19.01.2023

Genesis: Pleite nächster großer Krypto-Firma dürfte bevorstehen

Die Pleite der Börse FTX hat eine ganze Reihe weiterer Kryptofirmen in Mitleidenschaft gezogen. Das Lending-Unternehmen Genesis stoppte bereits im November alle Auszahlungen an Kund:innen. Berichten zufolge könnte das Unternehmen diese Woche nun auch einen Insolvenzantrag stellen.
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The logos of Digital Currency Group and its subsidiary Genesis on screens
Foto: Adobe Stock

Im November hat die Pleite der Kryptobörse FTX die Branche erschüttert – und auch eine ganze Reihe anderer Unternehmen in Schwierigkeiten gebracht. Eines davon: Genesis. Die auf den Verleih von Krypto-Assets (Lending) spezialisierte Firma stoppte kurz nach der FTX-Pleite sämtliche Auszahlungen von Kund:innen. Kein gutes Zeichen – und deswegen spekulierten viele, dass es wohl nur mehr eine Frage der Zeit sei, bis die Pleite des Unternehmens offiziell werden würde.

Der Konkurrent BlockFi etwa hatte noch im November einen Insolvenzantrag eingereicht. Bei Genesis dagegen blieb dieser bisher aus. Die Verhandlungen mit Gläubigern liefen weiter.

Jetzt dürfte es allerdings doch dazu kommen: Das Unternehmen bereite einen Insolvenzantrag vor, der noch diese Woche eingereicht werden dürfte. Das berichtete Bloomberg unter Verweis auf Insider. Allerdings würden die Gespräche weiterlaufen und die Pläne könnten sich noch ändern, hieß es weiter. Das Unternehmen nehmen selbst wollte den Bericht nicht kommentieren.

Auch Verkauf von CoinDesk steht zur Debatte

Genesis ist ein Tochterunternehmen der börsenotierten Digital Currency Group (DCG). Neben Genesis gehören unter anderem auch der Vermögensverwalter Grayscale, der unterschiedliche Bitcoin- und Krypto-Fonds anbietet, sowie das Online-Magazin CoinDesk zu DCG.

Ein Verkauf von CoinDesk steht ebenfalls zur Debatte. CoinDesk-CEO Kevin Worth bestätigte dies gegenüber dem Branchenmedium The Block. Diese Woche hat DCG ihren Aktionär:innen mitgeteilt, vorerst keine Dividenden auszuschütten.

Winklevoss-Zwillinge im Clinch mit Genesis

Der Auszahlungsstopp von Genesis betraf nicht nur unmittelbare Kund:innen des Unternehmens. In Mitleidenschaft gezogen wurden auch Kund:innen der US-Kryptobörse Gemini, die deren Lending-Angebot Gemini Earn nutzen. Hinter diesem steht ebenfalls Genesis. Die Gründer von Gemini sind die Winklevoss-Brüder, die vor allem aufgrund ihres Rechtsstreits mit Mark Zuckerburg über die Gründung von Facebook bekannt wurden.

Und die beiden Brüder sind zuletzt auch zunehmend untentpannt geworden, was die Situation von Genesis angeht. Cameron Winklevoss hat DCG-Chef Barry Silbert mehrfach öffentlich attackiert und unter anderem vorgeworfen, Kund:innengelder zwischen den unterschiedlichen DCG-Firmen verschoben zu haben. Er forderte daher auch Silberts Rücktritt.

Genesis soll wohl fortgeführt werden

Schon Wochen vorher hatte Gemini ein Gläubiger-Kommitte formiert, um sich mit anderen Betroffenen abzustimmen. Die Gespräche mit Genesis und Silbert sind aber dann offensichtlich alles andere als zur Zufriedenheit der Gemini-Chefs verlaufen.

Laut einem Bericht von The Block soll es sich beim nun möglicherweise bevorstehenden Insolvenzantrag um einen nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechts handeln. Dies bedeutet unter anderem, dass angestrebt wird, das Unternehmen fortzuführen und zu sanieren.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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