04.06.2024
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Genetec: Warum der Weltmarktführer in Videoüberwachung auf den Standort Wien setzt

Interview. Genetec-Austria-Geschäftsführer Florian Matusek spricht über Künstliche Intelligenz (KI) in der physischen Sicherheit und die Ziele am Standort Wien.
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Florian Matusek | (c) Genetec
Florian Matusek | (c) Genetec

Das kanadische Unternehmen Genetec ist einer der weltweit größten Player im Bereich physische Sicherheit und unter anderem Weltmarktführer bei Videoüberwachungssoftware. Vor kurzem eröffnete es ein neues Büro in Wien mit aktuell 50 Beschäftigten, aber Platz für bis zu 70. Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich Künstliche Intelligenz und Work-Management.

Genetec Austria gibt es aber schon viel länger. Die Österreich-Tochter entstand durch die Übernahme des Startups KiwiSecurity, dessen Gründer, Florian Matusek, Klemens Kraus und Stephan Sutor, im Unternehmen nach wie vor leitende Rollen ausüben. Geschäftsführer der Wiener Niederlassung ist Florian Matusek. Er sprach mit brutkasten über die Ziele am Standort Wien, Einsatzgebiete von künstlicher Intelligenz in der physischen Sicherheit und die Vorteile eines diversen Teams.


Ich bitte zunächst um einen Pitch im Startup-Stil: Was macht Genetec genau?

Genetec ist im Bereich der physischen Sicherheit tätig. Wir sind Weltmarktführer bei Videoüberwachungssoftware. Wir sind einer der größten Hersteller von Zutrittskontrollsoftware und vor allem sind wir der führende Hersteller von vereinheitlichter Sicherheitssoftware. Das bedeutet, dass wir mit einem System Videoüberwachung, Zutrittskontrolle und  automatische Nummernschilderkennung verbinden.

Damit haben wir weltweit Kunden, etwa im Bereich kritische Infrastruktur, Bankwesen, aber auch im Handel. Eines unserer Leitbilder ist: Wir schützen das Alltägliche. Überall rund um uns herum, wenn wir die U-Bahn verwenden, wenn wir mit dem Auto fahren, wenn wir am Flughafen sind. Im Hintergrund läuft unsere Software und stellt sicher, dass alles sicher und richtig abläuft.

Ihr habt jetzt einen großen neuen Standort in Wien eröffnet. Genentec Austria gibt es aber schon länger und die Geschichte ist eng mit deiner Vita verbunden. Kannst du mehr dazu erzählen?

Ja, es hat im Jahr 2005 begonnen. Zwei Freunde von mir und ich haben uns zusammengetan, weil wir großes Potenzial darin gesehen haben, Videoüberwachung mit Computer Vision sicherer zu machen, indem Dinge automatisch erkannt werden. Es war ja wenige Jahre nach dem 11. September und das Thema war wichtiger als je zuvor. Gleichzeitig haben wir auch damals schon das Problem erkannt, dass überall Videokameras installiert werden und dabei niemand an die Privatsphäre denkt. Wir wollten also eine Software entwickeln, die die Privatsphäre schützt und gleichzeitig die Sicherheit erhöht.

Und so haben wir das Startup KiwiSecurity gegründet, das gut gewachsen ist und international erfolgreich war. Wir hatten Projekte von Singapur bis Mexiko. Wir haben dann vor ein paar Jahren einen Partner gesucht, der dasselbe Mindset hat und dieselben Werte wie wir vertritt. Und so sind wir auf Genetec gestoßen, ein kanadisches Unternehmen aus Montreal, das einfach perfekt gepasst hat. Wir haben KiwiSecurity an Genetec verkauft und seitdem sind das Unternehmen und der Standort enorm gewachsen.

Wir haben damals das Unternehmen zu dritt gegründet. Als wir übernommen wurden, waren wir 17 Leute. Heute sind wir mehr als 50 am Standort. Und dieses Wachstum wird noch weitergehen. Ein wichtiger Punkt ist, dass alle drei Gründer nach wie vor dabei sind, obwohl wir das nicht sein müssten. Wir machen es einfach, weil wir Spaß bei der Arbeit und das Gefühl haben, dass wir etwas Sinnvolles machen, das wirklich die Welt verändert.

Seit kurzem habt ihr nun, wie erwähnt, ein neues, großes Büro in Wien in einer spannenden Lage und einer Spezialisierung auf Künstliche Intelligenz. Warum wurde Wien von Genetec für diesen KI-Standort ausgewählt?

Wien ist ein sehr spannender Standort für uns. Wir haben sehr gute Unis vor Ort und etwa auch eine sehr starke Kooperation mit der FH Technikum. Die Stadt liegt in Zentraleuropa und es ist sehr attraktiv für Talente, hierher zu ziehen. Wien ist ein interessanter Schnittpunkt zwischen Südeuropa, Osteuropa und Westeuropa, ein Hub, wo wir ganz klar gesehen haben, dass wir die richtigen Talente finden.

Das neue Genetec-Büro in Wien | (c) Genetec
Das neue Genetec-Büro in Wien | (c) Genetec

Das neue Büro hat es auch gebraucht, weil wir immer weitergewachsen sind – auch während Corona, als alle aus dem Homeoffice gearbeitet haben. Wir sind nach den Corona-Maßnahmen zurückgekommen und haben festgestellt: Ups, wir haben so viele Leute eingestellt, dass das Büro nicht mehr groß genug ist. So sind wir auf die Suche gegangen und haben glücklicherweise den perfekten Standort im Campus Viertel Zwei neben der WU Wien und genau gegenüber vom Austrian Startup House gefunden. Das ist eine sehr junge, sehr inspirierende Umgebung mit vielen Bäumen und einem richtigen Campus-Feeling, das man so nicht oft findet. Und das Büro ist groß genug, um weitere Talente einzustellen.

Du hast gesagt, dass Wien als Schnittpunkt zwischen Südeuropa, Osteuropa und Westeuropa punktet. Wie wirkt sich das aus?

Wien ist der internationalste Standort im ganzen Unternehmen. Die 50 Mitarbeiter:innen kommen aus 20 verschiedenen Ländern. Deswegen ist auch die Bürosprache Englisch – Deutsch ist überhaupt keine Voraussetzung. Das ergibt einen sehr spannenden Mix, quasi eine „Wiener Melange“ von verschiedenen Kulturen, Ideen und Innovationen. Und diese Art von Diversität ist super wichtig für uns.

Und es geht uns natürlich nicht nur um Diversity im Sinne von Internationalität, sondern wir wollen auch Frauen in der Technik fördern. Wir waren etwa bei der Initiative „She Goes Digital“ von Microsoft dabei, in der unter anderem Schüler:innen die Möglichkeiten im IT-Bereich entdecken können und Berührungsängste verlieren sollen.

Warum ist Diversity so wichtig für Genetec?

Diverse Teams funktionieren besser. Die Gruppendynamik ist eine ganz andere. Es geht schneller, Ideen zu kreieren und auch zu ändern, weil schneller Feedback da ist. Wenn in einer Gruppe von fünf Männern, die alle der gleichen Meinung sind, einer eine schlechte Idee hat, dann merkt das keiner. In diversen Teams werden schlechte Ideen schneller geändert und gute Ideen schneller weiterentwickelt.

Du hast das vorher schon angesprochen, dass Künstliche Intelligenz seit vielen Jahren ein großes Thema bei euch ist. Wie wird sie genau eingesetzt?

Eine klassische Anwendung in der Videoüberwachung ist etwa, dass eine Person erkannt wird, wenn sie über einen Zaun klettert. Das nennen wir Perimeterschutz. Die Kamera erkennt das Problem, löst einen Alarm aus und dann reagiert eine Sicherheitsperson darauf. Es gibt aber auch ganz andere Anwendungen, etwa im Handelsbereich, wo Personenzählung für statistische Zwecke eingesetzt wird. In der Corona-Pandemie wurde das auch eingesetzt, um sicherzustellen, dass nicht zu viele Personen in einem Shop drinnen sind.

Wie schon erwähnt, ist der Privatsphärenschutz dabei ein Riesenthema für uns. Eines unserer Leitbilder ist: „We protect liberal democracies“. Wir sind überzeugt, dass Videoüberwachung in vielen Bereichen sehr wichtig ist, achten aber sehr darauf, dass sie sinnvoll eingesetzt wird. Wir haben etwa die erste Software entwickelt, die im Videobild in Echtzeit Personen verpixelt. Man sieht also zwar genau, was passiert, aber man kann die Personen nicht mehr identifizieren.

Und nur im Anlassfall kann das Originalbild nach dem Vier-Augen-Prinzip freigeschalten werden. Das sind zum Beispiel eine Person aus der Security und eine von der Rechtsabteilung oder auch ein Datenschutzbeauftragter. Nur wenn beide zustimmen, wird das Original freigeschaltet und das wird natürlich protokolliert. Dann kann das Video auch für die Beweisführung verwendet werden. Das ist mittlerweile ein Standardfeature in fast allen Videoüberwachungssystemen geworden und ist hier von Wien ausgegangen.

Der neue Standort mit 50 Personen, der auf 70 Personen anwachsen kann, legt nahe, dass bei euch weitere Entwicklungen in Arbeit sind. Kannst du uns einen Sneak Peek geben?

Einerseits arbeiten wir in Richtung Work-Management, also an einem Tool, um die Kollaboration von Sicherheitsteams zu erhöhen. Das ist ein großes Thema für uns in Wien. Das zweite ist, wie gesagt, KI. Unter Anderem setzen wir diese Technologie ein, um eine textbasierte Suche zu erlauben. Damit kann ein Sicherheitsbeamter zum Beispiel nach allen blauen Fahrzeugen, die in den letzten zwei Stunden vorbeigefahren sind, suchen. Die Suche in Videos wird so erheblich vereinfacht.

Um auch hier sicherzustellen, dass die Systeme unseren Werten entsprechen, haben wir klare Responsible-AI-Guidelines, nach denen wir arbeiten. Die KI trifft etwa selbst keine wichtigen Entscheidungen, sondern liefert immer nur Informationen für den Menschen. Mit der Nutzung von generativer KI wird sich in nächster Zeit sehr viel tun. Etwa als Werkzeug für Sicherheitsbeamte, damit die große Flut an Informationen, die sie managen müssen, schneller und einfacher bewältigbar wird.

Zum Abschluss noch eine ganz praktische Frage. Dass große Unternehmen umfassende Sicherheitsmaßnahmen treffen müssen, ist klar. Aber was sind die wichtigsten Schritte, die man schon von Anfang an setzen sollte, die auch für Startups relevant sind?

Es ist, glaube ich, mittlerweile schon bekannt, dass die größte Schwachstelle meistens leider der Mensch ist und nicht die Systeme. Cyber-Sicherheit ist natürlich von Beginn an ein Riesenthema, auch für uns, weil unsere Systeme auch auf dieser Seite 100 Prozent sicher sein müssen. Aber das, wo es meistens hapert, sind wirklich die Menschen. Man wählt ein einfaches Passwort oder schreibt das Passwort irgendwo hin. Oder man vergisst einen Schlüssel irgendwo.

Ich kann zum Beispiel auch empfehlen: Hört auf, im Flugzeug zu arbeiten. Hinter dir sitzt immer jemand, der dir auf den Bildschirm schaut und der dir vielleicht eine Idee klaut. Die IT-Systeme eines Unternehmens müssen natürlich sicher sein. Und es sollte ein sinnvolles Zutrittskontrollsystem, etwa mit Chipkarten, im Büro geben. Es sind diese kleinen Dinge, die einen großen Unterschied machen.

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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