09.09.2025
INVESTMENT

GesetzeFinden wird zu Codara: Wiener Startup startet mit neuer Marke und Investment durch

Das Wiener LegalTech-Startup GesetzeFinden.at sammelt ein sechsstelliges Investment ein und durchgeht einen umfassenden Rebranding-Prozess. Wie es nun mit dem Unternehmen weitergeht, erzählt Co-Founder Bernhard Landrichter im Interview mit brutkasten. 
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Das Gründerteam von GesetzeFinden.at | (c) GesetzeFinden.at
Das Gründerteam von © GesetzeFinden.at: Christian Kaindl und Bernhard Landrichter.

2023 starteten Christian Kaindl (CTO) und Bernhard Landrichter (CEO) mit der Plattform GesetzeFinden.at. Ihr Anspruch: Rechtsinformationen für alle zugänglich machen und damit einen Beitrag zur Demokratiebildung leisten. Das Online-Tool listet sämtliche österreichischen Bundesgesetze und verknüpft diese mit relevanten Rechtssätzen und Gerichtsentscheidungen (brutkasten berichtete).

Bereits ein Jahr später setzte das Startup gemeinsam mit der Psychologischen Fakultät der Sigmund Freud Privat Universität (SFU), der Kanzlei Cerha Hempel und Fraunhofer Austria ein Forschungsprojekt um. Ergebnis war das Legal Large Language Model namens AmigaAI, gefördert durch die FFG (brutkasten berichtete).

Namhafte Investoren

Die im Mai abgeschlossene Finanzierungsrunde kann sich sehen lassen: Beteiligt haben sich die Hans(wo)men Group, Angels United rund um Hermann Futter, Mavest OG und der ehemalige “2 Minuten 2 Millionen”-Investor und Medienmanager Michael Grabner. Das Investment beläuft sich auf einen mittleren sechsstelligen Betrag. „Wir haben rasch Großunternehmen als Kunden für unsere B2B-Produkte gewonnen. Daher konnten wir auch mehrere Angel Investoren für uns gewinnen”, erzählt Landrichter im Gespräch mit brutkasten.

Die Mittel sollen vor allem in die technologische Weiterentwicklung fließen. „Wir arbeiten derzeit an einem technischen KI-Forschungsprojekt, das unsere nächsten Produkte noch besser machen wird”, so Landrichter. Ein Teil des Budgets sei jedoch für das neue Branding, die Steigerung der Sichtbarkeit und die Expansion nach Deutschland vorgesehen.

Laut Firmenbuch verteilen sich die Unternehmensanteile nach dem Investment folgendermaßen:

Die Produkte von Codara

Künftig firmiert ein Teil des Geschäfts unter dem Namen Codara. Damit soll die klare Trennung zwischen dem kostenlosen B2C-Angebot und den kostenpflichtigen B2B-Services sichtbar werden. „Unsere B2B-Kunden haben uns klar signalisiert, dass sie eine deutlichere Abgrenzung zu unserer Gratis-Plattform GesetzeFinden brauchen”, sagt Landrichter. „In den letzten Monaten wurde mir immer klarer, dass wir keine einheitliche Marke führen.“ Die eigenständige, neue Brand Codara beinhaltet nun die kostenpflichtigen Produkte wie das Regulatory Monitoring und Judikatur Monitoring. Diese KI-Lösungen sollen Unternehmen dabei helfen, regulatorische Anforderungen effizient und rechtssicher umzusetzen. Dadurch sollen Compliance-Risiken stark reduziert werden.

Ein neues Produkt, der Regulatory Radar, wird noch diesen Herbst auf den Markt gebracht und hilft Unternehmen dabei, Gesetzesentwürfe automatisiert zu beobachten. Darüber hinaus arbeitet das Startup derzeit an zwei weiteren Tools: einer Lösung für internes Richtlinienmanagment sowie an einem System für automatisiertes Bescheidmanagement. Langfristig plant Codara weitere Produkte für Legal-Operations-Prozesse zu entwickeln, die sich automatisieren lassen, wie Landrichter erklärt. Alle Produkte sollen dabei einen spezifischen Use Case lösen und modular einsetzbar sein.

Wien Energie als Kunde

Besonders interessant seien die KI-Lösungen für Unternehmen, die stark regulierten Branchen angehören. „Mit unseren KI-gestützten Legal-Tech-Lösungen möchten wir manuelle Routinearbeiten von Compliance- und Rechtsabteilungen effizienter gestalten“, so Landrichter. Klassische Anwendungsbereiche dafür seien laut ihm die Bereiche Industrie und Energie. Abgesehen davon möchte man auch Finanzdienstleister ansprechen. Zu den bisherigen Kunden zählen unter anderem die Austrian Power Grid, AUVA, Wien Energie, Energie Steiermark, KSV1870 und Spar.

„Gesundes Unternehmen aufbauen“

Das zehnköpfige Team will in den kommenden zwei Jahren den gesamten DACH-Raum abdecken. Priorität habe jedoch zunächst ein solides Fundament. „Unser Ziel ist, in den nächsten ein bis zwei
Jahren ein gesundes Unternehmen mit einer soliden Kundenbasis aufzubauen“, sagt Landrichter. “Danach evaluieren wir, ob wir über Deutschland hinaus expandieren möchten und dafür einen VC an Bord holen“, ergänzt er abschließend.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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