24.07.2018

Gesellschaftsvertrag: Beim „Vertrag von der Stange“ ist Vorsicht geboten

Vorlagen für Gesellschaftsverträge kursieren viele. Doch es zeigt sich: Je individueller der Gesellschaftsvertrag ist, desto weniger potenzielle Reibungsflächen gibt es.
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Notariatskammer: Notarin Gabriele Hathaler über den Gesellschaftsvertrag
(c) Notariatskammer: Notarin Gabriele Hathaler
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Es gibt ihn, den Gesellschaftsvertrag von der Stange. Er kostet fast nichts, bringt aber auch wenig. Wesentliche Fragen bleiben unbeantwortet. Das beginnt schon damit, welche Aufgaben die einzelnen Gesellschafter haben. Es macht schließlich einen Unterschied, ob ein Gesellschafter nur Kapitalgeber oder auch im operativen Geschäft tätig ist.

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„Unstimmigkeiten und Streit ersparen“

„Ein maßgeschneiderter Gesellschaftsvertrag ist das beste Fundament für ein Unternehmen. Damit kann man sich viele Unstimmigkeiten und Streit ersparen, die in letzter Konsequenz zur Zerschlagung eines Unternehmens führen können“, betont Notarin Mag. Gabriele Hathaler. Standardverträge, wie sie etwa im Internet zu finden sind, ließen keinen Platz für Visionen, langfristige Geschäftsentwicklung und -planung oder Umstrukturierungen.

Was ist, wenn sich das Geschäftsfeld ändert? Wenn ein Gesellschafter expandieren möchte? Oder wenn für Investitionen wie etwa Maschinen höhere Rücklagen gebildet werden sollen? Wer kann dann bestimmen und wie? Auch die Gewinnausschüttung ist ein potenzieller Streitpunkt. Ohne spezielle Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag könne etwa jeder Gesellschafter die Vollausschüttung verlangen, erklärt Hathaler.

Gesellschaftsvertrag auch als Vorsorgeinstrument

Unbedingt individuell geregelt werden sollten nach Ansicht der Notarin Themen wie die Abtretung von Geschäftsanteilen oder Vorkaufs- und Aufgriffsrechte. Gleiches gelte etwa für Sonderbestimmungen in Hinblick auf Stimmrechte und Geschäftsführung. Auch als Vorsorgeinstrument bewährt sich der Gesellschaftsvertrag. Man kann darin zum Beispiel festlegen, wer im Fall der Geschäftsunfähigkeit eines Gesellschafters dessen Rechte vertritt.

Wer schon bei der Unternehmensgründung über – zugegebenermaßen – auch schwierige oder unangenehme Dinge spreche, sei letztlich besser gewappnet, sagt Hathaler. Ein unabhängiger Rechtsberater, wie ein Notar, berate bei der Vertragserrichtung und stelle ein individuelles Rechtspaket für die Unternehmensvorsorge zusammen.

Nebenvereinbarung für weitere wichtige Fragen

Neben dem Gesellschaftsvertrag, der im Firmenbuch veröffentlicht wird, sollte unbedingt eine begleitende Nebenvereinbarung Fragen wie Verpflichtung zur persönlichen Mitarbeit, Nachschuss und sonstige Finanzierungspflichten, Haftung, Bürgschaften und vieles mehr klären. „Gute Verträge können zwar nicht jeden Streit verhindern, wohl aber einen Schaden für das Unternehmen“, sagt die Notarin.


Ein erstes Beratungsgespräch beim Notar ist kostenlos.

⇒ www.notar.at

Eine Information der ÖGIZIN GmbH

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Lebensstimmen
Der Fabertar | © Lebensstimmen/Screenshot

Vor rund einem Monat gab das Grazer Startup Lebensstimmen den Einstieg von Motorsportlegende Helmut Marko als Investor bekannt – brutkasten berichtete. Nun präsentierte man seine KI-basierte Plattform und hat dabei weitere prominente Unterstützung.

Lebensstimmen als Vorsorge

Das von Markus Pinter, Philipp Berkessy und Lukas Stern gegründete Startup versteht sich als ein Vorsorgeprodukt, das zu Lebzeiten abgeschlossen wird und für den Tod und darüber hinaus wirkt. Menschen können zu Lebzeiten ihre eigene Grußbotschaft oder „letzte Rede“ gestalten, in eigener Stimme, mit eigenen Inhalten, Musik und Bildern. Angehörige sollen nach einem Todesfall zudem eine digitale Trauerrede erstellen können.

Insgesamt umfasst das Angebot vier Produkte: die „Grußbotschaft“, „Meine letzte Rede“, einen neutralen „KI-Trauerredner“ sowie das Format „Aus Sicht der Familie“.

Vertrieben werden soll über Bestattungsunternehmen, Vorsorgeversicherer, Institutionen und Medienpartner im Lizenz- und White-Label-Modell. Die rechtliche Architektur der Plattform wurde gemeinsam mit Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte entwickelt. Technologiepartner ist BLCKs AI.

Fabertar schenkt Worte her

Neben Marko unterstützt nun auch Dompfarrer von St. Stephan, Toni Faber, Lebensstimmen in Fragen von Trauer und Abschied mit einem neuartigen Angebot. Mit dem „Fabertar“ präsentiert das Startup einen gemeinsam mit ihm entwickelten und klar als KI gekennzeichneten Trauerredner. Dieser soll keine Seelsorge ersetzen, sondern Worte schenken, wo sie gewünscht werden oder wo kein Redner verfügbar ist.

„Ich begleite viele Menschen im Abschied. Oft ist das, was ungesagt bleibt, am schwersten. Wenn Technik hilft, liebevolle Worte zu bewahren, dient sie dem Menschen und dem Trost. Genau das ist der Gedanke hinter dem ‚Fabertar‘. Er soll niemanden ersetzen“, sagt Faber.

Marktstart Anfang 2027

Und Lebensstimmen-Geschäftsführer Berkessy ergänzt: „Jeder Mensch hat Worte, die bleiben sollen. Mit Lebensstimmen machen wir Vorsorge erstmals persönlich, digital und rechtssicher. Heute beginnt eine neue Abschiedskultur, und sie beginnt in Österreich.“

Nach der offiziellen Vorstellung der Plattform, der dazugehörigen Lebensstimmen-Produkte und dem aktuellen Launch der Website erfolgt in einem nächsten Schritt. Der Marktstart ist für Q1 2027 geplant und soll sowohl österreichweit als auch global erfolgen.

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