30.08.2021

Geplantes Mikrodatenzentrum soll „untadeligen“ Einrichtungen Datensammlung erleichtern

Die angekündigte Forschungsdaten-Plattform bei der Statistik Austria, das "Austrian Micro Data Center" soll ab 1. Jänner 2022 aufgebaut werden, erklärte Bildungsminister Heinz Faßmann am Rande der Alpbacher Technologiegespräche. Damit möchte man vorliegende Daten besser nutzen - Kritik kommt von Datenschützern.
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Heinz Faßmann zu Corona - Coroanvirus-Antikörpertest- und Dunkelziffer-Studie - Herdenimmunität als Illusion
(c) BKA / Andy Wenzel - Wissenschaftsminister Heinz Faßmann kündigt das "Austrian Micro Data Center" an.

Das Mirkodatenzentrum, das den Namen „Austrian Micro Data Center“ (AMDC) trägt, wurde bereits im Regierungsprogramm angekündigt. Die Grundidee dabei besteht darin, dass über die bei der Statistik Austria angesiedelte neue Plattform jene öffentlichen „Register“, die dort schon ausgewertet werden, auch für die Grundlagenforschung zur Verfügung stehen. Dazu braucht es allerdings Änderungen im Bundesstatistikgesetz und Forschungsorganisationsgesetz, die nun im Herbst umgesetzt werden sollen. „Zur tatsächlichen Einrichtung benötige die Statistik Austria dann noch rund ein halbes Jahr“, so Austria-Generaldirektors Tobias Thomas.

Mikrodatenzentrum für Unis und zugelassene Einrichtungen

Konkret geht es darum, dass – in einer Aussendung als „untadelige“ bezeichnete – Forschungsorganisation Informationen aus dem Melderegister oder etwa dem Bildungsstandregister für ihre Forschung verwenden. Dazu zählen Universitäten oder die Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und andere zugelassene Einrichtungen. Die Statistik Austria stellt, so der Gedanke, im ersten Schritt die von ihr selbst erhobenen Informationen für die Forschung zur Verfügung. In weiterer Folge könnten zusätzliche staatliche Datenbanken folgen.

Daten aus Ministerien im Fokus

Damit auch Daten aus der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) einfließen, bräuchte es dafür eine eigene Verordnung des Wissenschaftsministeriums – in dem Fall gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium. Mit dem seitens der Forschungsgemeinde lange geforderten Vorstoß wolle man auch Ministerien, die relevante Daten beherbergen, auffordern, sich zu beteiligen, heißt es.

Ein wesentlicher Punkt bei diesem Vorhaben ist die Thematik des Datenschutzes. Durch entsprechende Sicherheitsstandards will die Statistik Austria gewährleisten, dass die Wissenschaftler damit beispielsweise den Einfluss unterschiedlicher Bildungsverläufe auf die jeweiligen Arbeitsmarktkarrieren analysieren können, ohne dabei Rückschlüsse auf einzelne Personen anstellen zu können. Identitätsdaten würden durch Personenkennzeichen ersetzt.

Spezielle Datenkörper für Forscher

So geht’s: Stellt eine unabhängige Forschungsinstitution, die auf dem Niveau einer Universität forscht, einen Antrag mit einer konkreten Forschungsfrage, erstellt die Statistik Austria einen speziell zugeschnittenen „Datenkörper“. Diese Informationen seien dann „anonymisiert“ und werden in einem „virtuellen, geschützten Arbeitszimmer“ nur dem Antragsteller zur Verfügung gestellt. Für letzteren müssten allerdings die Forschungseinrichtung bürgen.

Kritik & Outputkontrolle

Neben positiven Signalen seitens der Universitätenkonferenz oder des Wifo hat vor allem die Datenschutzbehörde Bedenken geäußert und pocht auf weitere gesetzliche Garantien für personenbezogene Daten. Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works spricht gar von einer „Datenschutzkatastrophe“ und von „unkontrolliertem Zugang zu sensiblen Daten der Verwaltung“.

„Die Daten verlassen die Server der Statistik Austria zu keinem Zeitpunkt“, versichern Faßmann und Thomas. Die Berechnungen machen die Wissenschaftler per Fernzugriff. Danach erfolge auch noch eine „Outputkontrolle“, mit der nochmals überprüft wird, dass sich die Resultate nicht auf Einzelpersonen zurückführen lassen, bevor sie etwa in Fachjournalen publiziert werden.

„Kein Forscher wolle wissen, was Herr Müller oder Frau Mayer macht“, betont Thomas. Es gehe schlicht um Erkenntnisse in größerem Rahmen, wo sich Ursache und Wirkung möglichst gesichert abschätzen lassen. Etwaiger Missbrauch würde in den Straftatbestand des „Amtsmissbrauchs“ fallen, eine Sperre und entsprechend hohe Strafandrohungen zur Folge haben.

Mikrodatenzentrum ein Meilenstein?

Die Initiatoren sehen beim Mikrodatenzentrum einen Meilenstein für die heimische Forschung, die bisher bei vielen Fragestellungen auf Daten aus dem Ausland angewiesen war. Speziell in Medizinbereich sehe man viel Potential.

In einer möglichen folgenden „Medizindatenstelle“ als möglichen zukünftigen Teil des Mikrodatenzentrum könnte man auch Fragen zu Nebenwirkungen von Medikamenten beantworten. „Und abschätzen, bei welchen Patientengruppen etwa teure Behandlungen aus dem Bereich der personalisierten Medizin nicht erfolgsversprechend sind“, erklärt der Komplexitätsforscher Stefan Thurner, Chef des Complexity Science Hub (CSH) Vienna, die Anwendungsmöglichkeiten.

Hilfe im Kampf gegen Corona?

Nicht zuletzt wären diese Möglichkeiten in der Pandemie äußerst hilfreich – oder hilfreich gewesen, denn Forscher bemängelten hier oftmals einen datentechnischen „Blindflug“. So könne man hierzulande ohne verteilt in verschiedensten Organisationen lagernde Registerdaten noch immer nicht beantworten, wie das Covid-19-Infektionsrisiko etwa mit der Arbeitstätigkeit in verschiedenen Wirtschaftssektoren oder in bestimmten soziökonomischen Umfeldern aussieht. Selbst um Infektionszahlen oder Spitalsaufnahmen unter Geimpften und Nicht-Geimpften gebe es noch offene Fragen.

„Auch die viel beachteten Langzeitfolgen von Covid-19 kann man nicht abschätzen ohne Registerdaten“, so Thurner weiter. Beim AMDC und seinen möglichen weiteren Ausbaustufen gehe es also darum, Daten für die Gesellschaft nutzbar zu machen und „kollektiv etwas zu lernen.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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