24.07.2018

Gesellschaftsvertrag: Beim “Vertrag von der Stange” ist Vorsicht geboten

Vorlagen für Gesellschaftsverträge kursieren viele. Doch es zeigt sich: Je individueller der Gesellschaftsvertrag ist, desto weniger potenzielle Reibungsflächen gibt es.
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Notariatskammer: Notarin Gabriele Hathaler über den Gesellschaftsvertrag
(c) Notariatskammer: Notarin Gabriele Hathaler
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Es gibt ihn, den Gesellschaftsvertrag von der Stange. Er kostet fast nichts, bringt aber auch wenig. Wesentliche Fragen bleiben unbeantwortet. Das beginnt schon damit, welche Aufgaben die einzelnen Gesellschafter haben. Es macht schließlich einen Unterschied, ob ein Gesellschafter nur Kapitalgeber oder auch im operativen Geschäft tätig ist.

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“Unstimmigkeiten und Streit ersparen”

“Ein maßgeschneiderter Gesellschaftsvertrag ist das beste Fundament für ein Unternehmen. Damit kann man sich viele Unstimmigkeiten und Streit ersparen, die in letzter Konsequenz zur Zerschlagung eines Unternehmens führen können“, betont Notarin Mag. Gabriele Hathaler. Standardverträge, wie sie etwa im Internet zu finden sind, ließen keinen Platz für Visionen, langfristige Geschäftsentwicklung und -planung oder Umstrukturierungen.

Was ist, wenn sich das Geschäftsfeld ändert? Wenn ein Gesellschafter expandieren möchte? Oder wenn für Investitionen wie etwa Maschinen höhere Rücklagen gebildet werden sollen? Wer kann dann bestimmen und wie? Auch die Gewinnausschüttung ist ein potenzieller Streitpunkt. Ohne spezielle Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag könne etwa jeder Gesellschafter die Vollausschüttung verlangen, erklärt Hathaler.

Gesellschaftsvertrag auch als Vorsorgeinstrument

Unbedingt individuell geregelt werden sollten nach Ansicht der Notarin Themen wie die Abtretung von Geschäftsanteilen oder Vorkaufs- und Aufgriffsrechte. Gleiches gelte etwa für Sonderbestimmungen in Hinblick auf Stimmrechte und Geschäftsführung. Auch als Vorsorgeinstrument bewährt sich der Gesellschaftsvertrag. Man kann darin zum Beispiel festlegen, wer im Fall der Geschäftsunfähigkeit eines Gesellschafters dessen Rechte vertritt.

Wer schon bei der Unternehmensgründung über – zugegebenermaßen – auch schwierige oder unangenehme Dinge spreche, sei letztlich besser gewappnet, sagt Hathaler. Ein unabhängiger Rechtsberater, wie ein Notar, berate bei der Vertragserrichtung und stelle ein individuelles Rechtspaket für die Unternehmensvorsorge zusammen.

Nebenvereinbarung für weitere wichtige Fragen

Neben dem Gesellschaftsvertrag, der im Firmenbuch veröffentlicht wird, sollte unbedingt eine begleitende Nebenvereinbarung Fragen wie Verpflichtung zur persönlichen Mitarbeit, Nachschuss und sonstige Finanzierungspflichten, Haftung, Bürgschaften und vieles mehr klären. “Gute Verträge können zwar nicht jeden Streit verhindern, wohl aber einen Schaden für das Unternehmen”, sagt die Notarin.


Ein erstes Beratungsgespräch beim Notar ist kostenlos.

⇒ www.notar.at

Eine Information der ÖGIZIN GmbH

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Vorsorgekasse Valida
(c) iStock

1,53 Prozent des Bruttolohns zahlt jede erwerbstätige Person, egal ob angestellt oder nach dem GSVG pflichtversichert, im Rahmen der „Abfertigung Neu“ in eine Vorsorgekasse ein. Verantwortlich dafür sind die Arbeitgeber:innen – nur Selbstständige müssen sich also selbst darum kümmern.

Auch wenn der eingezahlte Anteil immer gleich hoch ist – was herauskommt, kann sich deutlich unterscheiden. Zwar müssen alle Vorsorgekassen das Geld konservativ veranlagen, weil sie auch eine Kapitalgarantie bieten müssen, doch manche performen deutlich besser und bringen somit höhere Abfertigungen für die Mitarbeiter:innen. So überzeugt etwa die Valida Vorsorgekasse 2024 mit einem Veranlagungsergebnis von 5,26 Prozent und liegt damit über dem Branchenschnitt von 4,72 Prozent.

Die Wahl der richtigen Vorsorgekasse zahlt sich also aus. Oder besser: Überhaupt zu wählen zahlt sich aus – denn viele Unternehmen nutzen ihre Wahlmöglichkeit aktuell noch immer nicht, obwohl alle Arbeitgeber:innen ab Mitarbeiter:in Nummer eins eine Vorsorgekasse benötigen. Wer sich nämlich nicht innerhalb von sechs Monaten frei entscheidet, wird vom Dachverband der Sozialversicherungsträger einer Kasse zugewiesen – und reduziert damit möglicherweise unwissentlich die zukünftige Abfertigung der eigenen Mitarbeiter:innen.

Wahl der Vorsorgekasse verschlafen?

Klar, Gründer:innen haben gerade in der frühen Phase viele andere Themen im Kopf. Keine Sorge: Auch wenn man die Wahl der Vorsorgekasse innerhalb der Frist versäumt hat, ist nicht aller Tage Abend. Unternehmen können den Anbieter auch jährlich bis 30.06. wechseln. Der Wechsel selbst ist auch nicht schwierig – alle Infos hier.

Und noch eine Wahl zahlt sich aus – die einer (nicht verpflichtenden) Pensionskasse. Bei diesem attraktiven Benefit für Mitarbeiter:innen haben Unternehmen mehr Gestaltungsspielraum in der Ausgestaltung und die Anbieter mehr Flexibilität in der Veranlagung. In der Pensionskasse erreicht die Valida ein Veranlagungsergebnis von 8,62 Prozent und liegt damit über dem Durchschnitt aller überbetrieblichen Pensionskassen von 7,84 Prozent.

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