13.03.2024

Gerichtsurteil: kununu soll Klarnamen bei negativer Bewertung nennen

Ein klagendes Unternehmen hat vor Gericht gegen die Job-Bewertungs-Plattform einen Sieg eingefahren. Gibt es künftig eine Beanstandung gegen eine negative Bewertung, so müsse kununu den Klarnamen des Users oder der Userin der Firma nennen.
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(c) kununu - kununu-CEO Nina Zimmermann.

Negative Onlinebewertungen zu Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen unterliegen seit jeher einem Problem: Sind sie konstruktiv, akkurat oder einfach nur überspitzt und von enttäuschten, möglicherweise wütenden ehemaligen Mitarbeiter:innen verfasst, die sich “rächen” wollen?

Das sind Fragen, die man sich stellen muss, liest man ein Review zu einem Unternehmen. Jetzt allerdings sorgt ein Gerichtsurteil aus Deutschland für Aufsehen: Die von zwei Österreichern (Martin und Mark Poreda) gegründete Xing-Tochter kununu muss nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg dem betroffenen Unternehmen bei einer (bisher) anonymen und kritischen Bewertung den Klarnamen des Verfassers nennen – sollte eine kritische Unternehmensbeurteilung beanstandet werden. So die Entscheidung in einem Einzelfall. Kununu-CEO Nina Zimmermann möchte das Urteil anfechten, wie businessinsider berichtet.

kununu möchte dagegen angehen

Die Problematik bei diesem Entscheid ist klar ersichtlich: Arbeinehmer:innen würden sich seltener trauen, Kritik (auch berechtigte) an ihrem Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zu üben. Doch nicht nur hier endet das Problem. Für kununu wäre so eine Verpflichtung eine Bedrohung des Geschäftsmodells, da die Plattform auf der Idee und dem Versprechen der Anonymität fußt.

Während der Anwalt der klagenden Firma im Online-Rechtsmagazin Legal Tribune Online das Urteil für “revolutionär” hält, startete Zimmermann den Kampfmodus, wie sie im Gespräch mit der Gründerszene erklärt. Sie wird dort wie folgt zitiert: “Sie und ihr Team würden ‘bis zur obersten Instanz kämpfen, wenn es sein muss’.”

Ohne Klarnamen Entfernung der negativen Bewertung?

Wie die deutsche Rechtsplattform Anwalt.de beschreibt, ist es mit dem Urteil auch möglich, dass Arbeitgeber:innen die Entfernung von negativen Bewertungen auf kununu verlangen können, wenn die Identität des Verfassers nicht bekannt ist. Der Arbeitgeber muss dazu glaubhaft darlegen, dass er durch die Bewertung in seinen Rechten verletzt wird. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Recht des Arbeitgebers auf Meinungsfreiheit und sein Persönlichkeitsrecht durch die anonyme Bewertung verletzt werden kann.

Weiters heißt es dort: “Die Entscheidung des OLG Hamburg ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechten von Arbeitgebern. Sie stellt aber auch eine Herausforderung für die Anonymität von Arbeitnehmern dar, die sich negativ über ihren Arbeitgeber äußern möchten. Es handelt sich derzeit um einen Beschluss des OLG im sog. einstweiligen Rechtschutzverfahren, sodass das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen ist.”

kununu-CEO mit Statement

Zimmermann selbst hat ein Statement zu diesem Fall veröffentlicht. Darin heißt es: “Das ist ein Thema, das mir sehr wichtig ist, darum klar und deutlich: Die Daten und Namen unserer Nutzer:innen sind sicher. Sie werden aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgericht Hamburg nicht weitergegeben. Wir halten den Beschluss für abwegig und falsch und werden vehement dagegen vorgehen. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich bei der Entscheidung des OLG HH lediglich um eine Beschlussverfügung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren handelt. Eine rechtsverbindliche und endgültige Entscheidung kann einzig und allein im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens erwirkt werden. Daher werden wir diese Entscheidung in einem solchen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen und sind sehr zuversichtlich, dass dort – wie bereits in der Vergangenheit durch andere Gerichte – in unserem Sinne entschieden wird. (…) Kununu ist nicht verpflichtet, die Namen seiner Nutzer zu nennen und wird dies bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung auch nicht tun.”

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Das Fabbric-Gründer:innen-Duo Alba Rocafort und Hugo Cuesta | (c) Fabbric
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Ein “digitales Backoffice für die Modeindustrie” will das spanische Startup Fabbric sein. Das Versprechen: Die nun neu gelaunchte Plattform biete Designern und Marken die Möglichkeit, Modekollektionen in wenigen Minuten zu erstellen und zu entwickeln und greift dabei auf wöchentliche neue Trendmuster basierend auf Markttrends und Nutzerfeedback zurück. Die Funktionen umfassen aber nicht nur Kreation, sondern auch Materialauswahl, Produktion und Logistik. Dieses Jahr rechnet das Unternehmen mit einer Vervierfachung des Umsatzes auf über eine Million Euro.

“Modebranche demokratisieren”

“Unsere Vision ist es, Marktführer in Spanien bei der Entwicklung von Modekollektionen zu werden, und diese neue Plattform ist ein entscheidender Schritt in Richtung dieses Ziels”, sagt Gründerin und CEO Alba Rocafort. Die Lösung soll die Modebranche “demokratisieren”, indem sie diese “für alle, unabhängig von Erfahrung oder Ressourcen, zugänglich macht”. Neben den beschriebenen Funktionalitäten soll das auch über eine Mindestbestellmenge von 100 Einheiten gewährleistet werden, von der kleine bzw. frühphasige Marken profitieren sollen. Dabei haben Nutzer:innen einen Echtzeit-Einblick in den Produktionsstatus.

1,25 Mio. Euro-Runde für Fabbric mit starker Österreich-Beteiligung

Nun schloss Fabbric seine Seed-Finanzierungsrunde über 1,25 Millionen Euro ab – mit starker österreichischer Beteiligung. Den Lead übernahm die Hans(wo)men Group von Hansi Hansmann, die bereits die Preseed-Runde angeführt hatte. Mit ROI Ventures ist eine weitere Wiener Beteiligungsgesellschaft dabei. Zudem nahmen die Investmentfirma Venture Hub, La Vida Es Chula, das Family Office von Desigual-Gründer und CEO Thomas Meyer sowie weitere Investoren, darunter der ehemalige Unternehmer Peter Stebe, an der Runde Teil.

“Der Abschluss einer Runde ist ein bedeutender Meilenstein für uns, da wir dadurch schneller skalieren können, insbesondere mit unserer neuen Technologieplattform, die es Menschen ermöglicht, ihre Modemarke in 20 Minuten zu kreieren”, kommentiert Gründerin Rocafort. Und Hansi Hansmann meint: “Wir sind stolz darauf, Fabbric von Anfang an unterstützt zu haben und begeistert zu sehen, wie schnell sie ihr Geschäft skalieren und die Branche revolutionieren.”

Internationale Expansion soll 2025 starten

Fabbric wurde zuletzt auch als eines von zwölf europäischen Startups, die von Frauen gegründet wurden, für das “Supernovas Rocket Up”-Programm des Europäischen Instituts für Technologie ausgewählt. Dieses soll bei der internationalen Expansion unterstützen. “Rocket Up bietet uns Werkzeuge und Verbindungen, um unseren Markteintritt in neuen Märkten zu planen”, kommentiert Rocafort. Anfang 2025 soll die internationale Expansion, “beginnend mit Schlüsselmärkten in Europa”, gestartet werden.

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