01.04.2026
GASTBEITRAG

Gericht oder Mediation: Eine strategische Entscheidung für Unternehmen

Gastbeitrag: Franziska Mensdorff-Pouilly, Juristin und Mediatorin, zeigt, dass in Unternehmenskonflikten oft reflexartig zu rechtlichen Schritten gegriffen wird – statt vorab strategisch abzuwägen, ob Mediation oder Gerichtsverfahren zielführender ist. In ihrem Gastbeitrag erläutert sie, welche Faktoren Unternehmen berücksichtigen sollten – von Erfolgsaussichten und Kosten über Verfahrensdauer bis hin zu Auswirkungen auf Geschäftsbeziehungen und Liquidität – und warum eine fundierte Entscheidung gerade für Startups und junge Unternehmen entscheidend ist.
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Mediation, Franziska Mensdorff-Pouilly
© zVg - Franziska Mensdorff-Pouilly.

Wenn ein Konflikt eskaliert, passiert in vielen Unternehmen fast automatisch dasselbe: Die Rechtsabteilung bzw. der Anwalt wird eingeschaltet und rechtliche Schritte werden vorbereitet. Das ist in vielen Situationen der richtige erste Schritt.

Seltener erfolgt jedoch eine ebenso frühzeitige, nüchterne und strategische Abwägung, welches Instrument der Konfliktlösung tatsächlich sinnvoll ist. Ist ein Gerichtsverfahren der richtige Weg, oder gibt es eine Alternative, die schneller, flexibler oder ressourcenschonender zum Ergebnis führt? Aus meiner Erfahrung von beiden Seiten des Verhandlungstisches – als Parteienvertreterin und heute als Mediatorin – weiß ich: Mediation wird oft zu spät in Betracht gezogen, wenn Positionen bereits verhärtet sind und der Handlungsspielraum enger geworden ist. Dieser Beitrag soll helfen, eine solche Abwägung früher und informierter zu treffen.

Konflikte unternehmerisch betrachten – nicht nur juristisch

Gerade bei Startups und jungen Unternehmen kann der Weg zu Gericht nachteilige Folgen haben. Ein mehrjähriges Gerichtsverfahren bedeutet in diesen Phasen gebundene Managementkapazität, Reputationsrisiken, operative Unsicherheit und belastete Beziehungen, oft genau zu einem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen diese Ressourcen dringend anderswo braucht. Wer zwei Jahre prozessiert, riskiert, den Anschluss an Markt und Produktentwicklung zu verlieren, unabhängig davon, wie der Rechtsstreit am Ende ausgeht.

Folgende Kernfragen sollte man sich demnach stellen:

  • Wie hoch ist die realistische Erfolgswahrscheinlichkeit vor Gericht, inklusive Instanzenzug und Rechtsmittelrisiken?
  • Was kostet ein Verfahren unter Berücksichtigung von Prozesskosten, Anwaltskosten, externer Berater, Inhouse-Kosten und sonstiger Barauslagen? Wie hoch sind die zu erwartenden Prozesskosten der Gegenseite? Wer trägt welche Kosten je nach Erfolgsquote (z. B. 60/40)? Was sind dazu im Vergleich die Kosten einer Mediation?
  • Ist ausreichend Liquidität gegeben, um diese Kosten bis zum Ende des Verfahrens auszulegen und ggf. teilweise oder vollständig zu tragen? Gibt es die Möglichkeit von Prozessfinanzierung?
  • Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren (im Vergleich zu einer Mediation)?
  • Was hat ein Gerichtsverfahren mit einem Geschäftspartner für Auswirkungen auf das operative Geschäft oder die laufende Geschäftsbeziehung?
  • Benötige ich zwingend ein Urteil (als Präzedenzfall oder Exekutionstitel), oder wäre eine einvernehmliche Lösung ebenfalls zielführend?
  • Welche Rolle spielen Vertraulichkeit und Reputationsrisiken? Ist eine öffentliche Auseinandersetzung für das Unternehmen oder die Beteiligten nachteilig? Gibt es die Möglichkeit das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu führen (etwa als Schiedsverfahren oder Mediation)?
  • Und grundsätzlich: Sind beide Seiten gesprächsbereit?

Wer diese Parameter kennt und einordnet, trifft eine fundierte Entscheidung für den geeigneten Streitbeilegungsmechanismus und hat bereits entscheidende Grundlagen für das jeweilige Verfahren gelegt.

Vorbereitung: der unterschätzte Hebel

Viele Unternehmen steigen ohne ausreichend Vorbereitung in eine Mediation ein. Sie verstehen den Mediationsprozess als Gelegenheit, die Position der Gegenseite auszuloten, und gehen davon aus, dass eine vertiefte rechtliche und wirtschaftliche Analyse später – vor einem möglichen Gerichtsverfahren – immer noch erfolgen kann.

Dieser Zugang verschenkt Potenzial. Gerade weil Mediation ein Verhandlungsprozess ist, entfaltet sie ihre Stärke nur dann, wenn beide Seiten ihre eigene Ausgangsposition bereits realistisch eingeordnet haben.

Was konkret zu klären ist:

  • Wie ist die eigene Rechtslage realistisch einzuschätzen?
  • Was passiert konkret, wenn keine Einigung erzielt wird?
  • Welche Zugeständnisse sind wirtschaftlich vertretbar?

Eine Einigung, die auf den ersten Blick unattraktiv erscheint, sieht nach einer vollständigen Kosten-Risiko-Analyse oft anders aus – nicht notwendigerweise wünschenswert, aber wirtschaftlich vertretbar. Wer diese Analyse erst vornimmt, wenn die Mediation gescheitert ist, stellt mitunter fest: Die eigene Position ist schwächer als angenommen, die Kosten höher als kalkuliert. Chancen, die in der Mediation bestanden hätten, sind mitunter vergeben.

Wer sitzt im Raum – und mit welcher Rolle?

Gerichtsverfahren und Mediation folgen unterschiedlichen Herangehensweisen. Vor Gericht tragen in erster Linie die Anwälte den Fall vor: Sie präsentieren Fakten, Argumente und Rechtspositionen, die am Ende von einem Gericht bewertet und rechtlich eingeordnet werden. In der Mediation verschiebt sich der Fokus. Es geht nicht darum, eine Position zu verteidigen, sondern darum über Lösungen zu verhandeln, die wirtschaftliche, strategische und operative Aspekte einbeziehen können.

Gespräche, Interessen und mögliche Kompromisse stehen stärker im Mittelpunkt als juristische Argumentationslinien. Es lohnt sich daher auch, das Setup im Raum bewusst zu gestalten. In der Mediation rücken demnach die Parteien selbst stärker in den Mittelpunkt des Gesprächs. Damit das funktioniert, brauchen sie eine gute Vorbereitung: ein klares Briefing, ausreichend Entscheidungsmandat und gleichzeitig die Möglichkeit, sich bei Bedarf mit ihren Anwälten oder anderen Beratern abzustimmen.

Je klarer die Rollen im Raum definiert sind – und je weniger die Mediation zur bloßen Vorwegnahme oder Fortsetzung eines möglichen Gerichtsverfahrens wird –, desto effizienter kann der Verhandlungsprozess verlaufen.

Was ein Mediator konkret tut

Auch wenn ein Konflikt im Kern wirtschaftliche oder rechtliche Fragen betrifft, spielen oft weitere Faktoren eine Rolle. Am Tisch sitzen immer Menschen. Missverständnisse in der Kommunikation, unterschiedliche Erwartungen oder beschädigtes Vertrauen können einen Konflikt ebenso blockieren wie die rechtliche oder wirtschaftliche Ausgangslage.

Der Mediator strukturiert den Prozess und hält den roten Faden. Er stellt gezielte Fragen, wo er Unklarheiten oder Missverständnisse vermutet, und macht diese sichtbar, bevor sie den Prozess blockieren. Er benennt und kanalisiert Emotionen im Raum – sachlich, ohne therapeutischen Anspruch – damit sie die Lösungsarbeit nicht überlagern.

Er hilft dabei sichtbar zu machen, welche Erwartungen und Interessen tatsächlich im Raum stehen, was den Beteiligten wichtig ist und welche Punkte eine Einigung derzeit verhindern. Und er hält den Blick beider Seiten konsequent auf das gerichtet, was am Ende zählt: eine Vereinbarung, die in der Praxis trägt.

Was dabei möglich wird, geht oft über das hinaus, was ein Gericht entscheiden kann: eine individuelle, wirtschaftliche Lösung; konkret, umsetzbar und von allen Seiten mitgetragen. Das kann die Fortsetzung einer Geschäftsbeziehung sein – oder eine einvernehmliche Beendigung mit klaren Modalitäten. Kurz: es entsteht die Möglichkeit, die Ursache eines Konflikts zu bearbeiten, und nicht nur seine Symptome.

Fazit:

Mediation ist nicht für jeden Konflikt das richtige Format. Die Frage, ob sie sinnvoll sein könnte, lohnt sich jedoch früh, bevor Positionen sich verhärten und Verfahren Ressourcen binden, die im Unternehmen an anderer Stelle gebraucht werden.

Gerichtsverfahren und Mediation setzen unterschiedliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit einem Konflikt. Während gerichtliche Verfahren auf eine rechtliche Klärung zugeschnitten sind, eröffnet die Mediation einen Raum für Verhandlungen, in dem neben juristischen auch wirtschaftliche, operative oder strategische Aspekte einbezogen werden können.

Im ungünstigsten Fall investiert man einige Stunden und weiß anschließend präziser, warum eine Einigung nicht möglich ist. Im besten Fall lassen sich Zeit, Ressourcen und Managementaufmerksamkeit für das freihalten, worauf es im Unternehmen tatsächlich ankommt. Die Entscheidung zwischen Gerichtsverfahren und Mediation sollte daher keine spontane Reaktion auf einen eskalierenden Konflikt sein, sondern eine bewusste strategische Weichenstellung.

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Reploid, Biogena, Herosan
© Reploid - Philip Pauer, CEO und Gründer von Reploid.

Mit dem Einstieg beim steirischen Petfood-Unternehmen Herosan Healthcare setzte das Welser Scaleup Reploid bereits im Oktober 2025 einen Schritt im Bereich Heimtierfutter (wie brutkasten berichtete). Nun, konkret mit Ende Juni 2026, hat das Unternehmen die Beteiligung an dem steirischen Tiergesundheits- und Haustiernahrungs-Unternehmen von 34 % auf über 50 % aufgestockt.

Reploid treibt vertikale Integration voran

„Wir treiben die vertikale Integration konsequent voran und steigern damit die Effizienz der Wertschöpfungskette. Gleichzeitig können wir den Konsumenten mehr und mehr innovative Produkte anbieten – vom Hundefutter über Dünger bis hin zu Bio-Edelpilzen aus Österreich“, sagt Philip Pauer, CEO und Gründer von Reploid.

Seit dem Einstieg von Reploid im Herbst 2025 und der anschließenden Vertiefung der Zusammenarbeit hat sich Herosan in der Geschäftsentwicklung gesteigert, wie es heißt. Im ersten Halbjahr 2026 erhöhte sich der Umsatz gegenüber dem Vorjahreszeitraum um knapp zwei Drittel auf 2,3 Mio. Euro. Mit Unterstützung der Reploid-Strukturen baute Herosan zudem die Vertriebsaktivitäten in der Schweiz und in Italien aus.

Der Zugang zu Insektenlarven von Reploid sowie zu Pilzmyzel der Reploid-Tochter Vitus GmbH, einem österreichischen Produzenten von Bio-Edelpilzen, habe die Lieferkette erweitert und stabilisiert. Mit dem Ausscheiden eines Altgesellschafters und der mehrheitlichen Übernahme durch Reploid verfüge Herosan nun über die Voraussetzungen für die weitere Geschäftsentwicklung, liest man in der Aussendung.

Auch Biogena steigt ein

Nach der Anteilsaufstockung von Reploid steigt auch die Biogena Management Holding GmbH mit 13,7 % bei Herosan ein. Die Gruppe ist unter der Marke Biogena Pets bereits im Bereich Tiergesundheit tätig, konkret mit Premium-Nahrungsergänzungsmitteln für Hunde. Die restlichen 33,0 % der Gesellschaftsanteile an Herosan hält die PT26 Holding GmbH der beiden Gründer und Geschäftsführer Cornelia Pint und Daniel Taurer.

„Die ganzheitliche Betrachtung der Gesundheit war für mich einer der zentralen Beweggründe, Biogena und in weiterer Folge Biogena Pets zu gründen. Da auch Herosan diesen Ansatz verfolgt, freue ich mich über den gelungenen Einstieg bei diesem innovativen Unternehmen aus der Steiermark“, sagt Albert Schmidbauer, Founder und CEO der Biogena Group.

Daniel Taurer, Geschäftsführer und Mitbegründer von Herosan, ergänzt: „Bei Herosan haben wir in den letzten Jahren ein hochwertiges Produktsortiment rund um das Tierwohl entwickelt – nun gehen wir den nächsten Schritt. Mit Reploid und Biogena stehen starke Partner an unserer Seite, die unseren Wachstumskurs nicht nur unterstützen, sondern aktiv beschleunigen.“

Auf Basis von Reploid-Rohstoffen

Zudem wurde Alimentastic von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer als Vertriebsplattform für Food- und Konsumgüter aufgebaut und soll als Schnittstelle zwischen Herstellern und Lebensmittel-, Fach- und Großhandel fungieren. Im Juli 2026 übernahm Reploid von der Schmidbauer zuzurechnenden Akira Management Holding 25,1 % an Alimentastic und erhielt eine Option, die Beteiligung innerhalb von drei Jahren auf über 51 % zu erhöhen.

Zusätzlich hält bereits die Addendum Holding von Reploid-Gründer Philip Pauer 25,5 %, womit sich laut Firmenbuch 51 % der Anteile in dessen Einflusssphäre befinden. Alimentastic übernimmt unter anderem Produktentwicklung, Distribution und Vertrieb und soll künftig mehrere neue Produktlinien auf Basis von Reploid-Rohstoffen in Deutschland und Österreich in den Handel bringen; erste Listungen bei großen Supermarktketten sind bereits vereinbart.

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