kündigungen einzuhaltende Kündigungsverfahren (z.B. Form der Kündigung schriftlich, mündlich etc.)
  • der Sitz des Unternehmens
  • eine kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung (detaillierter als eine bloße Funktionsbezeichnung)
  • die Art der Entgeltauszahlung (z.B. Banküberweisung)
  • ein Hinweis zur Vergütung von Überstunden
  • gegebenenfalls Angaben zu den Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen
  • Name und Anschrift des Sozialversicherungsträgers
  • ein Hinweis auf einen allfälligen Anspruch auf Fortbildung

“Die in den Unternehmen eingesetzten Musterdienstverträge müssen allesamt rasch an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Wenn man bedenkt, dass Unternehmen oftmals mehrere dutzend Vertragsvarianten in Verwendung haben – Angestellte vs. Arbeiter, Vollzeit vs. Teilzeit, befristet vs. unbefristet, Praktikanten, Ferialmitarbeiter und vieles mehr – kann der Bürokratieaufwand in den Personal- und Vertragsabteilungen unschwer erahnt werden”, befürchtet Kraft.

Dienstverträge: Neuerung zielt auf Transparenz ab

Der erweiterte Umfang der Dienstzettel und Dienstverträge habe den Sinn, dass Arbeitnehmer:innen die wesentlichen Punkte der (in der Regel meist zunächst mündlich) getroffenen Vertragsvereinbarung “schwarz auf weiß” in schriftlicher Form ausgehändigt bekommen. Sei es in Papierform oder in elektronischer Weise (z.B. PDF-Dokument per E-Mail).

Die Gesetzesnovelle verfolge, so Kronberger und Kraft, somit in erster Linie Dokumentationszwecke und diene der besseren Transparenz für die Arbeitnehmer. Um welche Rechte es sich konkret handelt (z.B. die Höhe des Gehalts, Art und Ausmaß der Überstundenvergütung etc.), richte sich so wie bisher nach den arbeitsrechtlichen Gesetzen, Kollektivverträgen und individuellen Vereinbarungen.

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Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Schon seit 2022 ist das Jungunternehmen an Bahnhöfen und in ausgewählten Firmen vertreten – darunter etwa im 42 Vienna oder in der Uniqa. Mit seinem 360-Grad-Verpflegungskonzept hat sich das Güssinger Startup Foodie Fridge, hinter dem die Venvie GmbH unter Geschäftsleitung von Alexander Billasch steht, bereits ein Standing in der modernen Nahversorgung erarbeitet.

Bei Foodie Fridge handelt es sich um eine automatisierte Lösung zur Firmenverpflegung und unkomplizierten Versorgung im öffentlichen Raum. Konkret bietet das Startup kleine Automatenrestaurants mit “Gourmet-Anspruch”.

Zu jeder Tages- und Nachtzeit sollen Hungrige per Knopfdruck “hochwertige Mahlzeiten” erwerben können. Im Kühlschrank enthalten sind fertige, hochwertige Gerichte, wie das Startup auf seiner Website preisgibt. Darunter vegetarische, vegane sowie fisch- und fleischhaltige Wochenmenüs. Indes beruft sich das Startup auf regionale Zucht und österreichischen Anbau. Auch Snacks, Drinks und Riegel finden sich im Kühlschranksortiment.

Konkurs statt Angebots-Erweiterung

Erst im vergangenen Juni vermeldete das Startup, sein bestehendes Angebot ausbauen zu wollen und “dieses Jahr durch einen Postversand in Kooperation mit dem Next Day Fresh Service der Österreichischen Post” zu ergänzen.

Finanziell scheint die Rechnung des Startups jedoch nicht aufgegangen zu sein. Wie der Kreditschutzverband KSV1870 und der Alpenländische Kreditorenverband AKV am heutigen Dienstag vermelden, musste das Güssinger Startup Konkurs anmelden. Das Verfahren wurde über Eigenantrag eröffnet. Eine Fortführung der GmbH dürfte somit nicht vorgesehen sein (prinzipiell könnte auch im Laufe des Verfahrens noch ein Sanierungsantrag eingebracht werden).

“Engagiert gestartet”, dann “sprichwörtlich untergegangen”

Auf brutkasten-Anfrage äußert sich Geschäftsführer Alexander Billasch zum laufenden Konkursverfahren:

“Wir sind mit Foodie Fridge sehr engagiert und erfolgreich gestartet. Auf der Habenseite stehen Partnerschaften mit renommierten Unternehmen wie Sodexo, Lieferando, Edenred und der ÖBB. Wir konnten einige Firmen von unserem Verpflegungskonzept überzeugen. Was nicht ausreichend funktioniert hat, ist der öffentliche Bereich. Öffentliche Plätze unterliegen strengen Auflagen und sind nur schwer oder mit hohen Investments zu bekommen. In Tullnerfeld sind wir außerdem mit dem Bahnhof sprichwörtlich untergegangen.”

Preissensibilität und Manufakturqualität

Überdies nennt Geschäftsführer Billasch nicht nur ein geringeres Pendleraufkommen als Grund für ausbleibenden Umsatz: “Auf der Firmenseite haben uns hybrides Arbeiten (keine ausreichende Frequenz) und mangelnde Bereitschaft, in Mitarbeiterverpflegung zu investieren (trotz steuerlicher Anreize), zu schaffen gemacht. Zwei Lohnrunden mit überdurchschnittlicher Kollektivvertraglicher Erhöhung sowie die derzeitige wirtschaftliche Lage beeinflusst unser Thema sehr stark. Dazu kommt hohe Preissensibilität auf Endkundenseite. Wir haben lange versucht, Manufakturqualität auf niedrigem Preisniveau zu halten, aber die meisten Kunden sind leider nur bereit, Industriepreise zu bezahlen. Da konnten wir mit unserer Produktionsmenge nicht dagegenhalten.”

Auch über eine mögliche Zukunft von Foodie Fridge schafft Geschäftsführer Billasch Klarheit: “Wir nehmen sehr viel an Erfahrung mit, eine Fortführung des Unternehmens ist in dieser Form aber nicht geplant.”

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