02.12.2021

Video-Interview zur Geopolitik von Geld, Gold und Bitcoin: „Es gibt eigentlich kein System“

Wie wurde der Dollar Weltwährung? Welche Rolle spielte Gold, welche Öl? Ist der Euro gar so etwas wie ein Vorläufer von Bitcoin? Johannes Perterer hat mich zum Interview geladen.
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Bitcoin Geopolitik
brutkasten-Kolumnist Niko Jilch | Hintergrund © Adobe Stock

Es soll ja Menschen geben, die sich nicht obsessiv mit der Frage auseinandersetzen, welche Rolle Geld, Gold, Bitcoin und das Währungssystem in der Geopolitik spielen. Ich kann mir das auch nicht erklären, aber Interessen sind nunmal verschieden. Ich habe mich deshalb sehr gefreut, als mich der ORF-Journalist Johannes Perterer für ein Interview auf seinen YouTube-Kanal eingeladen hat. Seine Grundfrage: Wird Bitcoin die Weltreservewährung?

Klingt nach einer Ja-oder-nein-Frage – und ist es im Prinzip auch. Aber die Lage ist kompliziert. Denn das Währungssystem ist extrem dynamisch. Seit 1971 – also seit genau 50 Jahren – hat es keinen Anker mehr in der richtigen Welt. Weder durch ein Gold-Bindung, noch spieltheoretisch. Es ist Chaos. Es gibt eigentlich kein System. Alles wird zusammengehalten vom Deal zwischen Washington und Riad, Öl nur gegen US-Dollar zu verkaufen. Aber China wird immer wichtiger – als Öl-Abnehmer und geopolitisch. Und dann ist da noch Bitcoin. Und der Euro.

Niemand ruft nach Weltwährung Euro

Wie passt das alles zusammen? Im Interview lasse ich mich sogar zu der Aussage hinreißen, dass der Euro „eine Art Vorläufer von Bitcoin ist“. Eine supranationale Währung, die keinem bestimmten Finanzminister verantwortlich ist und als „neutrale“ Alternative zum US-Dollar fungieren könnte. Mit Betonung auf könnte. Aktuell ruft ja niemand nach der Weltwährung Euro. Auch weil das Versprechen eines neutralen Geldes nicht wirklich eingelöst wurde.

Wichtig ist auch der Zusammenhang zwischen dem inflationären und deregulierten Geldsystem, den Schuldenständen und der Abfolge an Finanzmarkt-Krisen. „Weil die Blasenbildung nach 1971 viel stärker zugelassen wurde. Davor hattest du kleinere Blasen und kleinere Crashs.“ Seit spätestens 2000 leben wir in einer Welt, in der die Notenbanken bei jeder Krise sofort einschreiten und die Welt „retten“. Kurzfristig gut. Langfristig ein Problem. „Die Notenbanken haben angefangen, das Gelddrucken zu rationalisieren. Während der Pandemie haben wir gesehen, dass sich das komplett normalisiert hat.“

Von 1971 bis zu den YOLO-Investoren von heute

Das Ergebnis: Moral Hazard. Alle Teilnehmer am Finanzmarkt gehen immer höhere Risiken ein – in der Annahme, ohnehin von den Notenbanken gerettet zu werden. Das vergrößert langfristig nur die Probleme. Aber langfristig sind wir alle tot, hat Keynes gesagt – und damit die Marschroute für die Weltordnung nach 1971 vorgegeben. YOLO, sagen die Kids heute – und werfen ihr Geld in Memestocks, NFTs und Shitcoins.

Was das mit uns macht und warum Bitcoin als Gegenentwurf dazu erfunden wurde, habe ich in diesem Artikel schon mal geschrieben. Die Technologie wurde exakt dafür geschaffen, um in einer rein inflationären Welt einen Ausweg zu bieten.

Bitcoin-Finanzsystem steht ganz am Anfang

Daher kommt auch der Ausdruck „digitales Gold“, dessen Tragweite meist unterschätzt wird. Wer Bitcoin als „nur digitales Gold“ sieht, unterschätzt sowohl Bitcoin als auch Gold. Wer glaubt, das Prinzip der Knappheit durch Gelddrucken überwinden zu können, wird sich noch wundern. Man kann Geld nicht aus dem Nichts schaffen. Und genau darum geht es.

„Ich weiß es klingt verrückt, aber Bitcoin ist eine Art digitales Sparbuch. Du weißt ganz genau, dass die Inflation der Geldmenge alle vier Jahre abnimmt und wieviele Bitcoin es geben wird.“

Das ist der Grund, warum Bitcoin auch geopolitisch so spannend ist. Und spannend bleiben wird. Es löst ein konkretes Problem. Es stellt ein in sich geschlossenes, neues Finanzsystem dar. Und wir stehen am Anfang.

Viel Spaß beim Video!


Zum Autor

Niko Jilch ist Finanzjournalist, Podcaster und Speaker. Website: www.nikolausjilch.com Twitter: @nikojilch


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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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